Land­kreis Forch­heim erhält 950.000 Euro für den Aus­bau der Ober­zauns­ba­cher Ortsdurchfahrt

Foto (Ersteller: Ralf Hauenstein, Regierung von Oberfranken) Blick aus Richtung Hundshaupten in die Ortsmitte von Oberzaunsbach mit schlechtem Fahrbahnzustand und erneuerungsbedürftiger Bachmauer und aufgesetztem Geländer

Foto (Erstel­ler: Ralf Hau­en­stein, Regie­rung von Ober­fran­ken) Blick aus Rich­tung Hunds­haup­ten in die Orts­mit­te von Ober­zauns­bach mit schlech­tem Fahr­bahn­zu­stand und erneue­rungs­be­dürf­ti­ger Bach­mau­er und auf­ge­setz­tem Geländer

Die Regie­rung von Ober­fran­ken bewil­lig­te eine staat­li­che Zuwen­dung für den Land­kreis Forch­heim in Höhe von bis zu 950.000 Euro zum Aus­bau der Kreis­stra­ße FO 6 in der Orts­durch­fahrt von Oberzaunsbach.

Mit die­ser Hil­fe wer­den drin­gen­de Arbei­ten zur Ver­bes­se­rung der Ver­kehrs­ver­hält­nis­se durch­ge­führt. Die Orts­durch­fahrt wird auf einer Län­ge von rd. 305 Metern und eine Fahr­bahn­brei­te von bis zu 5,50 Meter aus­ge­baut. Dabei schließt die Maß­nah­me an der bereits im Jahr 2020 erfolg­ten Erwei­te­rung zwi­schen Ober- und Unter­zauns­bach an und endet am Orts­aus­gang Rich­tung Hundshaupten.

Die ver­an­schlag­ten Gesamt­ko­sten betra­gen rund 1,65 Mil­lio­nen Euro, von denen rund 1,48 Mil­lio­nen Euro zuwen­dungs­fä­hig sind. Der bewil­lig­te Zuwen­dungs­be­trag in Höhe von bis zu 950.000 Euro ent­spricht einem För­der­satz von rund 65 Pro­zent und stammt aus dem För­der­topf des Baye­ri­schen Gemein­de­ver­kehrs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz (Art. 2 BayGVFG). Der För­der­satz berück­sich­tigt unter ande­rem die Netz­be­deu­tung als Kreis­stra­ße, eine bau­li­che Här­te wegen einer neu zu errich­ten­den Bach­mau­er sowie ins­be­son­de­re die finan­zi­el­le Lage des Land­krei­ses. Die Mit­tel stam­men aus dem baye­ri­schen Staats­haus­halt und wer­den vom Baye­ri­schen Land­tag zur Ver­fü­gung gestellt.

Der bis­he­ri­ge Aus­bau­zu­stand der Kreis­stra­ße ent­spricht nicht den Anfor­de­run­gen an heu­ti­ge und künf­ti­ge Ver­kehrs­ver­hält­nis­se. Wegen des unzu­rei­chen­den Fahr­bahn­auf­bau­es, der unge­nü­gen­den Stra­ßen­ent­wäs­se­rung und den damit ver­bun­de­nen star­ken Stra­ßen­schä­den ist ein Aus­bau drin­gend erfor­der­lich und nicht mehr auf­schieb­bar gewe­sen. Der Land­kreis Forch­heim hat die Pla­nun­gen eng mit dem Markt Pretz­feld abge­stimmt. Der Aus­bau ver­bes­sert die Ver­kehrs­ver­hält­nis­se, der Stra­ßen­raum wird neu gestal­tet. Für die gesam­te Maß­nah­me wird eine Bau­zeit von ca. sie­ben Mona­ten veranschlagt.