Neu­es aus den Erlan­ger Bädern

Ab Don­ners­tag, 2. Sep­tem­ber gilt in Bay­ern eine neue Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung. Dar­aus erge­ben sich Ände­run­gen im lau­fen­den Frei­bad­be­trieb und auch für den spä­te­ren Hal­len­bad­be­trieb. Für den Frei­bad­be­such in Röthel­heim- und West­bad ist kein 3G-Nach­weis (geimpft, gene­sen, gete­stet) not­wen­dig. Die Per­so­nen­be­gren­zun­gen für den Ein­tritt ent­fal­len. Es gibt nur noch ein Zeit­fen­ster für das Früh­schwim­men mit wie gewohnt ermä­ßig­tem Ein­tritts­preis, danach gilt eine unbe­grenz­te Bade­zeit für den gan­zen Tag. Die Tickets kön­nen wei­ter­hin online, aber auch wie­der ganz nor­mal an den Bäder­kas­sen gekauft wer­den. Es gel­ten alle bekann­ten Tari­fe, auch Mehr­fach­kar­ten kön­nen wie­der genutzt und auch gekauft wer­den, natür­lich nur vor Ort. Ledig­lich Sai­son­kar­ten bie­ten die Erlan­ger Bäder noch nicht wie­der an. Die Kon­takt­da­ten­ver­fol­gung, online im Ticket­shop und an den Kas­sen per Hand­zet­tel, ist wei­ter­hin not­wen­dig, da hier noch kei­ne ver­bind­li­che Aus­sa­ge der Behör­den vor­liegt. Im Kas­sen­be­reich und in den Umklei­den herrscht wei­ter­hin Mas­ken­pflicht. Jedoch dür­fen jetzt medi­zi­ni­sche Mas­ken anstel­le der FFP2-Mas­ken getra­gen werden.

Aus­blick in die Hal­len­bad­sai­son ab Mit­te September

Hier gilt die 3G-Regel. Der Nach­weis einer Imp­fung, einer Gene­sung oder eines nega­ti­ven Tests muss zusam­men mit dem Aus­weis an der Kas­se vor­ge­legt wer­den. Aus­nah­men gel­ten für Schü­le­rin­nen und Schü­ler bei Vor­la­ge eines Schü­ler­aus­wei­ses und Kin­der unter sechs Jahren.