War­nung vor fal­schen Mit­ar­bei­tern der Stadt­wer­ke Bayreuth

Der­zeit geben sich in Bay­reuth Drücker­ko­lon­nen als Mit­ar­bei­ter der Stadt­wer­ke Bay­reuth aus. Sie ver­schaf­fen sich so Zutritt zu Woh­nun­gen, um an die Zäh­ler­num­mern zu gelan­gen, mit denen sie einen Wech­sel des Ener­gie­an­bie­ters ansto­ßen kön­nen. Die Stadt­wer­ke Bay­reuth ver­ur­tei­len die­se dubio­se Pra­xis und beto­nen, dass sie kei­ne Haus­tür­ge­schäf­te täti­gen. Zudem emp­fiehlt das Unter­neh­men, kei­ne Daten preis­zu­ge­ben und gibt Tipps, wie man sich gegen die Drücker­ko­lon­nen weh­ren kann.

Bay­reuth – Es klin­gelt. Vor der Tür steht ein freund­li­cher Mann mit Stadt­wer­ke-Logo auf der Brust. Er müs­se nur kurz die Zäh­ler­stän­de able­sen und hät­te da noch ein gün­sti­ges Strom- und Gas­an­ge­bot dabei. So oder so ähn­lich hat sich die­se Sze­ne ver­mut­lich häu­fi­ger in den ver­gan­ge­nen Wochen in Bay­reuth abge­spielt. Das Pro­blem dabei: Der Mann war kein Mit­ar­bei­ter der Stadt­wer­ke Bay­reuth. Und meist kommt es gar nicht dar­auf an, ob man tat­säch­lich sei­ne Unter­schrift unter einen neu­en Ener­gie­lie­fer­ver­trag gesetzt hat. Micha­el Schuh­mann, Ver­triebs­lei­ter der Stadt­wer­ke Bay­reuth, kennt die Masche. „Bun­des­weit agie­ren­de Ener­gie­an­bie­ter, in den uns bekann­ten Fäl­len war es zuletzt Epri­mo, grei­fen immer wie­der auf Dienst­lei­ster zurück, die mit­hil­fe von Haus­tür­ge­schäf­ten Kun­den in einem bestimm­ten Gebiet akqui­rie­ren sol­len.“ Laut Schuh­mann nut­zen die Drücker­ko­lon­nen zwei Din­ge aus: „Zum einen ver­su­chen Sie mit unse­rem guten Ruf das Ver­trau­en der Kun­den zu erschlei­chen und zum ande­ren wol­len sie an die Zäh­ler­num­mern der Leu­te kom­men. Haben sie die­se Daten, kön­nen sie damit einen Lie­fe­ran­ten­wech­sel ansto­ßen – unab­hän­gig davon, ob man etwas unter­zeich­net hat.“

Rund zehn Fäl­le aus den ver­gan­ge­nen Wochen sind den Stadt­wer­ken Bay­reuth bekannt. „Das sind aber nur jene Kun­din­nen und Kun­den, die miss­trau­isch gewor­den sind und uns ange­ru­fen haben“, sagt Schuh­mann. Die Dun­kel­zif­fer dürf­te deut­lich höher lie­gen, ver­mu­tet der Exper­te. Er rate allen dazu, miss­trau­isch zu sein und kei­ne Daten preis­zu­ge­ben. Die Stadt­wer­ke Bay­reuth wür­den grund­sätz­lich kei­ne Haus­tür­ge­schäf­te täti­gen. „Und unse­re Mit­ar­bei­ter, die tat­säch­lich unter­wegs sind, um die Zäh­ler­stän­de abzu­le­sen, fra­gen nur in äußerst sel­te­nen Fäl­len nach dem Namen und wo sich die Zäh­ler befin­den, weil sie sich sehr gut aus­ken­nen. Zudem kön­nen sich unse­re Mit­ar­bei­ter durch einen Dienst­aus­weis aus­wei­sen. Sie wis­sen um Ihre Situa­ti­on und zei­gen Ihnen den Aus­weis ger­ne“, betont Schuh­mann. „Las­sen Sie sich also nicht unter Druck set­zen und fra­gen Sie kri­tisch nach dem Namen des­je­ni­gen, der vor Ihrer Haus­tür steht, und nach dem Unter­neh­men, in des­sen Namen die Per­son tätig ist. In den mei­sten Fäl­len wird sich die Per­son dann schnell aus dem Staub machen. Wenn Sie sich unsi­cher sind, ob es sich tat­säch­lich um einen Mit­ar­bei­ter von uns han­delt, rufen Sie uns an.“

Doch selbst, wenn es bereits zu spät scheint und eini­ge Zeit nach dem Besuch die Ver­trags­be­stä­ti­gung des neu­en Ener­gie­an­bie­ters im Brief­ka­sten liegt, kann man noch etwas tun. „Auch für Haus­tür­ge­schäf­te gilt die 14-tägi­ge Wider­rufs­frist, inner­halb derer Sie vom Ver­trag zurück­tre­ten kön­nen, ohne Grün­de ange­ben zu müs­sen“, betont Micha­el Schuh­mann. Er emp­fiehlt, den Wider­ruf als Ein­schrei­ben mit Rück­schein zu schicken. Die Stadt­wer­ke Bay­reuth unter­stüt­zen ihre Kun­den ger­ne dabei (0921 600–549). „Mel­den Sie sich bit­te in jedem Fall bei uns, wenn Ihnen etwas selt­sam vor­kommt. Setzt ein Mit­be­wer­ber auf der­art frag­wür­di­ge Ver­triebs­me­tho­den, weh­ren wir uns auch juri­stisch und brau­chen vor Gericht die Aus­sa­ge unse­rer Kun­den, um den schwar­zen Scha­fen des Ener­gie­mark­tes das Hand­werk zu legen.“ So es die betrof­fe­nen Kun­den wün­schen, kon­tak­tie­ren die Stadt­wer­ke bei einem unge­woll­ten Lie­fe­ran­ten­wech­sel den neu­en Ener­gie­an­bie­ter und machen ihn auf das recht­lich frag­wür­di­ge Ver­hal­ten ihres Ver­triebs­mit­ar­bei­ters auf­merk­sam. „So lässt sich in man­chen Fäl­len der Wech­sel noch rück­gän­gig machen, selbst wenn die gesetz­li­che Wider­rufs­frist bereits ver­stri­chen ist“, erklärt Micha­el Schuhmann.