Bam­ber­ger Kreis­aus­schuss beschließt För­de­rung von Fahr­rad­an­hän­gern zum Kin­der- und Warentransport

Förderung_Fahrradanhänger / Foto: Landratsamt Bamberg

För­de­run­g_­Fahr­rad­an- hän­ger / Foto: Land­rats­amt Bamberg

Der Land­kreis Bam­berg sieht die För­de­rung emis­si­ons­frei­er Mobi­li­tät zur Redu­zie­rung des CO2-Aus­sto­ßes als wich­ti­gen Bei­trag zum regio­na­len Kli­ma­schutz. Vor die­sem Hin­ter­grund hat der Kreis­aus­schuss hat in sei­ner 6. Sit­zung die Unter­stüt­zung für Land­kreis­bür­gin­nen und ‑bür­ger bei der Neu­an­schaf­fung von Fahr­rad­an­hän­gern beschlos­sen. Ein neu­an­ge­schaff­ter Fahr­rad­an­hän­ger wird somit mit maxi­mal 25 % des Net­to­kauf­prei­ses bis maxi­mal 300 € bezu­schusst. Die aktu­el­le För­der­richt­li­nie wird ergänzt und ist bis 31.12.2021 gül­tig. Durch die Auf­nah­me von Fahr­rad­an­hän­gern in die För­der­richt­li­nie wird durch den Land­kreis eine kli­ma­freund­li­che Alter­na­ti­ve zum her­kömm­li­chen Lasten­trans­port unter­stützt. So wird zum Bei­spiel Fami­li­en dabei gehol­fen, auf dem Weg in die Kin­der­ta­ges­stät­te auf ihr Auto zu ver­zich­ten und die Kin­der emis­si­ons­frei zu trans­por­tie­ren. Die aktu­el­le För­der­richt­li­nie und die ent­spre­chen­den Anträ­ge sind auf der Home­page des Land­rats­am­tes zu fin­den: https://www.landkreis-bamberg.de/Radverkehrsförderung/. Bei Inter­es­se steht der Fach­be­reich Kli­ma­schutz im Land­rats­amt zur Ver­fü­gung: Tel.: 0951/85–522.