Rat­haus­Re­port der Stadt Erlan­gen vom 30. August 2021

Impf­zen­trum: Bis­her 322.877 Imp­fun­gen durchgeführt

In der Stadt Erlan­gen und im Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt wur­den in der 34. Kalen­der­wo­che ins­ge­samt 3.726 Coro­na-Schutz­imp­fun­gen durch­ge­führt. Davon ent­fal­len 2.457 Imp­fun­gen auf das Impf­zen­trum in der Erlan­ger Sedan­stra­ße und die drei Außen­stel­len in Her­zo­gen­au­rach, Höchstadt/​Aisch bzw. Ecken­tal sowie auf Son­der­ak­tio­nen, 1.269 Imp­fun­gen wur­den bei Haus­ärz­tin­nen und Haus­ärz­ten in Stadt und Land­kreis vorgenommen.

Somit wur­den ins­ge­samt seit Beginn (KW 53/2020) 322.877 Imp­fun­gen in Erlan­gen und im Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt ver­ab­reicht. Ins­ge­samt haben 160.956 Per­so­nen die Zweit­imp­fung erhal­ten und damit den vol­len Schutz (Quo­te min­de­stens eine Imp­fung: 64,2 Pro­zent; Quo­te Zweitimpfung/​vollständiger Schutz: 63,8 Pro­zent). Die­se Zah­len ent­hal­ten auch die Imp­fun­gen von klei­ne­ren und mitt­le­ren Betrie­ben, die unter­stüt­zend durch das Impf­zen­trum durch­ge­führt wur­den, sowie betrieb­li­che Imp­fun­gen durch nie­der­ge­las­se­ne Ärz­tin­nen und Ärz­te. Zu den Imp­fun­gen, die durch ange­stell­te Betriebs­ärz­tin­nen und Betriebs­ärz­te bzw. betriebs­ärzt­li­che Dien­ste unab­hän­gig vom Impf­zen­trum durch­ge­führt wur­den, lie­gen der Stadt Erlan­gen kei­ne voll­stän­di­gen Zah­len vor.

Die Stadt Erlan­gen betreibt das gemein­sa­me Impf­zen­trum für Erlan­gen (kreis­frei) und den Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt. Es befin­det sich in den Räu­men des ehe­ma­li­gen Inter­sport Eisert in Erlan­gen (Nägels­bach-/Sedan­stra­ße). Im Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt gibt es drei Außen­stel­len. Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen gibt es im Inter­net unter www​.erlan​gen​.de/​i​m​p​f​z​e​n​t​rum.

Sie­ben-Tage-Inzi­denz über 35: neue Ein­schrän­kun­gen in Erlangen

Gestie­ge­ne Coro­na-Infek­ti­ons­zah­len füh­ren in Erlan­gen zu Ein­schrän­kun­gen. Das Robert Koch-Insti­tut mel­det am heu­ti­gen Mon­tag, 30. August, einen Sie­ben-Tage-Inzi­denz-Wert von 53,4. Der maß­geb­li­che Inzi­denz­wert von 35 wur­de damit an drei Tagen in Fol­ge überschritten.

Ab Mitt­woch, 1. Sep­tem­ber, gilt des­halb in Erlan­gen bis auf Wei­te­res in Innen­be­rei­chen größ­ten­teils die 3G-Regel: Nur wer geimpft, gene­sen oder gete­stet ist und kei­ne Sym­pto­me auf­weist, darf bestimm­te Ein­rich­tun­gen besu­chen, an Ver­an­stal­tun­gen teil­neh­men und Dienst­lei­stun­gen in Anspruch neh­men. Als geimpft gilt eine Per­son, die eine voll­stän­di­ge Schutz­imp­fung mit einem auf sie aus­ge­stell­ten Impf­nach­weis bele­gen kann und bei der seit der letz­ten erfor­der­li­chen Ein­zel­imp­fung min­de­stens 14 Tage ver­gan­gen sind. Als gene­sen gel­ten alle, die vor min­de­stens 28 Tagen und vor höch­stens sechs Mona­ten am Coro­na­vi­rus erkrankt waren und dies mit einem Gene­se­nen­nach­weis doku­men­tie­ren kön­nen. Als Test­nach­weis ist ein nega­ti­ver Anti­gen-Schnell­test erfor­der­lich, der nicht älter als 24 Stun­den sein darf, oder ein nega­ti­ver PCR-Test, der nicht älter als 48 Stun­den ist. Aus­ge­nom­men von der Test­pflicht sind Kin­der unter 6 Jah­ren und Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die regel­mä­ßi­gen Testun­gen im Rah­men des Schul­be­suchs unterliegen.

Die Rege­lun­gen im Einzelnen:

- Die 3G-Regel gilt für die Innen­ga­stro­no­mie, für die Teil­nah­me an öffent­li­chen und pri­va­ten Ver­an­stal­tun­gen und Fei­ern sowie für Kul­tur- oder Sport­ver­an­stal­tun­gen in Innen­räu­men. Bei Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen an Hoch­schu­len ist zwei­mal wöchent­lich ein Nach­weis im Sin­ne der 3G-Regel zu erbrin­gen. Die Nach­wei­se sind auch Vor­aus­set­zung für alle, die Sport im Innen­be­reich, zum Bei­spiel in Fit­ness-Stu­di­os, Schwimm­bä­dern oder Sport­hal­len, trei­ben oder Dienst­lei­stun­gen in geschlos­se­nen Räu­men wie z.B. Fri­seur, Kos­me­tik, Kör­per­pfle­ge in Anspruch neh­men möch­ten. Auch der Besuch von Frei­zeit­an­ge­bo­ten in geschlos­se­nen Räu­men wie bei­spiels­wei­se Indoor-Spiel­plät­zen, Well­ness­zen­tren oder Sau­nen ist nur unter Beach­tung der 3G-Regel mög­lich. Nicht öffent­lich zugäng­li­che Betriebs­kan­ti­nen sind von der 3G-Regel ausgenommen.

- Nur Geimpf­ten, Gene­se­nen oder Gete­ste­ten sind Besu­che in Kran­ken­häu­sern, Alten- und Pfle­ge­hei­men sowie in Ein­rich­tun­gen der Behin­der­ten­hil­fe erlaubt.

- Für die Beher­ber­gung in Hotels, Pen­sio­nen und son­sti­gen gewerb­li­chen Unter­künf­ten sind Test­nach­wei­se erfor­der­lich. Per­so­nen, die nicht geimpft oder gene­sen sind, müs­sen sowohl bei der Anrei­se als auch für jede wei­te­ren 72 Stun­den (3 Tage) wäh­rend des Auf­ent­halts einen nega­ti­ven Test­nach­weis vorlegen.

Ände­run­gen erge­ben sich, sofern der Inzi­denz­wert von 50 Neu­in­fek­tio­nen in Erlan­gen an drei auf­ein­an­der­fol­gen Tagen über­schrit­ten oder der Inzi­denz­wert von 35 an fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen unter­schrit­ten wer­den soll­te. Dies wird im Amts­blatt „Die amt­li­chen Sei­ten“, das unter www​.erlan​gen​.de/​das kosten­los bestellt und auf­ge­ru­fen wer­den kann, bekanntgegeben.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen online unter www​.erlan​gen​.de/​c​o​r​ona.

Trau­er um Mari­an­ne Heinze

Die frü­he­re Stadt­rä­tin Mari­an­ne Hein­ze ist vor weni­gen Tagen im Alter von 93 Jah­ren ver­stor­ben. Ober­bür­ger­mei­ster Flo­ri­an Janik kon­do­lier­te in einem Schrei­ben der Fami­lie im Namen der Stadt. Mari­an­ne Hein­ze war von 1974 bis 1996 für die CSU Mit­glied des Erlan­ger Stadt­rats, dar­über hin­aus war ihr von 1975 bis 1988 die Lei­tung der Losch­ge­schu­le über­tra­gen. Die Schwer­punk­te ihrer kom­mu­nal­po­li­ti­schen Arbeit lagen im Schul- und Jugend­be­reich, bei sozia­len Fra­gen, auf dem Gebiet der Finanz- und Haus­halts­an­ge­le­gen­hei­ten sowie im Bau­be­reich. „Als Päd­ago­gin lag ihr das Wohl der ihr anver­trau­ten Schü­le­rin­nen und Schü­ler sehr am Her­zen, wie selbst­ver­ständ­lich war sie daher als Kom­mu­nal­po­li­ti­ke­rin eine kom­pe­ten­te „Anwäl­tin“ der Erlan­ger Schul­ju­gend. Sie wur­de glei­cher­ma­ßen für ihre fach­li­che Kom­pe­tenz wie für ihre Warm­her­zig­keit geschätzt“, schrieb OB Janik im Kon­do­lenz­schrei­ben. Zusätz­lich zu ihrer ehren­amt­li­chen Tätig­keit im Erlan­ger Stadt­rat enga­gier­te sich die gebür­ti­ge Bam­ber­ge­rin auch in einer Viel­zahl von Ver­ei­nen und Orga­ni­sa­tio­nen, wie z.B. der katho­li­schen Arbeit­neh­mer­be­we­gung, dem Senio­ren­bei­rat und dem Kinderschutzbund.

Fei­er­lich­kei­ten zu Biblio­theks­ju­bi­lä­um begin­nen mit Festakt

Mit einem Fest­akt am Mitt­woch, 1. Sep­tem­ber, um 18:00 Uhr läu­tet die Erlan­ger Stadt­bi­blio­thek einen bun­ten Rei­gen von Ver­an­stal­tun­gen zum 100. Jubi­lä­um ein. Neben Gruß­wor­ten von Anke Stei­nert-Neu­wirth, Refe­ren­tin für Kul­tur, Bil­dung und Jugend, sowie Chri­stin Ste­ger­hoff, stell­ver­tre­ten­de Lei­te­rin der Lan­des­fach­stel­le für das öffent­li­che Biblio­theks­we­sen, steht bei dem Fest­abend ein Vor­trag des Histo­ri­kers Hart­mut Hei­sig im Zen­trum. Er blickt auf die 100-jäh­ri­ge Geschich­te der Insti­tu­ti­on zurück. Musi­ka­lisch umrahmt wird die Ver­an­stal­tung von Bea­te Ann-Neu­mann, Solo­flö­ti­stin an der Anhal­ti­schen Phil­har­mo­nie Des­sau und gebür­ti­ge Erlangerin.

Da der Zugang zur Ver­an­stal­tung wegen der aktu­ell gel­ten­den Coro­na-Rege­lun­gen beschränkt ist, wird der Fest­akt auch live im Inter­net über­tra­gen (abruf­bar unter erlan​gen​.de/​b​i​b​l​i​o​t​hek, Bereich Aktu­el­les). Die Aus­stel­lung, die im Anschluss an die Ver­an­stal­tung eröff­net wird, ist dann bis zum 16. Novem­ber in den Räu­men der Stadt­bi­blio­thek zu sehen.