Afgha­ni­sche Orts­kräf­te in der Bam­ber­ger ANKER-Ein­rich­tung angekommen

Bay­erns Innen­mi­ni­ster Joa­chim Herr­mann: „In Bay­ern in Sicherheit“

Am Don­ners­tag, den 26. August 2021, sind in Bay­ern 98 vom Bund eva­ku­ier­te Per­so­nen aus Afgha­ni­stan ange­kom­men. Sie wer­den vor­über­ge­hend in der ANKER-Ein­rich­tung Ober­fran­ken in Bam­berg unter­ge­bracht. Bay­erns Innen­mi­ni­ster Joa­chim Herr­mann hat sich heu­te zusam­men mit der Regie­rungs­prä­si­den­tin Heid­run Piwer­netz vor Ort ein Bild von der Unter­brin­gung und Ver­sor­gung der Per­so­nen gemacht und mit eini­gen Orts­kräf­ten gespro­chen. „Die Eva­ku­ier­ten sind jetzt in Bay­ern in Sicher­heit“, erklär­te Herr­mann. „Das sind wir ihnen auch schul­dig: Ohne die tat­kräf­ti­ge Hil­fe der Orts­kräf­te hät­ten die Bun­des­wehr, unse­re diplo­ma­ti­sche Ver­tre­tung und zahl­rei­che Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen ihre lang­jäh­ri­ge Mis­si­on in Afgha­ni­stan nicht erfül­len können.“

Herr­mann kün­dig­te an, dass sich die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung nach Kräf­ten bei der Unter­brin­gung betei­li­gen und alles für deren Inte­gra­ti­on unter­neh­men wird. Ange­sichts der dra­ma­ti­schen Zustän­de am Kabu­ler Flug­ha­fen dank­te der Innen­mi­ni­ster ins­be­son­de­re auch allen an der Eva­ku­ie­rung betei­lig­ten Bun­des­wehr­sol­da­tin­nen und ‑sol­da­ten für ihren lebens­ge­fähr­li­chen Ein­satz, die­se Men­schen in Sicher­heit zu bringen. +++

Bei den 98 eva­ku­ier­ten Per­so­nen han­delt es sich um 21 jun­ge Fami­li­en und sie­ben Ein­zel­per­so­nen, die alle­samt afgha­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge sind. 46 sind min­der­jäh­rig, 23 Kin­der unter sechs Jah­re alt. Eini­ge Fami­li­en haben bereits eine Auf­nah­me­zu­sa­ge, weil ein Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ger als Orts­kraft tätig war. Die wei­te­ren Per­so­nen haben vor­erst ein Visum für 90 Tage.

„In der Erst­auf­nah­me wird nun geprüft, ob es sich um ehe­ma­li­ge Orts­kräf­te oder sonst schutz­be­dürf­ti­ge Per­so­nen han­delt“, erläu­ter­te Herr­mann. „Dem­entspre­chend erhal­ten sie dann ent­we­der eine Auf­nah­me­zu­sa­ge oder wer­den in das Asyl­ver­fah­ren aufgenommen.“

Die dem Frei­staat Bay­ern vom Bund nach dem König­stei­ner Schlüs­sel zuge­wie­se­nen afgha­ni­schen Orts­kräf­te wer­den laut Herr­mann nach der Wei­ter­lei­tung aus der Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung grund­sätz­lich in staat­li­chen Über­gangs­wohn­hei­men dezen­tral in ganz Bay­ern unter­ge­bracht, bis sie eine eige­ne Woh­nung bezie­hen. Dane­ben besteht auch die Mög­lich­keit der Unter­brin­gung in auf­nah­me­be­rei­ten baye­ri­schen Kom­mu­nen. „Wir sind den zahl­rei­chen Kom­mu­nen, die bereits ihre Auf­nah­me­be­reit­schaft signa­li­siert haben, sehr dankbar.“