Hin­wei­se der Bay­reu­ther Stadt­ver­wal­tung zur Stimm­ab­ga­be bei der Bundestagswahl

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Die Wahl­lo­ka­le in Bay­reuth sind von 8 bis 18 Uhr geöff­net – Brief­wahl kann auch online bean­tragt werden

Am 26. Sep­tem­ber fin­det die Wahl zum 20. Deut­schen Bun­des­tag statt. Die Wahl­lo­ka­le sind von 8 bis 18 Uhr geöff­net. Die Stadt Bay­reuth ist in 41 all­ge­mei­ne Wahl­be­zir­ke ein­ge­teilt. Hin­zu kom­men wei­te­re 31 Brief­wahl­be­zir­ke. In den Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen, die den Wahl­be­rech­tig­ten seit Mit­te August über­sandt wur­den und noch bis zum 5. Sep­tem­ber über­sandt wer­den, sind der Wahl­be­zirk und der Wahl­raum ange­ge­ben, in dem die Wahl­be­rech­tig­ten wäh­len kön­nen. Jede/​r Wähler/​in wird aus Grün­den der Hygie­ne in der Coro­na-Pan­de­mie gebe­ten, einen eige­nen Stift zur Stimm­ab­ga­be mitzubringen.

Jede wahl­be­rech­tig­te Per­son kann nur in dem Wahl­raum des Wahl­be­zirks wäh­len, in des­sen Wäh­ler­ver­zeich­nis sie ein­ge­tra­gen ist. Die Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler müs­sen ihre Wahl­be­nach­rich­ti­gung und ihren amt­li­chen Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass zur Stimm­ab­ga­be mit­brin­gen. Gewählt wird mit amt­li­chen Stimm­zet­teln. Wahl­be­rech­tig­ten wird bei Betre­ten des Wahl­raums ein Stimm­zet­tel ausgehändigt.

Erst- und Zweitstimme

Jeder Wäh­ler und jede Wäh­le­rin hat eine Erst- und eine Zweit­stim­me. Der Stimm­zet­tel ent­hält jeweils unter fort­lau­fen­der Num­mer für die Wahl im Wahl­kreis die Namen der Bewerber/​innen der zuge­las­se­nen Kreis­wahl­vor­schlä­ge unter Anga­be der Par­tei (Erst­stim­me) und für die Wahl nach Lan­des­li­sten die Bezeich­nung der Par­tei­en (Zweit­stim­me).

Brief­wahl­un­ter­la­gen anfordern

Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler, die einen Wahl­schein haben, kön­nen an der Wahl durch Stimm­ab­ga­be in einem belie­bi­gen Wahl­be­zirk ihres Wahl­krei­ses oder durch Brief­wahl teil­neh­men. Das Wahl­amt der Stadt rech­net auf­grund der Erfah­run­gen der jüng­sten Urnen­gän­ge mit einer hohen Anzahl von Brief­wäh­le­rin­nen und Briefwählern.

Brie­wäh­ler müs­sen sich die ent­spre­chen­den Brief­wahl­un­ter­la­gen besor­gen. Sie kön­nen die­se per Post mit­tels ihres Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­brie­fes oder online über die Home­page der Stadt Bay­reuth (www​.bay​reuth​.de) bezie­hungs­wei­se das Bür­ger­ser­vice­por­tal der Stadt (https://​www​.buer​ger​ser​vice​por​tal​.de/​b​a​y​e​r​n​/​b​a​y​r​e​uth) anfor­dern. Die Stadt hat zudem ein Brief­wahl­bü­ro für die Aus­ga­be von Brief­wahl­un­ter­la­gen ein­ge­rich­tet. Es befin­det sich in der hier­für umfunk­tio­nier­ten Aus­stel­lungs­hal­le des Neu­en Rat­hau­ses, Luit­pold­platz 13. Im Anschluss an die Aus­ga­be der Wahl­un­ter­la­gen kann dort auch gleich gewählt wer­den. Das Brie­wahl­bü­ro ist Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 7.30 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 7.30 Uhr bis 18 Uhr und Frei­tag von 7.30 bis 12 Uhr durch­gän­gig geöffnet.

Der Wahl­brief muss der auf dem Wahl­brief­um­schlag ange­ge­be­nen Stel­le so recht­zei­tig zuge­lei­tet wer­den, dass er dort spä­te­stens am Wahl­tag bis 18 Uhr ein­geht. Der Wahl­brief kann auch bei der ange­ge­be­nen Stel­le abge­ge­ben werden.