Stadt Forch­heim infor­miert: Bean­tra­gung eines Wahl­schei­nes und der Briefwahlunterlagen

Das Wahl­amt der Stadt Forch­heim teilt mit, dass allen Wahl­be­rech­tig­ten bis spä­te­stens 05. Sep­tem­ber 2021 die Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen für die Bun­des­tags­wahl zuge­stellt wer­den. Auf die­ser Benach­rich­ti­gung ist der Antrag auf Ertei­lung eines Wahl­schei­nes für die Brief­wahl abge­druckt. Die­ser Antrag kann voll­stän­dig aus­ge­füllt und unter­schrie­ben an das Wahl­amt gesandt werden.

Es wird jedoch aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass der Antrag auf Aus­stel­lung der Brief­wahl­un­ter­la­gen per Post­ver­sand in einem aus­rei­chend fran­kier­ten Umschlag an das Wahl­amt abzu­sen­den ist.

Außer­dem weist das Wahl­amt dar­auf hin, dass in Forch­heim zusätz­lich zu der übli­chen und bekann­ten Mög­lich­keit zur Bean­tra­gung der Brief­wahl­un­ter­la­gen durch Rück­sen­dung der aus­ge­füll­ten Wahl­be­nach­rich­ti­gung auch die Mög­lich­keit der Bean­tra­gung über das Inter­net bzw. Smart­phone oder Tablet besteht.

Bean­tra­gung über Internet:

Die Bean­tra­gung der Unter­la­gen erfolgt im Inter­net über die Home­page der Stadt Forch­heim www​.forch​heim​.de. Bereits auf der Start­sei­te ist der Link zur Wei­ter­lei­tung zum Bür­ger­ser­vice­por­tal ein­ge­stellt, über das die Brief­wahl­un­ter­la­gen bean­tragt wer­den. Hier kann nun durch ent­spre­chen­des Anklicken der Wahl­schein­an­trag aus­ge­füllt und online an das Wahl­amt der Stadt Forch­heim gesandt werden.

Bean­tra­gung über Smart­phone oder Tablet:

Auf der Rück­sei­te der Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­kar­te ist ein (ver­schlüs­sel­ter) QR-Code ange­bracht. Mit die­sem QR-Code kön­nen wahl­be­rech­tig­te Bür­ger die Brief­wahl­un­ter­la­gen mit­hil­fe einer Scan-App von einem Smart­phone oder Tablet aus bean­tra­gen. Nach dem Scan­nen des QR-Codes lei­tet die App direkt zum Bür­ger­ser­vice­por­tal der Stadt. Hier kann der bereits mit den jewei­li­gen per­sön­li­chen Daten vor­aus­ge­füll­te Brief­wahl­an­trag online an das Wahl­amt gesen­det werden.

Die Mög­lich­keit der Bean­tra­gung eines Wahl­schei­nes mit den Brief­wahl­un­ter­la­gen über das Inter­net oder über Smart­phone bzw. Tablet besteht bis Mitt­woch vor der Wahl, 16:00 Uhr.

Die­se bei­den Mög­lich­kei­ten der Online-Bean­tra­gung der Brief­wahl­un­ter­la­gen enden am 22.09.2021, weil bei einer spä­te­ren Bean­tra­gung eine recht­zei­ti­ge Zustel­lung der Wahl­un­ter­la­gen nicht mehr gewähr­lei­stet ist.

Wei­ter­hin kann die Bean­tra­gung der Brief­wahl­un­ter­la­gen auch per E‑Mail (mit Anga­be des Namens, des Vor­na­mens, des Geburts­da­tums und der Anschrift) an die E‑Mail-Adres­se wahlamt@​forchheim.​de erfolgen.

Auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie bit­tet das Wahl­amt Forch­heim auf eine per­sön­li­che Vor­spra­che bezüg­lich der Bean­tra­gung der Brief­wahl­un­ter­la­gen zu ver­zich­ten und die vor­ste­hen­den Mög­lich­kei­ten der Brief­wahl­be­an­tra­gung zu nut­zen. Dadurch wird die Antrags­be­ar­bei­tung ver­kürzt und lan­ge War­te­zei­ten im Wahl­amt ver­mie­den. Eine per­sön­li­che Vor­spra­che soll­te nur in drin­gen­den Fäl­len erfolgen.