Bay­reuth: MdL Gud­run Bren­del-Fischer für Ände­rung des Apothekengesetzes

Bay­reuth – Für eine Ände­rung des Apo­the­ker­ge­set­zes setzt sich die Bay­reu­ther CSU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Gud­run Bren­del-Fischer ein. Die­ses schreibt vor, dass für den Betrieb einer Apo­the­ke ein Apo­the­ker „leib­haf­tig“ als Ansprech­part­ner vor Ort sein muss. Aktu­ell kommt es im Land­kreis Bay­reuth des­halb zu einer Schlie­ßung, weil die Stel­le des Apo­the­kers nicht zu beset­zen ist. „Ein Unding. Die Apo­the­ke vor Ort gehört zur Grund­ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung, vor allem, wenn sich Ärz­te in die­sen Gemein­den nie­der­ge­las­sen haben“, sagt Bren­del-Fischer, die sich des­halb mit einem Schrei­ben an den Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ster für Gesund­heit und Pfle­ge Klaus Holet­schek gewandt hat.

Im Zeit­al­ter von Tele­me­di­zin, Video­an­ru­fen und wei­te­ren digi­ta­len Kon­takt­mög­lich­kei­ten gebe es durch­aus Mög­lich­kei­ten die tat­säch­li­che Prä­senz des Apo­the­kers durch eine vir­tu­el­le zu erset­zen, schreibt Bren­del-Fischer an den Mini­ster und bit­tet ihn beim für die Gesetz­ge­bung zustän­di­gen Bund auf prak­ti­ka­ble Lösungs­an­sät­ze zu pochen.

„Apo­the­ker mit meh­re­ren Apo­the­ken könn­ten dann im Wech­sel eine Betriebs­stät­te in Prä­senz betrei­ben, alle wei­te­ren als Tele­apo­the­ken, besetzt mit Phar­ma­zeu­tisch-tech­ni­schen-Assi­sten­ten/in­nen unter digi­ta­ler Zuschal­tung des Apo­the­kers bei Bedarf. Sol­chen Lösun­gen soll­te man sich künf­tig nicht ver­schlie­ßen“, erklärt Brendel-Fischer.