Bay­reuth: Son­der­pro­gramm „Kin­der- und Jugend­aus­bil­dung, Kin­der- und Jugend­ar­beit“ ver­län­gert: 45 Mil­lio­nen Euro ste­hen zur Verfügung

MdB Dr. Silke Launert. Foto: Tobias Koch
MdB Dr. Silke Launert. Foto: Tobias Koch

Berlin/​Bayreuth. Das „Son­der­pro­gramm Kin­der- und Jugend­aus­bil­dung, Kin­der- und Jugend­ar­beit“ des Bun­des­mi­ni­ste­ri­ums für Fami­lie, Senio­ren, Frau­en und Jugend (BMFS­FJ) wird bis zum 31. Dezem­ber 2021 ver­län­gert. Dar­auf macht Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Dr. Sil­ke Lau­nert auf­merk­sam und ruft gemein­nüt­zi­ge Ein­rich­tun­gen zur Antrags­stel­lung auf.

Bereits seit 2020 unter­stützt das Son­der­pro­gramm gemein­nüt­zi­ge Ein­rich­tun­gen der Kin­der- und Jugend­aus­bil­dung sowie der Kin­der- und Jugend­ar­beit und Fami­li­en­fe­ri­en­stät­ten, die im Zuge der Coro­na-Pan­de­mie in exi­stenz­be­dro­hen­de Not­la­ge gera­ten sind, finan­zi­ell. Da auch im Jahr 2021 noch mit erheb­li­chen Ein­kom­mens­aus­fäl­len zu rech­nen ist, wur­de das Son­der­pro­gramm bereits Ende 2020 ver­län­gert. Bereits 2020 konn­ten mit den 100 Mio. Euro über 900 Jugend­bil­dungs­stät­ten, Schul­land­hei­me, Fami­li­en­fe­ri­en­stät­ten und ande­re betrof­fe­ne Ein­rich­tun­gen unter­stützt werden.

In der ersten Jah­res­hälf­te 2021 wur­den von den bereit­ge­stell­ten 100 Mio. Euro bereits 55 Mio. Euro an über 1000 betrof­fe­ne Ein­rich­tun­gen aus­ge­zahlt. Inso­fern ste­hen nun für die zwei­te Jah­res­hälf­te 45 Mio. Euro zur Ver­fü­gung. Die Höchst­gren­ze für die För­de­rung wird in Kon­se­quenz von 800 Euro auf 600 Euro pro Bett gekürzt, da für die zwei­te Jah­res­hälf­te weni­ger Mit­tel zur Ver­fü­gung ste­hen als noch in der ersten. Im Jahr lag die Höchst­gren­ze noch bei 400 Euro pro Bett.

Anträ­ge für die drit­te Auf­la­ge des Son­der­pro­gramms kön­nen zwi­schen dem 30. August 2021 und dem 26. Sep­tem­ber 2021 über die zustän­di­gen Zen­tral­stel­len gestellt wer­den, die es im Inter­net unter www​.bmfs​fj​.de/​b​m​f​sfj zu fin­den gibt.