Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH ver­schärft Besuchsregelung

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Besu­che nur bei gene­sen, geimpft oder getestet

Es gilt die 3‑G-Rege­lung: Gene­sen, geimpft oder gete­stet. Ab Mon­tag, 23. August, wird Besu­che­rin­nen und Besu­cher in den bei­den Betriebs­stät­ten der Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH wie­der ein nega­ti­ver Test, ein Impf­nach­weis oder ein Nach­weis für Gene­sung abver­langt. Bei den Tests kann es sich um einen Anti­gen-Schnell­test (nicht älter als 24 Stun­den) oder einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stun­den) han­deln. Der Impf­nach­weis kann über App oder mit­tels des Impf­aus­wei­ses erbracht wer­den. Die Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH wird kei­ne Testun­gen für Besu­che­rin­nen und Besu­cher anbie­ten. Ohne nega­ti­ven Test oder Nach­weis der Impfung/​Genesung ist kein Zutritt mög­lich. Dar­über hin­aus soll­ten Besu­che­rin­nen und Besu­cher berück­sich­ti­gen, sich vor­ab einen Ter­min zu reser­vie­ren. Dies ist über die Inter­net­sei­te der Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH (www​.kli​ni​kum​-bay​reuth​.de) möglich.

Besu­che­rin­nen und Besu­cher, die die­ses Ange­bot nicht nut­zen kön­nen oder wol­len, steht von Mon­tag bis Frei­tag zwi­schen 9 und 11 Uhr eine tele­fo­ni­sche Anmel­dung unter der Num­mer 0921 400 75–3609 zur Ver­fü­gung. Besuchs­zei­ten sind täg­lich zwi­schen 13 und 20 Uhr. Alle bis­lang gel­ten­den Son­der­re­ge­lun­gen blei­ben bis auf Wei­te­res bestehen.