Kulm­ba­cher MdL Mar­tin Schöf­fel: „Ein­rei­chungs­frist für Ver­wen­dungs­nach­wei­se zum Inve­sti­ti­ons­pro­gramm Wald verlängert“

MdL Martin Schöffel
MdL Martin Schöffel

Ein­satz zeigt Wir­kung: Emmi Zeul­ner und Mar­tin Schöf­fel errei­chen Ver­schie­bung der Einreichungsfrist

Es klingt etwas sper­rig, aber für Forst­wir­te in der Regi­on ist die­se Neue­rung wich­tig: Ver­wen­dungs­nach­wei­se zum Inve­sti­ti­ons­pro­gramm Wald dür­fen auch nach dem Stich­tag 31. Okto­ber 2021 ein­ge­reicht wer­den. Die hei­mi­schen Abge­ord­ne­ten Emmi Zeul­ner, MdB und Mar­tin Schöf­fel, MdL hat­ten sich in einem gemein­sa­men Schrei­ben an Bun­des­mi­ni­ste­rin Julia Klöck­ner gewandt und sich inten­siv für die Ände­rung rund um das Inve­sti­ti­ons­pro­gramm Wald ausgesprochen.

„Die Antrag­stel­lung für einen Inve­sti­ti­ons­zu­schuss im betref­fen­den Pro­gramm war ab Novem­ber 2020 mög­lich. Die Bewil­li­gun­gen der Ren­ten­bank sind bei eini­gen Antrag­stel­lern aber erst vor weni­gen Wochen ein­ge­gan­gen. Die Gerä­te konn­ten dem­entspre­chend auch erst jetzt bestellt wer­den“, erklärt der agrar­po­li­ti­sche Spre­cher im Baye­ri­schen Land­tag Mar­tin Schöf­fel das Pro­blem. Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Emmi Zeul­ner ergänzt: „Es ist zu bezwei­feln, dass die bestell­ten Gerä­te alle recht­zei­tig vor der Frist im Herbst aus­ge­lie­fert wer­den kön­nen und somit wird zahl­rei­chen Antrag­stel­lern eine Frist­ein­hal­tung unmög­lich sein.“

Die Frist­set­zung im Herbst rührt daher, dass Mit­tel aus dem Kon­junk­tur­pa­ket nicht aufs näch­ste Jahr über­tra­gen wer­den kön­nen. „Haus­halts­recht­lich mag das nach­voll­zieh­bar sein. Jedoch ist es unse­ren Land- und Forst­wir­ten vor Ort schlicht nicht ver­mit­tel­bar, dass sie nun trotz Bewil­li­gung und sofor­ti­ger Bestel­lung unter Umstän­den kei­nen Zuschuss erhal­ten wer­den,“ hieß es im Schrei­ben der Abgeordneten.

Mini­ste­rin Klöck­ner hat die­se Sor­gen nun zumin­dest zum Teil zer­streut. Im Schrei­ben heißt es unter ande­rem: „Das BMEL und die Land­wirt­schaft­li­che Ren­ten­bank haben sich für prag­ma­ti­sche Lösun­gen ein­ge­setzt. (…) Soll­te die Ein­rei­chung des Ver­wen­dungs­nach­wei­ses bis zum 31.Okbtober 2021 auf­grund von Lie­fer­schwie­rig­kei­ten nicht mög­lich sein, kön­nen auch Ver­wen­dungs­nach­wei­se berück­sich­tigt wer­den, die bis zum 10. Dezem­ber 2021 ein­ge­reicht wer­den.“ In die­sem Fall müs­se kein Antrag auf Frist­ver­län­ge­rung gestellt wer­den. Bei Ver­zö­ge­run­gen über den 10. Dezem­ber 2021 hin­aus muss der Antrag­stel­ler bele­gen, dass die Ver­zö­ge­rung nicht durch ihn selbst, son­dern durch eine Lie­fer­ver­zö­ge­rung zu ver­ant­wor­ten ist.

Die Anträ­ge wer­den von der Land­wirt­schaft­li­chen Ren­ten­bank bear­bei­tet. Die LR hält Kon­takt zu Her­stel­lern und Antrag­stel­lern bei denen sich Lie­fer­schwie­rig­kei­ten anbah­nen. Auch wenn es kei­nen Rechts­an­spruch auf Über­tra­gungnder Mit­tel gibt, so ist die LR doch ange­hal­ten indi­vi­du­el­le Lösun­gen zu fin­den. „Wir kön­nen allen Forst­wir­ten, die fürch­ten die Frist nicht ein­hal­ten zu kön­nen nur drin­gend raten, sich mit der LR in Ver­bin­dung zu set­zen. Nur so kön­nen gemein­sa­me Lösun­gen gefun­den wer­den,“ so die Abge­ord­ne­ten abschlie­ßend. „Die Frist­an­pas­sung ist ein wich­ti­ger Schritt im Sin­ne unse­rer Forstwirte.“