Forch­hei­mer Rechts­an­wäl­te sehen erneut Ver­stö­ße gegen den Gleich­be­hand­lungs­grund­satz in der Neu­fas­sung der Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­ver­or­dung und rei­chen Kla­ge ein

Pres­se­mit­tei­lung zu den Eil­an­trä­gen von Böge­lein und Dr. Axmann

Rechts­an­wäl­te gegen die Gleich­stel­lung von nega­tiv getesteten
Per­so­nen zu geimpf­ten Per­so­nen („3G“) – Rechts­an­walt Böge­lein stellt Eil­an­trä­ge gegen die Gleich­be­hand­lung von gete­ste­ten und
geimpften/​genesenen Per­so­nen („3G“)

Gleich­be­hand­lung von nega­tiv gete­ste­ten Per­so­nen und geimpf­ten Per­so­nen ver­stößt gegen
Gleichbehandlungsgrundsatz

Rechts­an­walt Böge­lein reicht am 11.08.21 für eine voll­stän­dig geimpf­te, erfah­re­ne Kran­ken­schwe­ster zwei Eil­an­trä­ge gegen die Gleich­be­hand­lung von Geimpf­ten und nega­tiv Gete­ste­ten ein. Die Eil­an­trä­ge die gleich­zei­tig am Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­hof (gegen die Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung) und am Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin (gegen die Bun­des­ver­ord­nung) ein­ge­reicht wur­den, erfah­ren durch die Mini­ster­prä­si­den­ten­kon­fe­renz vom gest­ri­gen Tag eine erhöh­te Brisanz.
Rechts­an­walt Böge­lein zeigt sich ver­wun­dert dar­über, dass trotz ent­ge­gen­ste­hen­der wis­sen­schaft­li­cher Grund­la­gen der Ver­ord­nungs­ge­ber nach wie vor davon aus­geht, dass die Infek­ti­ons­ge­fahr, die von einem Geimpf­ten aus­geht genau­so nied­rig ist, wie von einem nega­tiv Gete­ste­ten. Das Gegen­teil ist der Fall.

„Der Ver­ord­nungs­ge­ber igno­riert voll­stän­dig, dass bei einem nega­tiv gete­ste­ten eine Sicher­heit von bis zu 99,68 % besteht, dass die nega­tiv gete­ste­te Per­son das Virus nicht über­tra­gen kann. Die Imp­fung schützt aber gera­de bei den vul­ner­ablen Grup­pen nur zu einem deut­lich gerin­ge­ren Maß vor einer Über­tra­gung des Virus. Grün­de hier­für sind nach den uns vor­lie­gen­den Stu­di­en die mitt­ler­wei­le domi­nie­ren­den Del­ta- Vari­an­te und (schnell) abneh­men­den Anti­kör­per­men­gen. Wenn der Ver­ord­nungs­ge­ber das deut­lich höhe­re Infek­ti­ons­ri­si­ko eines unge­te­ste­ten Geimpf­ten igno­riert, muss man eher vom Team „Leicht­sinn“ spre­chen, als vom Team „Vor­sicht“.
Der Rechts­an­walt kri­ti­siert in dem Eil­an­trag zudem, dass durch die Gleich­be­hand­lung von Geimpf­ten und Gete­ste­ten gera­de die Geimpf­ten einem völ­lig unkla­ren Infek­ti­ons­ri­si­ko durch ande­re unge­te­ste­te Geimpf­te aus­ge­setzt sind.

Dem wird bei­spiels­wei­se in der Kli­nik der Antrag­stel­le­rin dadurch Rech­nung getra­gen, dass sich sämt­li­che Besu­cher und Pati­en­ten vor Betre­ten der Kli­nik einem Test unter­zie­hen müs­sen, egal ob sie voll­stän­dig geimpft sind oder nicht. „Soll­ten die Eil­ver­fah­ren erfolg­reich sein, dürf­te es sich um die erste gericht­li­che Fest­stel­lung han­deln, dass auch voll­stän­dig geimpf­te Per­so­nen wei­ter­hin als infek­ti­ös gel­ten und daher die Imp­fung kei­ne Lösung der Coro­na-Kri­se dar­stellt. Soll­ten die Anträ­ge von den Gerich­ten abge­wie­sen wer­den, wäre dies ein Nach­weis dafür, dass es nicht mehr auf einen höchst­mög­li­chen Infek­ti­ons­schutz ankommt,
was eben­falls ein sehr inter­es­san­tes Ergeb­nis wäre“, erläu­tert Rechts­an­walt Böge­lein die Hin­ter­grün­de des Ver­fah­rens. Eine Ent­schei­dung der Gerich­te wird schon aus die­sem Grund mit Span­nung erwartet

1 Antwort

  1. Kai Fröhlich sagt:

    End­lich jemand, der sich wehrt gegen unbe­wie­se­ne Tatsachen.

    1) Ich bin kein Impf­ver­wei­ge­rer, viel­mehr war­te ich auf wis­sen­schaft­li­che Daten, die mir einen bes­se­ren Ein­blick in die Risi­ko­grup­pen ermög­li­chen (habe beruf­lich sehr viel mit Sta­ti­sti­ken zu tun), denn es ist immer noch nicht bekannt, war­um eini­ge Men­schen an der Imp­fung ver­stor­ben sind oder geschä­digt wur­den. In mei­nem klei­nen Kreis sind schon zwei Men­schen an der Imp­fung ver­stor­ben (eine Per­son mit Vor­er­kran­kun­gen, eine ohne) und eine Per­son lei­det seit meh­re­ren Mona­ten an halb­sei­ti­ger Gesichts­läh­mung und ein­ge­schränk­ter Sehfähigkeit.
    Was ich als pro­ble­ma­tisch anse­he ist die Unehr­lich­keit der Medi­en der Medi­zi­ner und des Staa­tes sol­che Fäl­le zu ver­schwei­gen. Auch in der euro­päi­schen Sta­ti­stik (EMA) gibt es nur Ver­dachts­fäl­le; das ist lächer­lich, denn wenn jemand direkt nach der Imp­fung ver­stirbt oder gesund­heit­li­che Ein­schrän­kun­gen hat und es wird dar­aus kein Zusam­men­hang her­ge­stellt, so stellt das für mich eine gro­be Unter­las­sungs­pflicht zur Auf­klä­rung dar und kann auch nach dem Arzen­ei­mit­tel­ge­setz (AMG) straf­recht­lich ver­folgt werden.
    Was auch ver­schwie­gen wird ist die Anzahl der­je­ni­gen, die bereits ihre zwei­te Imp­fung erhal­ten haben, aber trotz­dem an Coro­na schwer erkrankt sind. Somit könn­te man zumin­dest spe­ku­la­tiv auf die Infek­ti­ons­ge­fahr durch eine geimpf­te Per­son schließen. 

    2. Men­schen, die nicht geimpft wer­den kön­nen (Risi­ko­pa­ti­en­ten) wer­den teil­wei­se aus der Gesell­schaft aus­ge­schlos­sen (2G Regel) ?

    Das kann und darf ein­fach nicht sein ! Ver­stößt gegen jede Regel der Grund­rech­te. Schon die pan­de­mi­sche Lage, in der Grund­rech­te ein­ge­schränkt wer­den, steht juri­stisch auf sehr wacke­li­gen Beinen.
    Ich kom­me mir vor wie im alten Rom, wo Kran­ke ein­fach aus der Stadt ver­bannt wur­den. Hur­ra, will­kom­men in der Steinzeit.

    3. Vier­te Wel­le wirk­lich weni­ger aus­ge­prägt durch Impfungen ?
    Da es, wie im Arti­kel oben schon beschrie­ben, kaum wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se über die Ent­wick­lung des Ver­lau­fes der Pan­de­mie ohne Imp­fun­gen gibt, wäre es ver­mes­sen die Imp­fun­gen allein für die Abschwä­chung ver­ant­wort­lich zu machen. Was ohne Zwei­fel gewirkt hat ist die Imp­fung der Per­so­nen, die durch die Pan­de­mie in aku­te Lebens­ge­fahr hät­ten kom­men kön­nen. Was aber auch berück­sich­tigt wer­den muss sind die ver­bes­ser­ten Hygie­ne­maß­nah­men und die Tat­sa­che, dass die Del­ta Vari­an­te zwar wesent­lich anstecken­der ist, jedoch in der Wir­kung schwä­cher als die Vor­gän­ger­ver­sio­nen ist. Es ist eben nicht anders in der prä­po­si­tio­na­len Ent­wick­lung als ein Grippevirus.
    Ich möch­te hier die Wir­kung der Imp­fun­gen nicht bezwei­feln, jedoch war­ne ich vor einer Überbewertung.….…
    Denn bis heu­te wis­sen wir ja noch nicht ein­mal genau, auf wel­chen Wegen der Virus zu uns gelangt.

    Nach­schlag: Auch ich wer­de mich irgend­wann imp­fen las­sen, jedoch las­se ich mich nicht bis dahin als Mensch zwei­ter Klas­se einstufen.
    Ich hof­fe sehr, dass Herr Böge­lein nicht nur in Ein­zel­fäl­len obsiegt, son­dern auch zum Woh­le des inne­ren Frie­dens die­se Anträ­ge durchbekommt.