Bay­reu­ther Indu­strie­stand­ort Aichig soll erhal­ten werden

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Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Indu­strie­ge­biet Ori­on­stra­ße“: Unter­la­gen ste­hen auch online zur Verfügung

Im Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth lie­gen ab Mon­tag, 16. August, die Ent­wür­fe der Bau­leit­pla­nung für das „Indu­strie­ge­biet Ori­on­stra­ße“ im Stadt­teil Aichig aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen mit wei­te­ren umwelt­be­zo­ge­nen Infor­ma­tio­nen bis ein­schließ­lich 24. Sep­tem­ber im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (Öffent­li­che Plan­auf­la­ge), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist ste­hen sie auch online auf der Home­page der Stadt unter www​.bay​reuth​.de (Rat­haus, Bür­ger­ser­vice > Pla­nen, Bau­en) zur Verfügung.

Die Stadt Bay­reuth ver­folgt das städ­te­bau­li­che Ziel, ein aus­rei­chen­des Ange­bot an indu­stri­ell nutz­ba­ren Flä­chen im Stadt­ge­biet, hier im Stadt­teil Aichig, zu sichern. Der Bebau­ungs­plan ist erfor­der­lich, um die vor­han­de­nen indu­stri­el­len Nut­zun­gen pla­nungs­recht­lich zu sichern und Flä­chen für not­wen­di­ge Erwei­te­run­gen bereit­zu­stel­len. Außer­dem soll ein gerech­ter Aus­gleich mit dem Schutz­be­dürf­nis der vor­han­de­nen Wohn­be­bau­ung gefun­den wer­den. Der seit Jahr­zehn­ten bestehen­de Indu­strie­stand­ort im Stadt­teil Aichig soll erhal­ten wer­den, dem ansäs­si­gen Betrieb soll die Mög­lich­keit einer Erwei­te­rung eröff­net wer­den, wobei ent­spre­chen­de Anfor­de­run­gen an einen aus­rei­chen­den Immis­si­ons­schutz zu berück­sich­ti­gen sind. Mit der Erwei­te­rung des Spe­di­ti­ons­stand­or­tes nach Osten durch den Neu­bau einer Hal­le soll die bau­li­che Ent­wick­lung des Betrie­bes abge­schlos­sen werden.

Der Bay­reu­ther Stadt­rat hat in sei­ner Sit­zung Ende Juni den vor­lie­gen­den Pla­nun­gen zuge­stimmt und die Ver­wal­tung mit den wei­te­ren pla­nungs­recht­li­chen Schrit­ten beauftragt.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Ger­ne kön­nen Fra­gen tele­fo­nisch oder per Mail gestellt wer­den. Falls eine per­sön­li­che Ein­sicht in die Pla­nung im Rat­haus gewünscht wird, wird um eine Ter­min­ver­ein­ba­rung unter der Tele­fon­num­mer 0921 25–1660 gebe­ten. Die Mitarbeiter/​innen des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te ger­ne zur Verfügung.