Tipps & Tricks: Nach AGB-Urteil- Ban­ken reagie­ren ner­vös – Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern warnt Ver­brau­cher vor mög­li­chen Fallstricken

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Vie­le Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher erhal­ten der­zeit Post von ihrer Bank oder Spar­kas­se. In einem bei­gefüg­ten For­mu­lar sol­len sie teil­wei­se rück­wir­kend die Gül­tig­keit der All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) und das Preis- und Lei­stungs­ver­zeich­nis des Geld­in­sti­tuts geneh­mi­gen. Grund hier­für ist das Urteil des Bun­des­ge­richts­ho­fes (BGH) vom 27. April die­ses Jah­res. Dar­in hat­te der BGH Rege­lun­gen der Post­bank für unwirk­sam erklärt, nach denen Ände­run­gen der All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ohne eine aus­drück­li­che Zustim­mung des Kun­den mög­lich sind. Glei­cher­ma­ßen betrof­fen von die­sem Urteil sind auch ande­re Ban­ken und Spar­kas­sen. Um ver­trag­li­che Rechts­si­cher­heit zu schaf­fen, ver­su­chen die Kre­dit­in­sti­tu­te jetzt die Ein­wil­li­gun­gen der Kun­den zu ihren AGB einzuholen.

„Dass Ver­brau­cher der Gel­tung der All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen und den Prei­sen für die Zukunft zustim­men sol­len, kön­nen wir nach­voll­zie­hen“, meint Sascha Straub, Finanz­ju­rist bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Wir kri­ti­sie­ren aber, dass man­che Ban­ken ver­su­chen, Geneh­mi­gun­gen für die Ver­gan­gen­heit ein­zu­ho­len. Ver­brau­chern raten wir von sol­chen Erklä­run­gen ab, weil sie dadurch ihren Anspruch auf die Erstat­tung gezahl­ter Kon­to­füh­rungs­ent­gel­te ver­lie­ren kön­nen.“ Vor­sich­tig soll­ten Ver­brau­cher auch sein, wenn die vor­ge­leg­ten AGB plötz­lich für den Kun­den nach­tei­li­ge Ergän­zun­gen ent­hal­ten, wie bei­spiels­wei­se die Ein­füh­rung eines Verwahrentgeltes.

Wer Fra­gen hat, kann sich an die Rechts­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern wen­den. Ein Bera­tungs­ter­min kann ver­ein­bart wer­den online auf www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de oder unter 089/ 55 27 94–0.

2 Antworten

  1. Schreglmann Johann sagt:

    Mei­ne Bank die Com­merz­bank will mit mir eine Vereiba­rung abschlie­ssen bzgl. Ver­wah­rent­geld (Straf­zins). Müss­te einen Straf­zins jähr­lich von 250–300 Euro bezah­len. Wie soll ich mich ver­hal­ten um die­sen Straf­zins zu umge­hen. Was wür­de pas­sie­ren wenn ich die­se Ver­ein­ba­rung nicht unterschreibe.

  2. Redaktion sagt:

    Das müs­sen Sie schon die Ver­brau­cher­zen­tra­le fra­gen – wir haben ja nur die Pres­se­mit­tei­lung ver­öf­fent­licht. Link und Tele­fon­num­mer ste­hen im Bericht.