Land­rats­amt ERH infor­miert Waf­fen­be­sit­zer: Hin­weis auf Übergangsfristen

Bereits im ver­gan­ge­nen Jahr wur­de das Waf­fen­recht zum ersten Sep­tem­ber durch das Drit­te Waf­fen­rechts­än­de­rungs­ge­setz (3. Waf­fRÄndG) teil­wei­se geän­dert. Dies hat ent­schei­den­de Aus­wir­kun­gen auf zahl­rei­che Berei­che, für die aktu­ell noch eine Über­gangs­frist läuft. Unter ande­rem sind soge­nann­te Salut­waf­fen ihren Ursprungs­waf­fen recht­lich wei­test­ge­hend gleich­ge­stellt, wes­halb für sie nun ent­spre­chen­de Erlaub­nis­pflich­ten oder Ver­bo­te gel­ten. Dar­auf weist die unte­re Waf­fen­be­hör­de des Land­rats­am­tes Erlan­gen-Höch­stadt hin. Alle Infor­ma­tio­nen zu Salut­waf­fen, Pfeil­ab­schluss­ge­rä­ten, der Ver­bots­re­ge­lung zu „gro­ßen Maga­zi­nen“ und wesent­li­chen Waf­fen­tei­len gibt es auf der Home­page des Land­rats­am­tes unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a‑bis‑z/waffen/.

Nähe­re Aus­künf­te ertei­len Roland Bau­er (Buch­sta­ben A‑K) tele­fo­nisch unter der Ruf­num­mer 09131/803‑1618 und Ste­fan Gor­ny (Buch­sta­ben L‑Z) unter 09131/803‑1619.