Ver­hand­lun­gen am Land­ge­richt Bam­berg in der 32. und 33. KW 2021

Symbolbild Justiz

I. In der 32. Kalen­der­wo­che 2021 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen in Straf­sa­chen statt:

1. Das Straf­ver­fah­ren gegen die 50-jäh­ri­ge L. wegen Bei­hil­fe zur uner­laub­ten Ein­fuhr von Betäu­bungs­mit­tel in nicht gerin­ger Men­ge, Bei­hil­fe zum Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge, Bei­hil­fe zur uner­laub­ten Ein­fuhr von Schuss­waf­fen, Bei­hil­fe zum uner­laub­ten gewerbs­mä­ßi­gen Waf­fen­han­del und ande­ren Delik­ten am 11.08.2021, 09:00 Uhr vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 36 KLs 2101 Js 2453/21).Der Ange­klag­ten liegt zur Last, zwi­schen Novem­ber und Dezem­ber 2020 in acht Fäl­len jeweils 50 Gramm Metham­phet­amin gegen Bezah­lung im Auf­trag einer ande­ren Per­son an ver­schie­de­ne Abneh­mer aus­ge­lie­fert zu haben. In einem Fall soll sie die Aus­lie­fe­rung von 100 Gramm beab­sich­tigt haben, zu der es auf­grund ihrer Fest­nah­me jedoch nicht mehr gekom­men sein soll.

Wei­ter soll die Ange­klag­te im Auf­trag einer ande­ren Per­son zwi­schen Som­mer 2019 und Dezem­ber 2020 gegen Bezah­lung mehr­fach Waf­fen und Betäu­bungs­mit­tel aus der Tsche­chi­schen Repu­blik zu ihrer Wohn­an­schrift ver­bracht oder direkt an Abneh­mer aus­ge­lie­fert zu haben. Dabei soll sie von der Tsche­chi­schen Repu­blik aus im Som­mer 2019 eine sog. Pump­gun an ihren Wohn­ort und im Dezem­ber 2020 eine halb­au­to­ma­ti­sche Schuss­waf­fe zu einem Abneh­mer im Land­kreis Bam­berg ver­bracht haben. Dar­über hin­aus soll sie zwi­schen Janu­ar und Novem­ber 2020 in ins­ge­samt sechs Fäl­len jeweils zwi­schen 30 und 70 Gramm Metham­phet­amin von der Tsche­chi­schen Repu­blik zu ihrem Wohn­ort bzw. in einem Fall direkt zu einem Abneh­mer in Wei­den i.d.Oberpfalz ver­bracht haben.

Wei­ter­hin soll die Ange­klag­te gegen Bezah­lung zwi­schen Janu­ar und Novem­ber 2020 in drei Fäl­len jeweils eine Men­ge von min­de­stens 10 Gramm Metham­phet­amin an einen Abneh­mer im Land­kreis Kulm­bach, in einem wei­te­ren Fall ca. 16 Gramm Metham­phet­amin an einen Abneh­mer in der Ober­pfalz sowie in einem wei­te­ren Fall eine halb­au­to­ma­ti­sche Schuss­waf­fe an einen Abneh­mer im Land­kreis Tir­schen­reuth aus­ge­lie­fert haben.

2. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 49-jäh­ri­gen B. wegen bewaff­ne­tem uner­laub­tem Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge, uner­laub­tem Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge und ande­ren Delik­ten am 12.08.2021, 09:00 Uhr vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 32 KLs 2101 Js 3349/21).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, von sei­nem Wohn­ort in Bam­berg aus, gemein­sam mit einer ander­wei­tig Ver­folg­ten Per­son seit 2017 bis Dezem­ber 2020 mit Betäu­bungs­mit­teln Han­del getrie­ben zu haben.

Dabei soll er zwi­schen 2017 und Novem­ber 2020 zu min­de­stens acht Zeit­punk­ten an sei­ner Wohn­adres­se min­de­stens 20 Gramm Cry­stal (Metham­phet­amin) zum anschlie­ßen­den gewinn­brin­gen­den Wei­ter­ver­kauf über­nom­men haben​.Im April/​Mai 2020 soll der Ange­klag­te drei­mal 100 Gramm Metham­phet­amin zum Preis von 6.500,00 Euro zum gewinn­brin­gen­den Wei­ter­ver­kauf in Bam­berg erwor­ben haben.

Dar­über hin­aus soll der Ange­klag­te zwi­schen Okto­ber 2019 und Novem­ber 2020 in zwei Fäl­len jeweils 100 Gramm Mari­hua­na zum Preis von ca. 7,- Euro pro Gramm zum spä­te­ren gewinn­brin­gen­den Wei­ter­ver­kauf erwor­ben haben.

Zwi­schen Sep­tem­ber und Okto­ber 2020 sol­len der ander­wei­tig Ver­folg­te Part­ner des Ange­klag­ten sowie des­sen Lie­fe­rant den Ankauf von 1 Kilo­gramm Metham­phet­amin ver­ein­bart haben. Hier­von soll eine Teil­men­ge von 300 Gramm zum Preis von 29,00 Euro pro Gramm an die Adres­se des Ange­klag­ten gelie­fert wor­den sein, der die­se anschlie­ßend in Teil­men­gen gewinn­brin­gend wei­ter­ver­äu­ßert haben soll.

Eben­so soll zwi­schen Okto­ber und Novem­ber 2020 eine Teil­lie­fe­rung von 500 Gramm sowie zwi­schen Novem­ber und Dezem­ber 2020 eine Teil­lie­fe­rung von 500 Gramm, jeweils zum Gramm­preis von 29,00 Euro an die Wohn­an­schrift des Ange­klag­ten gelie­fert wor­den sein.

Dar­über hin­aus liegt dem Ange­klag­ten zur Last, Mit­te Dezem­ber 2020 in sei­nem Wohn­an­we­sen in Bam­berg ca. 300 Gramm Metham­phet­amin bevor­ra­tet und jeweils griff­be­reit am Ein­gang der Vor­rats­kam­mer eine PTB-Waf­fe und ein PTB-Luft­ge­wehr sowie im Büro­ne­ben­raum drei wei­te­re PTB-Waf­fen auf­be­wahrt zu haben, um im Fal­le einer unge­woll­ten Inan­spruch­nah­me durch Rausch­gift­ab­neh­mer oder Rausch­gift­lie­fe­ran­ten in weni­gen Sekun­den bewaff­net zu sein.

II. In der 33. Kalen­der­wo­che 2021 fin­det am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lung in Straf­sa­chen statt:

Das Straf­ver­fah­ren gegen den 20-jäh­ri­gen F. wegen ver­such­tem Tot­schlag und gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung am 18.08.2021, 13:00 Uhr vor der Gro­ßen Jugend­kam­mer als Schwur­ge­richt (Az. 71 KLs 1107 Js 3206/21 jug).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, Mit­te Dezem­ber 2020 sei­ne Freun­din in deren Woh­nung im Land­kreis Bam­berg gegen eine Wand gedrückt, bis zur Bewusst­lo­sig­keit gewürgt und dabei geäu­ßert zu haben, dass sie ster­ben müs­se, nach­dem sie ihm eröff­net hat­te, die Bezie­hung been­den zu wol­len. Als sie zu Boden gegan­gen war, soll der Ange­klag­te von ihr abge­las­sen haben. Nach­dem sie wie­der zu sich gekom­men war, soll der Ange­klag­te ihr noch Schlä­ge in das Gesicht ver­setzt haben, wodurch sie Schmer­zen und Häma­to­me im Gesicht davon­ge­tra­gen haben soll.

Nach­dem sich bei­de wie­der ange­nä­hert hat­ten, soll der Ange­klag­te, als er sich Mit­te Febru­ar 2021 wie­der in der der Woh­nung sei­ner Freun­din befand, ange­kün­digt haben, sich mit einem Seil sui­zi­die­ren zu wollen.

Als sei­ne Freun­din den Not­ruf wäh­len woll­te, soll der Ange­klag­te ihren Hals mit dem Seil umschlun­gen sowie an ihrem Kapu­zen­pul­li gezo­gen haben, um sie an der Abset­zung des Not­rufs zu hin­dern und sie zu töten.

Der Freun­din des Ange­klag­ten soll es gelun­gen sein, die Woh­nungs­tür zu öff­nen und um Hil­fe zu rufen, wor­auf­hin Nach­barn hin­zu­ge­kom­men sein und eine Fort­set­zung des Über­griffs ver­hin­der­ten haben sollen.

Die Freun­din des Ange­klag­ten soll hier­bei Rötun­gen und Krat­zer im Hals­be­reich davon­ge­tra­gen haben.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne:

  • 19.08.2021, 09:00 Uhr
  • 24.08.2021, 09:00 Uhr

Bezüg­lich son­sti­ger Fort­set­zungs­ter­mi­ne von bereits frü­her begon­ne­nen erst­in­stanz­li­chen Straf­ver­fah­ren vor dem Land­ge­richt Bam­berg wird auf die frü­he­ren Mit­tei­lun­gen verwiesen.

Orga­ni­sa­to­ri­scher Hin­weis: Der­zeit fin­den auf­grund der „Coro­na-Kri­se“ stren­ge Ein­gangs­kon­trol­len statt. Bei Betre­ten des Gerichts­ge­bäu­des ist eine Selbst­aus­kunft zu COVID- 19 auszufüllen.

Das Selbst­aus­kunfts­form­blatt fin­det sich unter fol­gen­dem Link: https://​www​.justiz​.bay​ern​.de/​g​e​r​i​c​h​t​e​-​u​n​d​-​b​e​h​o​e​r​d​e​n​/​o​b​e​r​l​a​n​d​e​s​g​e​r​i​c​h​t​e​/​b​a​m​b​e​rg/

Aus Zeit­er­spar­nis­grün­den kann die­ses im Vor­feld schon aus­ge­druckt, aus­ge­füllt und mit­ge­bracht werden.