Verhandlungen am Landgericht Bamberg in der 32. und 33. KW 2021
I. In der 32. Kalenderwoche 2021 finden am Landgericht Bamberg folgende (erstinstanzliche) Hauptverhandlungen in Strafsachen statt:
1. Das Strafverfahren gegen die 50-jährige L. wegen Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge, Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Schusswaffen, Beihilfe zum unerlaubten gewerbsmäßigen Waffenhandel und anderen Delikten am 11.08.2021, 09:00 Uhr vor der Großen Strafkammer (Az. 36 KLs 2101 Js 2453/21).Der Angeklagten liegt zur Last, zwischen November und Dezember 2020 in acht Fällen jeweils 50 Gramm Methamphetamin gegen Bezahlung im Auftrag einer anderen Person an verschiedene Abnehmer ausgeliefert zu haben. In einem Fall soll sie die Auslieferung von 100 Gramm beabsichtigt haben, zu der es aufgrund ihrer Festnahme jedoch nicht mehr gekommen sein soll.
Weiter soll die Angeklagte im Auftrag einer anderen Person zwischen Sommer 2019 und Dezember 2020 gegen Bezahlung mehrfach Waffen und Betäubungsmittel aus der Tschechischen Republik zu ihrer Wohnanschrift verbracht oder direkt an Abnehmer ausgeliefert zu haben. Dabei soll sie von der Tschechischen Republik aus im Sommer 2019 eine sog. Pumpgun an ihren Wohnort und im Dezember 2020 eine halbautomatische Schusswaffe zu einem Abnehmer im Landkreis Bamberg verbracht haben. Darüber hinaus soll sie zwischen Januar und November 2020 in insgesamt sechs Fällen jeweils zwischen 30 und 70 Gramm Methamphetamin von der Tschechischen Republik zu ihrem Wohnort bzw. in einem Fall direkt zu einem Abnehmer in Weiden i.d.Oberpfalz verbracht haben.
Weiterhin soll die Angeklagte gegen Bezahlung zwischen Januar und November 2020 in drei Fällen jeweils eine Menge von mindestens 10 Gramm Methamphetamin an einen Abnehmer im Landkreis Kulmbach, in einem weiteren Fall ca. 16 Gramm Methamphetamin an einen Abnehmer in der Oberpfalz sowie in einem weiteren Fall eine halbautomatische Schusswaffe an einen Abnehmer im Landkreis Tirschenreuth ausgeliefert haben.
2. Das Strafverfahren gegen den 49-jährigen B. wegen bewaffnetem unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderen Delikten am 12.08.2021, 09:00 Uhr vor der Großen Strafkammer (Az. 32 KLs 2101 Js 3349/21).
Dem Angeklagten liegt zur Last, von seinem Wohnort in Bamberg aus, gemeinsam mit einer anderweitig Verfolgten Person seit 2017 bis Dezember 2020 mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben.
Dabei soll er zwischen 2017 und November 2020 zu mindestens acht Zeitpunkten an seiner Wohnadresse mindestens 20 Gramm Crystal (Methamphetamin) zum anschließenden gewinnbringenden Weiterverkauf übernommen haben.Im April/Mai 2020 soll der Angeklagte dreimal 100 Gramm Methamphetamin zum Preis von 6.500,00 Euro zum gewinnbringenden Weiterverkauf in Bamberg erworben haben.
Darüber hinaus soll der Angeklagte zwischen Oktober 2019 und November 2020 in zwei Fällen jeweils 100 Gramm Marihuana zum Preis von ca. 7,- Euro pro Gramm zum späteren gewinnbringenden Weiterverkauf erworben haben.
Zwischen September und Oktober 2020 sollen der anderweitig Verfolgte Partner des Angeklagten sowie dessen Lieferant den Ankauf von 1 Kilogramm Methamphetamin vereinbart haben. Hiervon soll eine Teilmenge von 300 Gramm zum Preis von 29,00 Euro pro Gramm an die Adresse des Angeklagten geliefert worden sein, der diese anschließend in Teilmengen gewinnbringend weiterveräußert haben soll.
Ebenso soll zwischen Oktober und November 2020 eine Teillieferung von 500 Gramm sowie zwischen November und Dezember 2020 eine Teillieferung von 500 Gramm, jeweils zum Grammpreis von 29,00 Euro an die Wohnanschrift des Angeklagten geliefert worden sein.
Darüber hinaus liegt dem Angeklagten zur Last, Mitte Dezember 2020 in seinem Wohnanwesen in Bamberg ca. 300 Gramm Methamphetamin bevorratet und jeweils griffbereit am Eingang der Vorratskammer eine PTB-Waffe und ein PTB-Luftgewehr sowie im Büronebenraum drei weitere PTB-Waffen aufbewahrt zu haben, um im Falle einer ungewollten Inanspruchnahme durch Rauschgiftabnehmer oder Rauschgiftlieferanten in wenigen Sekunden bewaffnet zu sein.
II. In der 33. Kalenderwoche 2021 findet am Landgericht Bamberg folgende (erstinstanzliche) Hauptverhandlung in Strafsachen statt:
Das Strafverfahren gegen den 20-jährigen F. wegen versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung am 18.08.2021, 13:00 Uhr vor der Großen Jugendkammer als Schwurgericht (Az. 71 KLs 1107 Js 3206/21 jug).
Dem Angeklagten liegt zur Last, Mitte Dezember 2020 seine Freundin in deren Wohnung im Landkreis Bamberg gegen eine Wand gedrückt, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und dabei geäußert zu haben, dass sie sterben müsse, nachdem sie ihm eröffnet hatte, die Beziehung beenden zu wollen. Als sie zu Boden gegangen war, soll der Angeklagte von ihr abgelassen haben. Nachdem sie wieder zu sich gekommen war, soll der Angeklagte ihr noch Schläge in das Gesicht versetzt haben, wodurch sie Schmerzen und Hämatome im Gesicht davongetragen haben soll.
Nachdem sich beide wieder angenähert hatten, soll der Angeklagte, als er sich Mitte Februar 2021 wieder in der der Wohnung seiner Freundin befand, angekündigt haben, sich mit einem Seil suizidieren zu wollen.
Als seine Freundin den Notruf wählen wollte, soll der Angeklagte ihren Hals mit dem Seil umschlungen sowie an ihrem Kapuzenpulli gezogen haben, um sie an der Absetzung des Notrufs zu hindern und sie zu töten.
Der Freundin des Angeklagten soll es gelungen sein, die Wohnungstür zu öffnen und um Hilfe zu rufen, woraufhin Nachbarn hinzugekommen sein und eine Fortsetzung des Übergriffs verhinderten haben sollen.
Die Freundin des Angeklagten soll hierbei Rötungen und Kratzer im Halsbereich davongetragen haben.
Fortsetzungstermine:
- 19.08.2021, 09:00 Uhr
- 24.08.2021, 09:00 Uhr
Bezüglich sonstiger Fortsetzungstermine von bereits früher begonnenen erstinstanzlichen Strafverfahren vor dem Landgericht Bamberg wird auf die früheren Mitteilungen verwiesen.
Organisatorischer Hinweis: Derzeit finden aufgrund der „Corona-Krise“ strenge Eingangskontrollen statt. Bei Betreten des Gerichtsgebäudes ist eine Selbstauskunft zu COVID- 19 auszufüllen.
Das Selbstauskunftsformblatt findet sich unter folgendem Link: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/bamberg/
Aus Zeitersparnisgründen kann dieses im Vorfeld schon ausgedruckt, ausgefüllt und mitgebracht werden.
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