Stadt Eber­mann­stadt infor­miert: Wege­bau zum Quell­sam­mel­schacht der Stadt­wer­ke Eber­mann­stadt in der Gemar­kung Gasseldorf

Gestern ver­öf­fent­lich­ten wir einen Offe­nen Brief des Bun­des Natur­schutz zum The­ma Wege­bau der Stadt­wer­ke Eber­mann­stadt in Gas­sel­dorf. Hier ist die Stel­lung­nah­me der Stadt Ebermannstadt:

Wege­bau zum Quell­sam­mel­schacht der Stadt­wer­ke Eber­mann­stadt, Fl​.Nr. 473, Gemar­kung Gasseldorf

Die Maß­nah­me „Wege­bau zum Quell­sam­mel­schacht – Fl​.Nr. 473, Gemar­kung Gas­sel­dorf wird von den Stadt­wer­ke Eber­mann­stadt durchgeführt.

Hin­ter­grund:

Die Quel­le Gas­sel­dorf lie­fert jähr­lich über 50% des Was­ser­be­darfs für unse­re Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im Orts­teil Gasseldorf.

Der Beton-Quell­sam­mel­schacht zur Trink­was­ser­ge­win­nung an der Quel­le Gas­sel­dorf ist drin­gend sanie­rungs­be­dürf­tig. Zur Anlie­fe­rung und Instal­la­ti­on des neu­en Quell­sam­mel­schach­tes wird eine Anfahrts­mög­lich­keit für Schwer­last­ver­kehr not­wen­dig. Unter ande­rem müs­sen an die Quell­fas­sung min­de­stens ein Bag­ger und ein LKW mit 6 – 12 Ton­nen für Auf­gra­bungs­zwecke und ein neu­er PE-Quell­sam­mel­schacht mit einem Gewicht von ca. 2 Ton­nen und einem Durch­mes­ser von 2,70 Meter gelie­fert werden.

Pla­nungs­pha­se und Trassenverlauf:

Um nicht leicht­fer­tig eine unzu­rei­chen­de Lösung zu fin­den, wur­den über meh­re­re Mona­te (seit Sep­tem­ber 2020) Pla­nun­gen sei­tens der Stadt­wer­ke zusam­men mit dem Was­ser­wirt­schafts­amt Kro­nach (WWA Kro­nach), der Unte­ren Natur­schutz­be­hör­de des Land­krei­ses Forch­heim (UNB Forch­heim) und dem Amt für Ernäh­rung, Land­wirt­schaft und For­sten Bam­berg (AELF Bam­berg) durchgeführt.

  1. Anfangs wur­de im Win­ter 20/21 eine Tras­se geplant, die zunächst im Bereich des Hohl­we­ges, spä­ter aber auf einer neu­en, teil­wei­se „auf­zu­hau­en­den“ neu­en Tras­se ver­lau­fen wäre. Da die­se Tras­se aber ober­halb des Quell­sam­mel­schach­tes ver­lief, wur­de aus was­ser­wirt­schaft­li­cher Sicht die­se Lösung verworfen.
  2. Als wei­te­re Tras­se wur­de eine Lösung als kür­ze­ster Weg geprüft. Die­ser hät­te eine neue Tras­se bedingt, wäre sehr steil ver­lau­fen und hät­te den Quell­ho­ri­zont unter­halb des Quell­sam­mel­schach­tes durch­kreuzt. Auch die­se Lösung wur­de verworfen.
  3. Schließ­lich wur­de der heu­te sicht­ba­re Tras­sen­ver­lauf gewählt.

Grün­de:

  • Auf gan­zer Län­ge wird eine bereits vor­han­de­ne Tras­se genutzt, die wohl schon beim ursprüng­li­chen Bau des Quell­sam­mel­schach­tes ver­wen­det wurde.
  • Die Tras­se ver­läuft nicht ober­halb des Quell­sam­mel­schach­tes und stört die Trink­was­ser­ge­win­nung nicht. Auch ver­läuft sie deut­lich ober­halb des Quell­ho­ri­zon­tes und muss ihn nicht kreuzen.
  • Die Ein­grif­fe in den Baum­be­stand wur­den mög­lich mini­miert (3–4 Bäu­me im Hohl­weg­be­reich sowie eine stär­ke­re Eiche, meh­re­re Fich­ten, jün­ge­re Bäu­me und Sträu­cher im obe­ren Bereich muss­ten weichen.).

Durch­füh­rung eines förm­li­chen Rodungsverfahrens

Da die Tras­se teil­wei­se Schutz­wald­be­rei­che berühr­te, wur­de wie gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ein förm­li­ches Rodungs­ver­fah­ren durch das AELF Bam­berg durch­ge­führt, obwohl letzt­lich nur weni­ge Bäu­me tat­säch­lich gefällt wer­den mussten.

Dabei wur­den die UNB Forch­heim, das WWA Kro­nach und die Stadt Eber­mann­stadt betei­ligt. Bei der Tras­sen­füh­rung wur­de die schon­end­ste Vari­an­te gewählt. Der Natur­schutz wur­de berück­sich­tigt. Da es sich um ein FFH-Gebiet und ein SPA-Gebiet han­delt, wur­den zwei Ver­träg­lich­keits­ab­schät­zun­gen erstellt, die fest­stell­ten, dass das Vor­ha­ben mit dem Schutz­zweck bzw. den Erhal­tungs­zie­len ver­träg­lich ist.

Die unter­halb, befind­li­chen Flä­chen waren schon immer im Bereich der Was­s­er­schüt­tun­gen der Quell­ho­ri­zon­te im Hang­be­reich. Der Hohl­weg, in dem sich die im Video fest­ge­hal­te­nen Was­ser­rinn­sa­le beweg­ten, hat eben­falls schon vor­her existiert.

Hin­weis: Die Her­rich­tung des Weges ist noch im Gan­ge. Maß­nah­men zur Was­ser­ab­füh­rung sind Bestand­teil der Wegebaumaßnahme.

Chri­stia­ne Meyer
Bür­ger­mei­ste­rin