Rat­haus­Re­port der Stadt Erlan­gen vom 06.August 2021

Umge­stal­tung der Obe­ren Karlstraße

Den vor­han­de­nen Ver­kehrs­raum ange­mes­sen ver­tei­len – mit die­sem Ziel beginnt die Stadt­ver­wal­tung in der kom­men­den Woche mit der Umge­stal­tung der Obe­ren Karl­stra­ße. Hin­ter­grund ist ein Stadt­rats­be­schluss im Rah­men des Ver­kehrs­ent­wick­lungs- und Mobi­li­täts­plans 2030, der eine Neu­re­ge­lung des Par­kens im öst­li­chen Abschnitt der Obe­ren Karl­stra­ße vor­sieht. Dabei gilt es zum einen gesetz­li­che Vor­ga­ben zur Bar­rie­re­frei­heit und Min­dest­fahr­brei­ten für Ret­tungs­fahr­zeu­ge zu erfül­len und zum ande­ren die Attrak­ti­vi­tät die­ser wich­ti­gen Wege­ver­bin­dung zu erhöhen.

Für einen unge­hin­der­ten Fuß­ver­kehr sind in den Regel­wer­ken 2,5 Meter Geh­weg­brei­te vor­ge­se­hen. In der Obe­ren Karl­stra­ße bleibt auf den Geh­we­gen auf­grund von par­ken­den Autos deut­lich weni­ger Platz, daher wird der Ver­kehrs­raum neu auf­ge­teilt und das halb­sei­ti­ge Par­ken auf dem Geh­weg (sog. Auf­par­ken) auf der Süd­sei­te der Stra­ße im Abschnitt zwi­schen Fahr­stra­ße und Boh­len­platz auf­ge­ho­ben. Auf der Nord­sei­te wird, um den Lie­fer­ver­kehr zu ver­ein­fa­chen, eine Lie­fer­zo­ne zum Be- und Ent­la­den ein­ge­rich­tet. Das Par­ken bleibt künf­tig auf der Nord­sei­te sowie im rest­li­chen gekenn­zeich­ne­ten Bereich der Obe­ren Karl­stra­ße möglich.

Neben der Neu­re­ge­lung des Par­kens auf der Nord­sei­te wer­den zudem zeit­wei­se zwei soge­nann­te „Park­lets“ auf­ge­stellt, die durch Sitz­mög­lich­kei­ten und Begrü­nung zum Ver­wei­len ein­la­den sol­len. Dies erfolgt zunächst pro­be­wei­se und kann nach einer Eva­lua­ti­on gege­be­nen­falls spä­ter ange­passt wer­den. In Vor­be­rei­tung der Umge­stal­tung fand Anfang Juli eine Bür­ger­infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung mit betrof­fe­nen Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­nern, Ein­zel­händ­lern und Gastro­no­men sowie dem Stadt­teil­bei­rat Innen­stadt statt, bei der die Umge­stal­tung vor­ge­stellt und viel­fäl­ti­ge Anre­gun­gen auf­ge­nom­men wurden.

Infor­ma­tio­nen für Waf­fen­be­sit­zer: Über­gangs­fri­sten bis 1. September

Bereits im Jahr 2020 wur­de das Waf­fen­recht im Rah­men des Drit­ten Geset­zes zur Ände­rung des Waf­fen­ge­set­zes und wei­te­rer Vor­schrif­ten (Drit­tes Waf­fen­rechts­än­de­rungs­ge­setz – 3. Waf­fRÄndG) in eini­gen Berei­chen geän­dert. Die dar­in vor­ge­nom­me­nen Rechts­än­de­run­gen haben ent­schei­den­de Aus­wir­kun­gen auf zahl­rei­che Berei­che des Waf­fen­rechts, für die aktu­ell teil­wei­se noch eine Über­gangs­frist läuft. Dar­über infor­mier­te jetzt die Abtei­lung Öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung der Stadtverwaltung.

Unter ande­rem hat der Gesetz­ge­ber Salut­waf­fen ihren Ursprungs­waf­fen recht­lich wei­test­ge­hend gleich­ge­stellt, wes­halb für sie nun ent­spre­chen­de Erlaub­nis­pflich­ten oder Ver­bo­te gel­ten. Bei Pfeil­ab­schuss­ge­rä­ten han­delt es sich nun um Schuss­waf­fen gleich­ge­stell­te, trag­ba­re Gegen­stän­de, wes­halb eine ent­spre­chen­de Erlaub­nis bean­tragt wer­den muss. Soge­nann­te „gro­ße Maga­zi­ne“, wor­un­ter Wech­sel­ma­ga­zi­ne mit mehr als 20 Patro­nen für Kurz- und zehn Patro­nen für Lang­waf­fen zu ver­ste­hen sind, wur­den seit dem 1. Sep­tem­ber 2020 zu ver­bo­te­nen Gegen­stän­den erklärt. Glei­ches gilt für die zuge­hö­ri­gen Magazingehäuse.

Alle Infor­ma­tio­nen zu Salut­waf­fen, Pfeil­ab­schluss­ge­rä­ten, der Ver­bots­re­ge­lung zu „gro­ßen Maga­zi­nen“ und wesent­li­chen Waf­fen­tei­len gibt es im Inter­net unter www​.erlan​gen​.de/​b​u​e​r​g​e​r​amt. Nähe­re Aus­künf­te ertei­len auch Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter (Buch­sta­be A‑K, Tele­fon 09131 86–1706; Buch­sta­be L‑Z, Tele­fon 09131 86–2495).