Forch­heim: Spa­ten­stich für den geför­der­ten Wohnungsbau

Fabian (Fa. Niersberger Group), Christoph Reichl (Regierung Oberfranken) und Wolfgang Bonengel (WVG). Foto: GWS
Fabian (Fa. Niersberger Group), Christoph Reichl (Regierung Oberfranken) und Wolfgang Bonengel (WVG). Foto: GWS

Zum Spa­ten­stich haben die WVG Woh­nungs­bau- und Ver­wal­tungs­ge­nos­sen­schaft Forch­heim eG und die GWS Woh­nungs­bau- und Sanie­rungs­ge­sell­schaft der Stadt Forch­heim mbH nun in die Paul-Kel­ler-Stra­ße gebe­ten: Hier ent­ste­hen im ersten Bau­ab­schnitt 11 Wohn­ein­hei­ten (790,02 m² Wohn­flä­che), par­al­lel dazu in der Bam­mers­dor­fer Stra­ße 9 Wohn­ein­hei­ten (593,91 m² Wohnfläche).

Der zwei­te Bau­ab­schnitt beginnt im Som­mer 2022 mit noch­mals 41 Wohn­ein­hei­ten an die­sen Stand­or­ten. Ins­ge­samt ver­wirk­li­chen die WVG und die GWS gemein­sam den Bau von 61 öffent­lich geför­der­ten Woh­nun­gen mit einer Gesamt­wohn­flä­che von 4.291,02 m². Mit einer Gesamt­fer­tig­stel­lung wird Mit­te 2023 gerechnet.

Gene­ral­un­ter­neh­mer für das Vor­ha­ben ist die Fa. Sim­ply Tim­ber Solu­ti­ons (STS) aus Erlan­gen – Unter­neh­men der Niers­ber­ger Group. Es ent­ste­hen Woh­nun­gen mit Flä­chen von ca. 50 m² bis 101 m², je nach­dem, ob es Zwei, Drei- oder Vier­zim­mer­woh­nun­gen werden.

Für die Rea­li­sie­rung ist eine inno­va­ti­ve nach­hal­ti­ge Holz-Hybrid­bau­wei­se vor­ge­se­hen. Zudem wer­den die Wohn­häu­ser im KfW-Effi­zi­enz­haus-40-Stan­dard errich­tet und erfül­len höch­ste Ansprü­che bei der Ener­gie­nut­zung und Umwelt­ver­träg­lich­keit. Die Ener­gie­ver­sor­gung erfolgt über Block­heiz­kraft­wer­ke (BHKW), wel­che im Con­trac­ting mit den Stadt­wer­ken Forch­heim betrie­ben wer­den sollen.

Das gesam­te Auf­trags­vo­lu­men mit dem Gene­ral­un­ter­neh­mer beläuft sich auf rund T€ 11.850,0 wel­che mit Mit­teln der Regie­rung Ober­fran­ken aus dem Pro­gramm EOF (Ein­kom­mens­ori­en­tier­te För­de­rung) unter­stützt wer­den. Dabei lie­gen bereits die För­der­be­schei­de mit einem Volu­men in Höhe von T€ 4.585,2 für den ersten Bau­ab­schnitt vor. Die Bewil­li­gungs­mie­ten konn­ten somit, je nach Ein­kom­mens­si­tua­ti­on, auf € 5,70 bis € 7,70 je m²-Wohn­flä­che monat­lich kalt fest­ge­legt werden.

Die Neu­bau­ten ent­ste­hen als Ersatz für Wohn­ge­bäu­de, wel­che in der Nach­kriegs­zeit errich­tet wur­den und deren Sanie­rung wirt­schaft­lich nicht mehr dar­stell­bar war, so dass die­se abge­ris­sen wer­den müssen.