Stadt Bay­reuth plant neu­es Gewer­be­ge­biet in Oberobsang

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Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren: Plan­un­ter­la­gen kön­nen online ein­ge­se­hen werden

Im Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth lie­gen ab Mon­tag, 9. August, die Ent­wür­fe der Bau­leit­pla­nung für ein Gewer­be­ge­biet in Ober­ob­sang öffent­lich aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis ein­schließ­lich 17. Sep­tem­ber im Neu­en Rat­haus, Luitpoldplatz13, 9. Ober­ge­schoss (öffent­li­che Plan­auf­la­ge), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Sie ste­hen wäh­rend der Aus­le­gungs­frist auch online auf der Home­page der Stadt unter www​.bay​reuth​.de (Rat­haus, Bür­ger­ser­vice > Pla­nen, Bau­en) zur Verfügung.

In ange­mes­se­nem Umfang Gewer­be­flä­chen für die wei­te­re Ent­wick­lung des Wirt­schafts­stand­orts vor­zu­se­hen, ist ein grund­sätz­li­cher Ver­sor­gungs­auf­trag der Stadt Bay­reuth als Ober­zen­trum. Zur Deckung des pro­gno­sti­zier­ten Bedarfs an Gewer­be­flä­chen wur­de bereits 2009 bei der Neu­auf­stel­lung des Flä­chen­nut­zungs­plans die Dar­stel­lung eines Gewer­be­ge­biets in Ober­ob­sang in die vor­be­rei­ten­de Bau­leit­pla­nung auf­ge­nom­men. In Anbe­tracht des zuneh­men­den Man­gels an Gewer­be­flä­chen wird es nun erfor­der­lich, auch die­ses in Ober­ob­sang vor­ge­se­he­ne Flä­chen­po­ten­zi­al zu mobi­li­sie­ren. Kon­kret soll der Braue­rei­stand­ort und damit gezielt die Brau­tra­di­ti­on in Bay­reuth erhal­ten und gestärkt wer­den. Das frag­li­che Are­al soll für die Erwei­te­rung einer Bay­reu­ther Braue­rei ent­wickelt wer­den. Sie ver­fügt an ihrem histo­risch gewach­se­nen Pro­duk­ti­ons­stand­ort nicht mehr über aus­rei­chen­de Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten. Für die geplan­te Ansied­lung sind zunächst die pla­nungs­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen zu schaffen.

Der Stadt­rat hat in sei­ner Sit­zung Ende Juni den vor­lie­gen­den Pla­nun­gen zuge­stimmt und die Ver­wal­tung mit der Durch­füh­rung der wei­te­ren Schrit­te beauftragt.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Ger­ne kön­nen Fra­gen tele­fo­nisch oder per E‑Mail gestellt wer­den. Falls eine per­sön­li­che Ein­sicht in die Pla­nung im Rat­haus gewünscht wird, wird um Ter­min­ver­ein­ba­rung unter der Tele­fon­num­mer 0921 25–1660 gebe­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen für Aus­künf­te grund­sätz­lich mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nach­mit­tag ger­ne zur Verfügung.