Bam­ber­ger Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern und Kri­po Schwa­bach neh­men 26-jäh­ri­gen mut­maß­li­chen Inter­net-Betrü­ger fest

Symbolbild IT Security

Bamberg/​Schwabach/​Augsburg (ots) – Nach zügi­gen und inten­si­ven Ermitt­lun­gen gelang es den Ermitt­lern der Kri­mi­nal­po­li­zei­in­spek­ti­on Schwa­bach gemein­sam mit den Staats­an­wäl­ten der Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern, einen unbe­rech­tig­ten Online-Zugriff auf das Bank­kon­to einer Schwa­ba­che­rin inner­halb weni­ger Wochen auf­zu­klä­ren. Ein 26-Jäh­ri­ger, der die Frau um 25.000 EUR gebracht haben soll, wur­de ver­gan­ge­ne Woche in Augs­burg festgenommen.

Bereits Anfang Juni hat­te eine Frau aus Schwa­bach eine SMS erhal­ten. Die­se SMS täusch­te der Emp­fän­ge­rin vor, ihre „Push-TAN-Berech­ti­gung“ sei abge­lau­fen und sie müs­se die­se neu akti­vie­ren. Hier­zu war in der SMS auch ein Link ent­hal­ten. In Wahr­heit lei­te­te die­ser Link die Frau aller­dings auf eine soge­nann­te Phis­hing-Web­sei­te, wo sie zur Ein­ga­be ihrer per­sön­li­chen Zugangs­da­ten auf­ge­for­dert wur­de. Durch die auf die­se Wei­se abge­grif­fe­nen Daten gelang es dem Täter anschlie­ßend, das Kon­to der Geschä­dig­ten durch Über­wei­sun­gen und Zahl­vor­gän­ge mit Giro­pay mit einem Gesamt­be­trag von über 25.000 EUR zu belasten.

Nach­dem es den ins­ge­samt sie­ben Ermitt­lern gelun­gen war, zwei vom zunächst unbe­kann­ten Täter genutz­te Ser­ver zu loka­li­sie­ren, erga­ben sich auch Anhalts­punk­te für eine Iden­ti­fi­zie­rung des Beschul­dig­ten. Nach­dem im Zuge der Ermitt­lun­gen außer­dem fest­ge­stellt wer­den konn­te, dass sich der mut­maß­li­che Betrü­ger vor­wie­gend in Augs­burg auf­hielt, schlu­gen die Ein­satz­kräf­te dort in der Nacht von Diens­tag auf Mitt­woch ver­gan­ge­ner Woche (27./28.07.2021) zu.

Auf Grund­la­ge der von der Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern erwirk­ten Durch­su­chungs­be­schlüs­se konn­te der 26-jäh­ri­ge Tat­ver­däch­ti­ge mit Unter­stüt­zung von Ein­satz­kräf­ten des Baye­ri­schen Lan­des­kri­mi­nal­amts sowie Beam­ten der Augs­bur­ger und Nürn­ber­ger Kri­mi­nal­po­li­zei in einer Woh­nung in Augs­burg ange­trof­fen und fest­ge­nom­men wer­den. Bei der Durch­su­chung der Woh­nung fan­den die Ermitt­ler umfang­rei­ches Beweis­ma­te­ri­al wie Spei­cher­me­di­en, aber auch rund 20.000 EUR Bar­geld und meh­re­re Dut­zend Gramm Amphetamin.

Bereits nach einer ersten Aus­wer­tung der Ser­ver­da­ten und Anfra­gen bei diver­sen Bank­in­sti­tu­ten konn­ten min­de­stens zehn wei­te­re Geschä­dig­te ermit­telt wer­den, von deren Kon­ten wei­te­re rund 25.000 EUR betrü­ge­risch abge­bucht wur­den. Zudem fan­den sich beim Beschul­dig­ten Zugangs­da­ten zu knapp 300 wei­te­ren Bank­kon­ten, wobei ihm bei 140 die­ser Kon­ten auch der jewei­li­ge Kon­to­stand bekannt war. Im Rah­men wei­te­rer Ermitt­lun­gen wird nun geprüft, ob es auch bei die­sen Bank­kun­den bereits zu betrü­ge­ri­schen Abbu­chun­gen gekom­men ist.

Der Beschul­dig­te wur­de am 28.07.2021 dem Ermitt­lungs­rich­ter beim Amts­ge­richt Bam­berg vor­ge­führt, der die Unter­su­chungs­haft anord­ne­te. Der Beschul­dig­te befin­det sich seit­dem in einer Justiz­voll­zugs­an­stalt. Ihm liegt u. a. gewerbs­mä­ßi­ger Com­pu­ter­be­trug in einer noch zu klä­ren­den Zahl von Fäl­len zur Last. Das Gesetz sieht für jeden Fall eine Frei­heits­stra­fe von 6 Mona­ten bis zu zehn Jah­ren vor.

Das Poli­zei­prä­si­di­um Mit­tel­fran­ken und die Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern war­nen anläss­lich die­ses Fal­les ins­be­son­de­re Bank-Kun­den vor immer pro­fes­sio­nel­ler aus­se­hen­den Phis­hing-Mails und Phis­hing-SMS. Sie soll­ten in kei­nem Fall auf die ent­hal­te­nen Links klicken, son­dern ihre Online-Ban­king-Sei­te immer durch eine unmit­tel­ba­re Ein­ga­be in die Adress­zei­le des Brow­sers auf­ru­fen. Auch soll­te immer dar­auf geach­tet wer­den, dass die Sei­te über eine gesi­cher­te Ver­bin­dung („https“) auf­ge­ru­fen wird, was in den mei­sten Brow­sern durch das Sym­bol eines Vor­hän­ge­schlos­ses ange­zeigt wird.

Seit dem 1. Janu­ar 2015 besteht bei der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg die Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern. Die­se Zen­tral­stel­le ist bay­ern­weit zustän­dig für die Bear­bei­tung her­aus­ge­ho­be­ner Ermitt­lungs­ver­fah­ren im Bereich der Cyber­kri­mi­na­li­tät. Sie ermit­telt in Zusam­men­ar­beit mit den ent­spre­chen­den Spe­zia­li­sten der Lan­des- und Bun­des­po­li­zei, des Bun­des­kri­mi­nal­amts, des Zoll­fahn­dungs­dien­stes und mit inter­na­tio­na­len Part­nern, z.B. bei Angrif­fen auf bedeu­ten­de Wirt­schafts­zwei­ge oder bei Ver­fah­ren aus dem Bereich der orga­ni­sier­ten Cyberkriminalität.

Auch dann, wenn bei Ver­fah­ren der All­ge­mein­kri­mi­na­li­tät ein hoher Ermitt­lungs­auf­wand im Bereich der Com­pu­ter- und Infor­ma­ti­ons­tech­nik abzu­ar­bei­ten ist, wer­den die Staats­an­wäl­te der Zen­tral­stel­le tätig. Die bear­bei­te­ten Fäl­le sind viel­fäl­tig. Sie rei­chen von Hacker­an­grif­fen über Fäl­le des Vor­kas­se-Betrugs im Inter­net, z. B. durch pro­fes­sio­nel­le sog. Fake-Shops, und Fäl­le von Ran­som­wa­re bis hin zum Han­del mit Waf­fen, Dro­gen und Falsch­geld im Dark­net. Zudem ist die Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern für her­aus­ge­ho­be­ne Fäl­le der Wirt­schafts­cy­ber­kri­mi­na­li­tät zuständig.

Seit dem 1. Okto­ber 2020 besteht bei der Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern zudem das Zen­trum zur Bekämp­fung von Kin­der­por­no­gra­fie und sexu­el­lem Miss­brauch im Inter­net. Die­se Spe­zi­al­ein­heit kon­zen­triert sich ins­be­son­de­re auf Betrei­ber und Nut­zer von Dark­net-Foren, die kin­der­por­no­gra­fi­sches Mate­ri­al her­stel­len, posten oder damit handeln.

Der­zeit sind 18 Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te und vier IT-Foren­si­ke­rin­nen und IT-Foren­si­ker bei der Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern tätig.