Ober- und Mit­tel­fran­ken: Gerich­te kön­nen nun vir­tu­ell ver­han­deln – Video­kon­fe­renz­an­la­gen angeschafft

Symbolbild Justiz

Ziel erreicht: Alle 99 baye­ri­schen Gerich­te kön­nen vir­tu­ell ver­han­deln / 108 Video­kon­fe­renz­an­la­gen ange­schafft / Justiz­mi­ni­ster Eisen­reich: „Video­ver­hand­lun­gen spa­ren Rei­se­ko­sten, redu­zie­ren den Zeit­auf­wand und min­dern das Infektionsrisiko“

Der Klä­ger in Ham­burg, die Beklag­te in Mün­chen, die Rich­te­rin im Saal und alle drei auf einem Bild­schirm: Tau­sen­de Zivil­pro­zes­se wer­den an Bay­erns Gerich­ten inzwi­schen digi­tal geführt. Bay­erns Justiz­mi­ni­ster Georg Eisen­reich: „Unser Ziel war es, die Gerich­te flä­chen­deckend mit mobi­len Video­kon­fe­renz­an­la­gen aus­zu­stat­ten. Im Juli haben wir unser Ziel erreicht: Alle 99 baye­ri­schen Gerich­te haben Zugang zu einer Anla­ge.“ Ins­ge­samt wur­den 108 Video­kon­fe­renz­an­la­gen beschafft. Auch die drei Gene­ral­staats­an­walt­schaf­ten Bay­erns haben je eine Anla­ge. Justiz­mi­ni­ster Eisen­reich: „Bei Die­sel­kla­gen, Erb- oder auch Miet­strei­tig­kei­ten: Video­ver­hand­lun­gen spa­ren Anrei­se­ko­sten, redu­zie­ren den Zeit­auf­wand und min­dern das Infektionsrisiko.“

Zum Aus­bau der Video-Ver­hand­lun­gen setzt die Justiz neben der Aus­stat­tung der Gerich­te mit Video­kon­fe­renz­an­la­gen auch auf das Kon­fe­renz-Tool Micro­soft Teams. Nach einer erfolg­rei­chen Pilot­pha­se wur­de der Ein­satz inzwi­schen bay­ern­weit frei­ge­ge­ben. Ob sich ein Ver­fah­ren für eine Video­ver­hand­lung anbie­tet, ent­schei­det der jewei­li­ge Richter/​die jewei­li­ge Rich­te­rin in rich­ter­li­cher Unab­hän­gig­keit. Eine wei­te­re Vor­aus­set­zung ist, dass alle Pro­zess­be­tei­lig­ten zustimmen.

Auch die Ein­füh­rung des elek­tro­ni­schen Rechts­ver­kehrs ist bei allen baye­ri­schen Gerich­ten abge­schlos­sen. Der Mini­ster: „Auf das Jahr gerech­net wer­den der­zeit 7,2 Mil­lio­nen Nach­rich­ten elek­tro­nisch aus­ge­tauscht. Ich rech­ne mit einem wei­te­ren Anstieg des vir­tu­el­len Daten­vo­lu­mens. Denn ab 2022 sind ins­be­son­de­re Rechts­an­wäl­te ver­pflich­tet, Schrift­sät­ze und Anla­gen elek­tro­nisch ein­zu­rei­chen.“ Eisen­reich abschlie­ßend: „Die Welt wird immer digi­ta­ler. Die Justiz treibt die Digi­tal­of­fen­si­ve wei­ter voran.“