Igens­dorf: Sanie­rung der Trink­was­ser­lei­tung in der Bay­reu­ther Stra­ße (B2) – Bau­be­ginn vor­aus­sicht­lich Mit­te August

Das neue Fahrzeug der FF Bubenreuth wurde feierlich eingeweiht / Foto: FF Bubenreuth
Das neue Fahrzeug der FF Bubenreuth wurde feierlich eingeweiht / Foto: FF Bubenreuth

Der Markt Igens­dorf wird zusam­men mit der Fir­ma Rotec die Trink­was­ser­lei­tung im Bereich der B 2 in Igens­dorf erneu­ern. Die geplan­te Erneue­rung erstreckt sich vom Bahn­über­gang an der Forch­hei­mer Stra­ße bis zum Aubach­weg am Orts­en­de von Igensdorf.

Halb­sei­ti­ge Stra­ßen­sper­rung mit Ampelbetrieb

Ab dem 16.08.2021 wird in einem ersten Bau­ab­schnitt von ca. 250 m ab der Ein­mün­dung der Forch­hei­mer Stra­ße in Rich­tung Grä­fen­berg der erste Teil der Trink­was­ser­lei­tung im soge­nann­ten Spühl­bohr­ver­fah­ren ein­ge­baut. Die gesam­te Maß­nah­me wird mit einer halb­sei­ti­gen Stra­ßen­sper­rung abge­wickelt. Der Bau­stel­len­be­trieb wird mit einer Ampel­an­la­ge abge­si­chert. Die Bau­stel­le wird dann je nach Bau­fort­schritt ent­lang der Trink­was­ser­lei­tung in Abschnit­ten von jeweils ca. 250 m „wan­dern“.

Umlei­tungs­strecken wer­den ausgeschildert

Bei der Pla­nung der ein­zel­nen Bau­ab­schnit­te haben wir die ört­li­chen Gege­ben­hei­ten, wie Grund­stücks­zu­fahr­ten und ein­mün­den­de Erschlie­ßungs­stra­ßen berück­sich­tigt. Den­noch kann es zu Behin­de­run­gen und Ein­schrän­kun­gen im Fahr­ver­kehr kom­men. Die not­wen­di­gen Umlei­tungs­strecken wer­den im Zuge der Bau­ab­schnit­te vor Ort gekenn­zeich­net. Der­zeit gehen wir davon aus, dass die Fer­tig­stel­lung der Trink­was­ser­lei­tung bis Ende des Jah­res 2021 andau­ern wird.
Vor­aus­sicht­lich erst im Jahr 2022 wird dann das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg mit der Fahr­bahn­decken­sa­nie­rung begin­nen. Für Rück­fra­gen zu den geplan­ten Maß­nah­men steht die Bau­ver­wal­tung unter 09192–925274 ger­ne zur Ver­fü­gung. Wir bit­ten alle Anwoh­ner, Gewer­be­trei­ben­den und Ver­kehrs­teil­neh­mer um ihr Ver­ständ­nis für
ent­ste­hen­de Ein­schrän­kun­gen wäh­rend der Bauzeit.

Edmund Ulm
1. Bürgermeister