Bayreuth/​Coburg: Ver­fah­ren zwi­schen HWK und Cobur­ger Hand­werk offi­zi­ell eingestellt

Bay­reuth. Nun ist es offi­zi­ell: Das Baye­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richt Bay­reuth hat das Ver­fah­ren des Cobur­ger Hand­werks gegen die Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken zum Erhalt des Ver­wal­tungs­sit­zes und Berufs­bil­dungs- und Tech­no­lo­gie­zen­trums (BTZ) in Coburg ein­ge­stellt. Durch die am 21. Juni 2021 unter­zeich­ne­te Eini­gung zwi­schen bei­den Par­tei­en gilt die Kla­ge als zurück­ge­nom­men, so dass – so das Gericht in sei­nem Beschluss – nach Para­graph 92 Absatz 3 der Ver­wal­tungs­ge­richts­ord­nung (VwGO) das Ver­fah­ren ein­zu­stel­len sei. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Der Prä­si­dent der Hand­werks­kam­mer (HWK) für Ober­fran­ken, Mat­thi­as Graß­mann, und HWK-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Rein­hard Bau­er zei­gen sich erleich­tert über den jetzt zuge­stell­ten Beschluss. „Auch wenn es letzt­lich nur noch ein for­ma­ler Akt war – mit dem Schrei­ben des Ver­wal­tungs­ge­richts kön­nen wir die­se juri­sti­sche Aus­ein­an­der­set­zung nun auch offi­zi­ell ad acta legen“, sagt Graß­mann. „Damit haben alle Betei­lig­ten nun auch die Rechts­si­cher­heit, um in die wei­te­ren Planungen
ein­stei­gen zu kön­nen.“ Auch für Haupt­ge­schäfts­füh­rer Rein­hard Bau­er setzt der Beschluss des Ver­wal­tungs­ge­richts den Schluss­punkt unter die Strei­tig­kei­ten mit dem Cobur­ger Hand­werk. „Jetzt besteht abso­lu­te Klar­heit. Wir kön­nen nun auf Basis der getrof­fe­nen Ver­ein­ba­rung die Pla­nun­gen für die Kam­mer-Stand­or­te in Ober­fran­ken West, also für den Neu­bau eines BTZ in Bam­berg und die Moder­ni­sie­rung und Anpas­sung des BTZ in Coburg, vor­an­trei­ben.“ Als näch­ster Schritt ste­he noch im August ein
Gespräch mit der Stadt Bam­berg an, bei dem es um das für den Neu­bau vor­ge­se­he­ne Grund­stück gehe. „Unser gemein­sa­mes Ziel ist, mög­lichst zügig die Ent­schei­dungs­grund­la­gen für die För­der­ge­ber zu erar­bei­ten, vor allem die detail­lier­te Raum­pla­nung.“ Auf­bau­end dar­auf kön­ne dann das Finan­zie­rungs­kon­zept erstellt wer­den, das alle mit­tel- und lang­fri­stig anste­hen­den Inve­sti­tio­nen der Hand­werks­kam­mer umfasst.