Bam­berg: Kaulbergfuß/​Pfahlplätzchen – Pfla­ster­ar­bei­ten zur Ver­brei­te­rung des Gehweges

Ver­län­ge­rung der Fuß­gän­ger­zo­ne am Pfahl­plätz­chen mit brei­te­rer Ein­fahrts­si­tua­ti­on für den Rad­ver­kehr vom 2. bis 20. August

Am kom­men­den Mon­tag (02.08.2021) begin­nen die Arbei­ten zur Ver­län­ge­rung der Fuß­gän­ger­zo­ne am Pfahl­plätz­chen bis zur Ein­fahrt Unte­rer Kaul­berg 4. Mit der damit ver­bun­de­nen Geh­weg­ver­brei­te­rung wird wie vom Stadt­rat beschlos­sen eine bes­se­re Ein­fahrts­si­tua­ti­on für den Rad­ver­kehr und damit eine erhöh­te Sicher­heit für alle Ver­kehrs­teil­neh­mer geschaffen. 

Das Pfahl­plätz­chen ist der­zeit als Fuß­gän­ger­zo­ne mit „Rad frei“ aus­ge­schil­dert. Die Zufahrt für Rad­fah­ren­de vom Kaul­berg aus ist der­zeit schwie­rig und führt immer wie­der zu Kon­flik­ten zwi­schen Rad- und Fuß­ver­kehr. Wie die Bam­ber­ger Ser­vice Betrie­be (BSB) mit­tei­len, wird im Zuge der Arbei­ten auf einer Län­ge von etwa 25 Metern die nutz­ba­re Brei­te für Rad­fah­rer und Fuß­gän­ger von 2,50 auf 4,30 Meter nahe­zu ver­dop­pelt. Die der­zeit aus­ge­wie­se­nen Nut­zun­gen der drei dann auf­ge­lö­sten Stell­plät­ze wer­den in der nahen Umge­bung ersetzt.

Aus gestal­te­ri­schen Grün­den wird eine Pfla­ste­rung ana­log der gegen­über­lie­gen­den Geh­weg­sei­te mit Gra­nit-Klein­stein auf der gesam­ten Län­ge bis zur bestehen­den Pfla­ste­rung auf Höhe des Anwe­sens Kaul­berg Nr. 4 rea­li­siert. Durch die Maß­nah­me wird eine siche­re­re Ein­fahrts­si­tua­ti­on in das Pfahl­plätz­chen geschaf­fen, die aus­rei­chend breit ist, um das bestehen­de Unfall­ri­si­ko zu mini­mie­ren. Die Ver­kehrs­be­hör­de macht dar­auf auf­merk­sam, dass auch bei einer Fuß­gän­ger­zo­ne mit „Rad frei“ die Rad­fah­ren­den recht­lich gese­hen gewis­ser­ma­ßen Gäste sind und die gemein­sa­me Flä­che maxi­mal in Schritt­ge­schwin­dig­keit mit­be­nut­zen dür­fen. Falls erfor­der­lich, müs­sen Rad­le­rin­nen und Rad­ler absteigen.

Wäh­rend der Bau­ar­bei­ten ist der Geh­weg gesperrt und der Fuß­ver­kehr wird auf die gegen­über­lie­gen­de Sei­te gelei­tet. Der Kfz-Ver­kehr kann unge­hin­dert den Bau­stel­len­be­reich pas­sie­ren, wobei die stadt­ein­wärts füh­ren­de Fahr­bahn teil­wei­se auf den Geh­weg rückt. Die dort aus­ge­wie­se­nen Stell­plät­ze ent­fal­len wäh­rend der Dau­er der Maßnahme.