Bam­berg: B 22: Erneue­rung der Ampel­an­la­ge am Münch­ner Ring auf Höhe der Wil­densor­ger Hauptstraße

Bam­berg – Das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg erneu­ert bis vor­aus­sicht­lich 29. Juli 2021 die Signal­tech­nik der Ampel­an­la­ge im Zuge der Bun­des­stra­ße 22 (Münch­ner Ring) auf Höhe der Wil­densor­ger Haupt­stra­ße. Die Maß­nah­me wird unter Auf­recht­erhal­tung des Ver­kehrs durchgeführt.

Die in die Jah­re gekom­me­ne Gerä­te­tech­nik weist immer wie­der Stö­run­gen auf, wodurch die unein­ge­schränk­te Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Ampel­an­la­ge nicht mehr gege­ben ist. Mit der Erneue­rung der Signal­tech­nik wird die Erkenn­bar­keit der Ampel durch LED-Tech­nik deut­lich ver­bes­sert. Wei­ter­hin kann die neue Ampel­an­la­ge dyna­mi­scher an die Ver­kehrs­ent­wick­lung ange­passt werden.

Für die Dau­er der Arbei­ten muss die Anla­ge kom­plett abge­schal­tet wer­den. Auf­grund der hohen Ver­kehrs­be­la­stung kann der Ver­kehr im Bau­stel­len­be­reich nicht vor­fahrts­ge­re­gelt wei­ter­lau­fen. Ein­zel­ne Fahr­be­zie­hun­gen der Link­sein- und abbie­ge­be­zie­hun­gen, sowie der Gera­de­aus­ver­kehr der Neben­rich­tun­gen müs­sen für die Dau­er der Arbei­ten umge­lei­tet werden.

Ver­kehrs­teil­neh­mer aus Wil­densorg kom­mend, die auf die B 22 Rich­tung Bam­berg fah­ren möch­ten, wer­den gebe­ten die Umlei­tungs­strecke über die B 22 nach Debring und von dort aus über die Aura­cher Stra­ße / Debrin­ger Stra­ße und die Staats­stra­ße 2276 zurück zur Bun­des­stra­ße 22 Rich­tung Bam­berg zu neh­men, da das direk­te Links­ab­bie­gen wäh­rend der Bau­maß­nah­me nicht mög­lich ist.

Ver­kehrs­teil­neh­mer, die aus Debring kom­men und nach Wil­densorg fah­ren möch­ten, wer­den über eine zwei­te Umlei­tungs­strecke über die B 22 zur Bug­er Stra­ße und von dort zurück auf die Bun­des­stra­ße 22 umge­lei­tet, da das direk­te Über­que­ren der Kreu­zung wäh­rend der Maß­nah­me nicht mög­lich ist.

Die Umlei­tungs­strecken sind ent­spre­chend aus­ge­schil­dert. Inner­halb der vier­strei­fi­gen Haupt­fahr­bahn muss je Fahrt­rich­tung ein Fahr­strei­fen gesperrt und die zuläs­si­ge Höchst­ge­schwin­dig­keit beschränkt wer­den, um eine schnel­le und vor allem siche­re Durch­füh­rung der Arbei­ten zu gewähr­lei­sten. Tem­po­rä­re, ver­kehr­li­che Beein­träch­ti­gun­gen und Stau­un­gen kön­nen lei­der nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Orts­kun­di­ge Ver­kehrs­teil­neh­mer wer­den gebe­ten, den Kreu­zungs­be­reich wäh­rend der vier­tä­gi­gen Bau­zeit zu umfahren.

Das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg bit­tet die Anlie­ger und Ver­kehrs­teil­neh­mer um Ver­ständ­nis für die unver­meid­ba­ren Beein­träch­ti­gun­gen und Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen wäh­rend der Erneue­rungs­maß­nah­me, sowie um erhöh­te Auf­merk­sam­keit im Baustellenbereich.