MdL Mar­tin Mit­tag: „Über 4 Mil­lio­nen Euro aus gemein­sa­mer Bund-Län­der-Städ­te­bau­för­de­rung für die Regi­on Coburg“

Martin Mittag, MdL. Foto: Maximilian Heeb
Martin Mittag, MdL. Foto: Maximilian Heeb

Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter Mar­tin Mit­tag freut sich mit­zu­tei­len, dass aus ver­schie­de­nen gemein­sa­men För­der­pro­gram­men zum Städ­te­bau von Bund und Frei­staat ins­ge­samt 4.015.000 Euro in die Regi­on Coburg fließen.

Mar­tin Mit­tag: „Im Rah­men die­ser Bund-Län­der-Städ­te­bau­för­de­rung unter­stützt der Frei­staat Bay­ern baye­ri­sche Kom­mu­nen bei der Stär­kung ihrer Orts­zen­tren, der För­de­rung des gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halts und der Revi­ta­li­sie­rung von Brach­flä­chen. Beson­ders freut mich, dass auch wie­der eini­ge Gemein­den aus der Regi­on Coburg dabei mit ent­spre­chen­den För­der­mit­teln bedacht wer­den. So kön­nen auch wir in Stadt und Land­kreis Coburg hier­durch einen wich­ti­gen Bei­trag zur nach­hal­ti­gen und damit auch kli­ma­ge­rech­ten Stadt­er­neue­rung leisten.“

Im Ein­zel­nen erhal­ten aus dem Teil­pro­gramm „Leben­di­ge Zen­tren“ im Rah­men der „Initia­ti­ve Rodach­tal“ Ahorn 60.000 Euro und Bad Rodach 210.000 Euro. Die Stadt Coburg erhält für ihre Innen­stadt 1,44 Mil­lio­nen Euro. Nach Neu­stadt b.Coburg gehen für sei­nen Stadt­kern­be­reich 1.556.000 Euro und Son­ne­feld bekommt für den Orts­kern 539.000 Euro. Aus dem Teil­pro­gramm „Sozia­ler Zusam­men­halt“ der Städ­te­bau­för­de­rung erhält zudem Coburg für Wüsten­ahorn 210.000 Euro.

Ins­ge­samt ste­hen in den drei Bund-Län­der-Städ­te­bau­för­de­rungs­pro­gram­men „Leben­di­ge Zen­tren“, „Sozia­ler Zusam­men­halt“ und „Wachs­tum und nach­hal­ti­ge Erneue­rung“ rund 200 Mil­lio­nen Euro für 486 Städ­te und Gemein­den zur Ver­fü­gung. „Für die­se finan­zi­el­le Unter­stüt­zung dan­ke ich sowohl den Abge­ord­ne­ten des Deut­schen Bun­des­tags“, so Mit­tag wei­ter, „sowie allen mei­nen Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen des Baye­ri­schen Land­tags, die sich zusam­men mit mir dafür ein­ge­setzt haben.“

Mit Mit­teln aus der Städ­te­bau­för­de­rung unter­stüt­zen der Bund und der Frei­staat Bay­ern die Kom­mu­nen bei der Erstel­lung von Kon­zep­ten und Umset­zung von Maß­nah­men zur Anpas­sung, Stär­kung und Revi­ta­li­sie­rung ihrer Zen­tren und Quar­tie­re. För­der­schwer­punk­te sind bau­li­che Anpas­sung der städ­ti­schen Infra­struk­tur, Wie­der­nut­zung von Industrie‑, Gewer­be- oder Mili­tär­bra­chen, Erhal­tung von Gebäu­den mit bau­kul­tu­rel­ler Bedeu­tung und Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung des Wohn­um­felds und des öffent­li­chen Raums. Der För­der­satz beträgt in der Regel 60 Pro­zent. Inter­kom­mu­na­le Zusam­men­ar­beit und Maß­nah­men im Bereich von Erhal­tungs­sat­zun­gen kön­nen von einem För­der­satz von bis zu 80 Pro­zent pro­fi­tie­ren. Für Gemein­den, die Flä­chen scho­nen, erhöht der Frei­staat Bay­ern den För­der­satz auf 80 Pro­zent, bei beson­ders finanz- und struk­tur­schwa­chen Gemein­den sogar auf bis zu 90 Prozent.