Land­kreis Hof: Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im Land­kreis, die von schwe­ren Über­schwem­mun­gen betrof­fen sind, kön­nen Sofort­hil­fen beantragen

Die ent­spre­chen­den For­mu­la­re hat das Land­rats­amt Hof auf sei­ner Home­page bereitgestellt.

Unter www​.land​kreis​-hof​.de/​s​o​f​o​r​t​h​i​l​fen kön­nen die Anträ­ge her­un­ter­ge­la­den werden.

Dar­über hin­aus fin­den Sie eine Zusam­men­fas­sung der wich­tig­sten Fra­gen rund um die Anträ­ge (Wie kann ich Sofort­hil­fe bean­tra­gen? Wer ist zuwen­dungs­be­rech­tigt? Wel­che Vor­aus­set­zun­gen gibt es?)

„Unser Ziel und auch das des Frei­staa­tes Bay­ern ist es, dort, wo Hil­fe not­wen­dig ist, schnell zu hel­fen. Des­halb sind wir für die Sofort­hil­fen, die das Kabi­nett gestern auf den Weg gebracht hat, sehr dank­bar. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger haben viel­fach die Ärmel hoch­ge­krem­pelt und auf­ge­räumt, aber es zei­gen sich auch Schä­den, die zum Teil eben nicht ver­si­chert sind. Des­halb ist es wich­tig, den Ein­zel­nen in einer beson­de­ren Situa­ti­on zu unter­stüt­zen. Auch das ist eine Form des Gemein­schafts­gei­stes und der Soli­da­ri­tät. Selbst­ver­ständ­lich sind nicht alle Schä­den finan­zi­ell greif­bar, aber es ist gut, wenn wir so weit wie mög­lich ver­su­chen, die Nach­tei­le abzu­fe­dern“, so Land­rat Dr. Oli­ver Bär

Zur Lin­de­rung der ersten Not wird eine Sofort­hil­fe, zum Bei­spiel für die Wie­der­be­schaf­fung von zer­stör­tem Haus­rat, von bis zu 5.000 Euro an betrof­fe­ne Haus­hal­te aus­ge­zahlt. Hin­zu kommt eine Sofort­hil­fe für „Ölschä­den an Gebäu­den“ von bis zu 10.000 Euro. Bei Ver­si­cher­bar­keit der Schä­den gilt für Nicht­ver­si­cher­te jeweils ein Abschlag von 50 Pro­zent. Ver­si­che­rungs­lei­stun­gen wer­den auf die staat­li­chen Hil­fen angerechnet.

In beson­de­ren Fäl­len, in denen Men­schen durch die Über­schwem­mun­gen in exi­sten­zi­el­le Not­la­gen kom­men, sind noch umfang­rei­che­re Hil­fen mög­lich. In die­sen Fäl­len kön­nen durch Zuschüs­se aus dem soge­nann­ten Här­te­fonds bis zu 100 Pro­zent der ent­stan­de­nen Schä­den erstat­tet werden.

Die Anträ­ge für „Haushalt/​Hausrat“, „Ölschä­den an Gebäu­den“ sowie für den „Här­te­fonds Finanz­hil­fen – ins­be­son­de­re bei Exi­stenz­ge­fähr­dung“ sind bei der jewei­li­gen Gemeinde/​Stadt ein­zu­rei­chen. Die Anträ­ge wer­den dann an das Land­rats­amt wei­ter­ge­lei­tet und geprüft. Bei Vor­lie­gen der Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen wird ein För­der­be­scheid erlas­sen und die Sofort­hil­fe ausgezahlt.

Die star­ken Unwet­ter und Über­schwem­mun­gen der letz­ten Tage hat­ten in Tei­len Bay­erns erheb­li­che Schä­den ange­rich­tet. Allei­ne im Land­kreis Hof ist ver­gan­ge­ne Woche laut ersten Schät­zun­gen ein Scha­den von rund 55 Mil­lio­nen Euro entstanden.