Bay­reuth: Eine Eides­for­mel für Jurist*innen im digi­ta­len Zeit­al­ter: Team der Uni Bay­reuth siegt im inter­na­tio­na­len Wettbewerb

Symbolbild Bildung

Alex­an­dra Molitoris­o­vá und Eli­jah Gra­net, Dok­to­ran­den am Lehr­stuhl für Lebens­mit­tel­recht der Uni­ver­si­tät Bay­reuth am Stand­ort Kulm­bach, und Lis­sy Ver­rall vom Inns of Court Col­lege of Advo­ca­cy in Lon­don haben den Ersten Preis in einem inter­na­tio­na­len Wett­be­werb des Liquid Legal Insti­tu­te e.V. (LLI) in Mün­chen gewon­nen. Welt­weit waren Stu­die­ren­de und Pro­mo­vie­ren­de der Rechts­wis­sen­schaf­ten ein­ge­la­den, einen Eid aus­zu­ar­bei­ten, der – ana­log dem hip­po­kra­ti­schen Eid in der Medi­zin – ethi­sche Selbst­ver­pflich­tun­gen für die Berufs­pra­xis von Jurist*innen ent­hält. Das deutsch-bri­ti­sche Gewin­ner­team konn­te sich mit sei­nem Vor­schlag gegen­über mehr als 20 wei­te­ren Teams aus fünf Kon­ti­nen­ten durchsetzen.

Das LLI ist eine inter­na­tio­na­le Platt­form, die dar­auf abzielt, die inno­va­ti­ve Wei­ter­ent­wick­lung des Rechts und der Berufs­fel­der von Jurist*innen mit neu­en Ideen und Initia­ti­ven zu för­dern. Im Fokus ste­hen dabei die Berei­che Digi­ta­li­sie­rung, Stan­dar­di­sie­rung, neue Ver­fah­rens­mo­del­le, Bil­dung und Aus­bil­dung sowie mate­ri­el­les Recht. Der Wett­be­werb zur Aus­ar­bei­tung eines beruf­li­chen Eids für Jurist*innen war dar­auf aus­ge­rich­tet, eine zeit­ge­mä­ße Form der Selbst­ver­pflich­tung zu fin­den, die welt­wei­ten Inno­va­tions- und Digi­ta­li­sie­rungs­pro­zes­sen in Wirt­schaft, Gesell­schaft und Poli­tik entspricht.

Der preis­ge­krön­te Vor­schlag einer Eides­for­mel ent­hält Ver­pflich­tun­gen gegen­über indi­vi­du­el­len Klient*innen, gegen­über der Gesell­schaft und dem eige­nen Berufs­stand. Dazu zäh­len bei­spiels­wei­se die strik­te Ver­trau­lich­keit im Umgang mit per­sön­li­chen Daten, aber auch die Fest­le­gung, die in huma­ner Ver­ant­wor­tung zu tref­fen­den juri­sti­schen Ent­schei­dun­gen nie­mals digi­ta­len Tech­no­lo­gien zu über­las­sen, die ledig­lich eine unter­stüt­zen­de Funk­ti­on haben dür­fen. Eben­so ver­pflich­ten sich Jurist*innen in der vor­ge­schla­ge­nen Eides­for­mel dazu, ihre Kennt­nis­se der für die Rechts­pra­xis rele­van­ten Tech­no­lo­gien wei­ter­zu­ent­wickeln und dem aktu­el­len Stand anzu­pas­sen, bei­spiels­wei­se durch Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men oder die Teil­nah­me an inter­na­tio­na­len Netzwerken.

In einem näch­sten Schritt wer­den die Initia­to­ren des Wett­be­werbs den Eid ver­schie­de­nen Stake­hol­dern aus Wis­sen­schaft und Pra­xis, bei­spiels­wei­se Rechtsanwält*innen und Richter*innen sowie Rechts­ab­tei­lun­gen von Unter­neh­men, vor­stel­len. Dadurch wol­len sie auf die Bedeu­tung tech­no­lo­gi­scher Inno­va­tio­nen für die Rechts­ent­wick­lung auf­merk­sam machen und um Zustim­mung dafür wer­ben, die ent­spre­chen­de Ver­ant­wor­tung von Jurist*innen künf­tig auch in einem Eid zum Aus­druck zu bringen.

„Es hat uns sehr gefreut, dass wir uns mit der vor­ge­schla­ge­nen Eides­for­mel in einem star­ken inter­na­tio­na­len Wett­be­werb durch­set­zen konn­ten. In mei­ner täg­li­chen For­schungs­ar­beit in Kulm­bach befas­se ich mich zur­zeit mit Fra­gen des euro­päi­schen Lebens­mit­tel­rechts, das ange­sichts eines rasan­ten tech­no­lo­gi­schen Fort­schritts in der Land­wirt­schaft und Lebens­mit­tel­pro­duk­ti­on vor neu­en Her­aus­for­de­run­gen steht. Um als Juri­stin ver­ant­wor­tungs­be­wusst ent­schei­den und han­deln zu kön­nen, ist es zwin­gend not­wen­dig, sich mit die­sen Ent­wick­lun­gen hin­rei­chend ver­traut zu machen und gege­be­nen­falls auf aktu­el­le wis­sen­schaft­lich-tech­no­lo­gi­sche Exper­ti­se zurück­grei­fen zu kön­nen. Die Welt der Para­gra­phen ist nicht genug“, sagt Alex­an­dra Molitorisová.

Prof. Dr. Kai Purn­ha­gen, Inha­ber des Lehr­stuhls für Lebens­mit­tel­recht der Uni­ver­si­tät Bay­reuth am Stand­ort Kulm­bach, ergänzt: „Der vom Liquid Legal Insti­tu­te in Mün­chen aus­ge­schrie­be­ne Wett­be­werb zeigt bei­spiel­haft die wach­sen­de Auf­merk­sam­keit der Fach­welt für die hohe juri­sti­sche Rele­vanz tech­no­lo­gi­scher Inno­va­tio­nen. In Bay­reuth haben wir daher für unse­re Stu­die­ren­den der Rechts­wis­sen­schaft neue Ange­bo­te ent­wickelt, mit denen sie ihren Hori­zont unter die­sem Aspekt gezielt erwei­tern kön­nen: ein tech­nik­wis­sen­schaft­li­ches Zusatz­stu­di­um und ein inter­dis­zi­pli­nä­res Zusatz­stu­di­um Infor­ma­tik und Digitalisierung.“