Bay­reuth: Ver­kehrs­re­ge­lun­gen rund um die dies­jäh­ri­gen Richard-Wagner-Festspiele

Die Stadt Bay­reuth und das Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken wei­sen im Zusam­men­hang mit dem Beginn der Richard-Wag­ner-Fest­spie­le am Sonn­tag, 25. Juli 2021, dar­auf hin, dass im Rah­men des Sicher­heits­kon­zep­tes umfang­rei­che ver­kehrs­recht­li­che Maß­nah­men not­wen­dig werden. 

Die Fest­spiel­auf­fahrt über die Sieg­fried-Wag­ner-Allee wird voll­stän­dig für den Ver­kehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Park­plät­zen erfolgt aus­schließ­lich über die Tri­stan­stra­ße bezie­hungs­wei­se die Tann­häu­ser­stra­ße (vom Grü­nen Baum kom­mend) und die Stra­ße „An der Bür­ger­reuth“. Besu­che­rin­nen und Besu­chern, die über die A9-Aus­fahrt Bay­reuth-Nord anrei­sen, wird emp­foh­len, bereits von der Rie­din­ger­stra­ße kom­mend am Grü­nen Baum abzu­fah­ren und der Weg­wei­sung zum Fest­spiel­haus zu fol­gen. An ein­zel­nen Kreu­zun­gen wird der Ver­kehr im Bedarfs­fall durch die Poli­zei geregelt.

Regi­strie­rungs- und Testzentrum

Da erfah­rungs­ge­mäß mit einem hohen Ver­kehrs­auf­kom­men rund um den Fest­spiel­hü­gel zu rech­nen ist, wird emp­foh­len, eini­ge Stun­den vor Vor­stel­lungs­be­ginn anzu­rei­sen und die Park­ge­bühr mög­lichst pas­send bereits bei der Anfahrt bereit­zu­hal­ten. Vor jedem Vor­stel­lungs­be­such ist als Teil des dies­jäh­ri­gen Hygie­ne­kon­zepts eine Regi­strie­rung erfor­der­lich, die bis zu einer Stun­de vor Vor­stel­lungs­be­ginn abge­schlos­sen sein muss. Es wird ein Regi­strie­rungs­zen­trum und ein klei­nes Test­zen­trum auf dem Gelän­de des Frei­luft­ba­des geben, das an die Fest­spiel­park­plät­ze angrenzt (An der Bür­ger­reuth 8, 95445 Bay­reuth). Das Regi­strie­rungs- und Test­zen­trum öff­net vier Stun­den vor Vorstellungsbeginn.

Zusätz­lich wird es einen Coun­ter in den Räu­men der Bay­reuth Mar­ke­ting & Tou­ris­mus GmbH (Opern­stra­ße 22, 95444 Bay­reuth; öff­net sie­ben Stun­den vor und schließt eine Stun­de vor Vor­stel­lungs­be­ginn) und im Kas­sen­be­reich des Muse­ums­neu­baus Haus Wahn­fried (Richard-Wag­ner-Stra­ße 48, 95444 Bay­reuth; Mo.-So.: 10–17 Uhr) geben.

Park­plät­ze

Die Park­ge­büh­ren in Höhe von fünf Euro pau­schal pro Tag für den Besu­cher­park­platz „B“ wer­den unmit­tel­bar an der Park­platz­zu­fahrt von den durch die Stadt Bay­reuth ein­ge­setz­ten Park­platz­ein­wei­sern ver­ein­nahmt. Der Besu­cher­park­platz „E“ steht in die­sem Jahr nicht zur Verfügung.

Schwer­be­hin­der­ten mit einem amt­li­chen Schwer­be­hin­der­ten-Park­aus­weis ste­hen am 25. Juli auf dem Park­platz „B“ bezie­hungs­wei­se ab 26. Juli auf Park­platz „A“ geson­dert aus­ge­wie­se­ne und kosten­freie Park­plät­ze zur Verfügung.

Für geh­be­hin­der­te Fest­spiel­gä­ste, die durch einen Fah­rer oder ein Taxi gebracht wer­den, besteht die Mög­lich­keit zur Anfahrt über die Tri­stan­stra­ße und die Stra­ße „An der Bür­ger­reuth“ bis zur Absper­rung am Fest­spiel­haus. Vor­aus­set­zung ist min­de­stens das Merk­zei­chen „G“ im Aus­weis des Ver­sor­gungs­am­tes bezie­hungs­wei­se ein amt­li­cher Schwer­be­hin­der­ten-Park­aus­weis. Es erfolgt eine Kon­trol­le durch die Poli­zei. Fahr­zeu­ge müs­sen den Bereich umge­hend nach Abset­zen der Per­son verlassen.

Taxi­stand­plät­ze

Taxi­stand­plät­ze wer­den am Fuß des Fest­spiel­hü­gels in der Gon­tard­stra­ße sowie im Fest­spiel­park an der Tri­stan­stra­ße ein­ge­rich­tet. Die Taxen mit nicht im Vor­feld regi­strier­ten Gästen kön­nen auch über den Park­platz „E“ direkt am Regi­strie­rungs­zen­trum vor­fah­ren. Anson­sten ist der Taxi­stand­platz an der Tri­stan­stra­ße anzufahren.

Halt­ver­bo­te

Ins­be­son­de­re am Pre­mie­ren­tag, 25. Juli, am 26. Juli sowie im Bedarfs­fall an ein­zel­nen wei­te­ren Tagen gel­ten in der Gra­ven­reu­ther­stra­ße, Tri­stan­stra­ße, Tann­häu­ser­stra­ße und „An der Bür­ger­reuth“ umfang­rei­che Halt­ver­bots­re­ge­lun­gen. Teil­wei­se bestehen die­se Halt­ver­bots­re­ge­lun­gen ab 25. Juli für die gesam­te Fest­spiel­zeit. Sie müs­sen unbe­dingt beach­tet wer­den. Unbe­rech­tigt par­ken­de Fahr­zeu­ge wer­den durch die Poli­zei abgeschleppt.

Die Bay­reu­ther Fest­spie­le wei­sen wei­ter dar­auf hin, dass am Ein­lass ein Aus­weis­do­ku­ment vor­zu­zei­gen ist sowie Gepäck­stücke (grö­ßer als DIN A4), Ruck­säcke, Sitz­kis­sen und Regen­schir­me (mit Aus­nah­me Knirps-Grö­ße) im Fest­spiel­haus aus Sicher­heits­grün­den nicht gestat­tet sind. Der Zutritt ins Fest­spiel­haus ist aus­schließ­lich durch die auf der Ein­tritts­kar­te ver­merk­ten Ein­gän­ge mög­lich. Quel­le: Stadt Bayreuth