Erz­bis­tum Bam­berg: Kom­mis­si­on ruft Miss­brauchs-Betrof­fe­ne zur Mit­ar­beit auf

Symbolbild Kirche

Die Unab­hän­gi­ge Kom­mis­si­on zur Auf­ar­bei­tung sexu­el­len Miss­brauchs im Erz­bis­tum Bam­berg ruft Betrof­fe­ne auf, sich zur Mit­ar­beit in einem Betrof­fe­nen­bei­rat zu mel­den. „Das Wis­sen Betrof­fe­ner ist für unse­re Auf­ar­bei­tungs­tä­tig­keit ein wich­ti­ger Erfah­rungs­schatz“, sag­te Mat­thi­as Krö­ner, der stell­ver­tre­ten­de Kom­mis­si­ons-Vor­sit­zen­de im Inter­view mit dem Maga­zin „Leben im Erz­bis­tum Bam­berg“. Die Vor­sit­zen­de Kna­rik Mar­ti­ro­sy­an beton­te: „Uns ist es wich­tig, durch unse­re Tätig­keit einen Bei­trag zu lei­sten, in Zukunft den Miss­brauch an Kin­dern und Jugend­li­chen zu verhindern.“

Die Psy­cho­lo­gin Mar­ti­ro­sy­an und Krö­ner, der Rich­ter am Ober­lan­des­ge­richt Bam­berg ist, wur­den von der im Febru­ar gebil­de­ten Kom­mis­si­on zu den Vor­sit­zen­den gewählt. Wei­te­re Mit­glie­der sind ein Moral­theo­lo­ge, zwei Mit­ar­bei­ten­de des Erz­bis­tums sowie zwei Betrof­fe­ne von sexu­el­lem Miss­brauch. Die Kom­mis­si­on arbei­tet unab­hän­gig von Wei­sun­gen des Bis­tums und ent­schei­det, in wel­cher Form und wel­chem Umfang die Auf­ar­bei­tung statt­fin­det und ob wei­te­re For­schungs­auf­trä­ge ver­ge­ben wer­den. Der Zugang zu kirch­li­chen Akten ist den Auf­ar­bei­tungs­kom­mis­sio­nen von den deut­schen Bis­tü­mern zugesichert.

Krö­ner sag­te, dass der adäqua­te juri­sti­sche Umgang der katho­li­schen Kir­che mit Miss­brauchs­fäl­len in Deutsch­land erst sehr spät begon­nen habe. Hier sei vor 2010 vie­les ver­säumt wor­den. „So gese­hen ist es ein Fort­schritt, wenn heu­te Bischö­fe ver­si­chern, dass jeder Ver­dachts­fall bei der Staats­an­walt­schaft zur Anzei­ge gebracht wird.“ Im Erz­bis­tum Bam­berg sei­en alle Akten mit Hin­wei­sen auf Miss­brauch­sta­ten der Staats­an­walt­schaft zug­lei­tet wor­den. „Lei­der konn­te in vie­len Fäl­len aber kei­ne straf­recht­li­che Auf­ar­bei­tung mehr erfol­gen, weil die Beschul­dig­ten bereits ver­stor­ben oder die Taten ver­jährt waren“, so Kröner.

Mar­ti­ro­sy­an rief Betrof­fe­ne, die sexu­el­len Miss­brauch im Rah­men der katho­li­schen Kir­che erlit­ten haben, oder deren Ange­hö­ri­ge, dazu auf, sich zu mel­den. Dazu gehör­ten auch Inter­na­te, Jugend­ar­beit, Hei­me oder katho­li­sche Kindergärten.

Auf­trag der Kom­mis­si­on ist es, umfas­sen­de Erhe­bun­gen durch­zu­füh­ren, den admi­ni­stra­ti­ven Umgang mit Täte­rin­nen und Tätern und Betrof­fe­nen zu erfor­schen und Struk­tu­ren zu iden­ti­fi­zie­ren, die Miss­brauch ermög­licht oder des­sen Auf­klä­rung erschwert haben. Dazu sol­len auch exter­ne Fach­leu­te hin­zu­ge­zo­gen werden.

Mög­lich­kei­ten zur Kon­takt­auf­nah­me mit der Kom­mis­si­on ste­hen auf www​.kom​mis​si​on​-bam​berg​.de.