Erst­in­stanz­li­che Straf­ver­fah­ren am Land­ge­richt Bamberg

Symbolbild Justiz

in der 28. Kalen­der­wo­che 2021 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen in Straf­sa­chen statt:

I. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 27-jäh­ri­gen W. wegen bewaff­ne­tem uner­laub­ten Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge und uner­laub­tem Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln am 12.07.2021, 09:00 Uhr vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 32 KLs 2106 Js 1795/20).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, Ende Janu­ar 2020 in sei­ner Woh­nung etwas mehr als 15 Gramm Haschisch, fast 190 Gramm Mari­hua­na, 1 Gramm Koka­in­ge­misch und 19 Ecsta­sy-Tablet­ten auf­be­wahrt zu haben, um durch einen spä­te­ren Wei­ter­ver­kauf der Betäu­bungs­mit­tel Gewinn zu erzie­len. Direkt neben der Ein­gangs­tü­re sei­ner Woh­nung soll der Ange­klag­te griff­be­reit einen Base­ball­schlä­ger sowie in einer Schub­la­de im Wohn­zim­mer eine Schreck­schuss­pi­sto­le und einen Tele­skop­schlag­stock in unmit­tel­ba­rer Nähe eines Teils des­vor­ge­hal­te­nen Rausch­gifts auf­be­wahrt haben, um bei Betäu­bungs­mit­tel­ge­schäf­ten gege­be­nen­falls in weni­gen Sekun­den bewaff­net zu sein.

Zudem soll der Ange­klag­te Ende Janu­ar 2020 an einem ande­ren Tag wei­te­re knapp 18 Gramm Haschisch auf­be­wahrt haben, um die­ses zu einem spä­te­ren Zeit­punkt gewinn­brin­gend weiterzuverkaufen.

II. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 47-jäh­ri­gen W. wegen uner­laub­tem Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge in 140 Fäl­len und ande­ren Delik­ten am 13.07.2021, 09:00 Uhr vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 35 KLs 2106 Js 733/21).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, zwi­schen Janu­ar 2017 und Anfang Som­mer 2019 im Land­kreis Bam­berg bei 124 Gele­gen­hei­ten von einer ande­ren Per­son jeweils 50 Gramm Metam­phet­amin zum Preis von min­de­stens 50,00 € je Gramm (teil­wei­se auf Kom­mis­si­on) erwor­ben zu haben, um die­ses in der Fol­ge­zeit gewinn­brin­gend weiterzuveräußern.

Bei einer wei­te­ren Gele­gen­heit im Januar/​Februar 2017 soll der Ange­klag­te von sei­nem Lie­fe­ran­ten 60 Gramm Metam­phet­amin zum Preis von 50,00 € je Gramm sowie 300 Gramm Mari­hua­na zum Preis von 6,60 € je Gramm erwor­ben haben, um die­ses in der Fol­ge­zeit gewinn­brin­gend weiterzuveräußern.

In 15 wei­te­ren Fäl­len im Zeit­raum von Som­mer 2019 bis Anfang 2020 soll der Ange­klag­te im Land­kreis Bam­berg von sei­nem Lie­fe­ran­ten jeweils 50 Gramm Metam­phet­amin zum Preis von min­de­stens 50,00 € je Gramm (teil­wei­se auf Kom­mis­si­on) erwor­ben haben, um die­ses in der Fol­ge­zeit gewinn­brin­gend weiterzuveräußern.

III. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 49-jäh­ri­gen E. wegen uner­laub­tem Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge in 32 Fäl­len, uner­laub­tem Erwerb und Besitz einer ver­bo­te­nen Schuss­waf­fe sowie ande­ren Delik­ten am 14.07.2021, 09:00 Uhr vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 31 KLs 2101 Js 2361/21).

Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, zwi­schen 2017 und 2020 im Stadt­ge­biet und im Land­kreis Bam­berg in 32 Fäl­len von ande­ren Per­so­nen Cry­stal (Metham­phet­amin) in unter­schied­li­chen Men­gen zwi­schen 7 und 40 Gramm erwor­ben zu haben, um jeden­falls den Groß­teil jeweils gewinn­brin­gend weiterzuveräußern.Darüber hin­aus soll der Ange­klag­te im Jahr 2020 im Zusam­men­hang mit einem Betäu­bungs­mit­tel­ge­schäft eine kurz­läu­fi­ge Schrot­flin­te mit Pisto­len­griff (sog. Pump­gun) zum Preis von 1.500,00 Euro erwor­ben haben.

Zudem soll der Ange­klag­te Mit­te Febru­ar 2021 in sei­ner Woh­nung in Hall­stadt ca. 15 Gramm Mari­hua­na, ca. 9 Gramm Haschisch und knapp 4 Gramm Metham­phet­amin auf­be­wahrt haben, um die­se Betäu­bungs­mit­tel zu einem spä­te­ren Zeit­punkt gewinn­brin­gend weiterzuverkaufen.

IV. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 38-jäh­ri­gen G. und den 47-jäh­ri­gen N. wegen ver­such­tem Mord und beson­ders schwe­rem Raub in 3 Fäl­len am 15.07.2021, 09:00 Uhr vor der 2. Straf­kam­mer als Schwur­ge­richt (Az. 25 Ks 1107 Js 14591/20).

Den Ange­klag­ten liegt zur Last, sich zu einem nicht näher bestimm­ba­ren Zeit­punkt Mitte/​Ende Sep­tem­ber 2020 dazu ver­ab­re­det zu haben, gemein­sam Senio­ren nach dem Abho­len von Geld von einer Bank zu über­fal­len, nie­der­zu­schla­gen und aus­zu­rau­ben. Ent­spre­chend sol­len die Ange­klag­ten ver­ein­bart haben, in Bank­fi­lia­len im Gebiet des Frei­staats Bay­ern nach älte­ren und wehr­lo­sen Per­so­nen Aus­schau zu hal­ten, die dort einen grö­ße­ren Geld­be­trag von ihrem Kon­to abho­ben und die­se danach bis zu einer gün­sti­gen Gele­gen­heit zu ver­fol­gen, sie zu über­fal­len und auszurauben.

Ent­spre­chend ihres Tat­plans soll der Ange­klag­te G. jeweils das Opfer nie­der­ge­schla­gen und dabei so kräf­tig auf das Opfer ein­ge­schla­gen haben, dass die­ses das Bewusst­sein ver­lor und sodann das zuvor abge­ho­be­ne Geld an sich genom­men haben. Dann soll er vom Ange­klag­ten N. mit dem Fahr­zeug auf­ge­nom­men wor­den und bei­de vom Tat­ort geflüch­tet sein, wo sie ihre schwer­ver­letz­ten Opfer völ­lig hilf­los zurück­ge­las­sen haben sollen.

Am frü­hen Nach­mit­tag des 30.09.2020 sol­len die Ange­klag­ten in Bam­berg einer 70-jäh­ri­gen gefolgt sein, nach­dem sie beob­ach­tet haben sol­len, dass die­se bei einer Spar­kas­sen-Filia­le Geld abge­ho­ben hat­te. Nach­dem die 70-jäh­ri­ge vor ihrer Woh­nung geparkt und die Haus­tür auf­ge­schlos­sen hat­te, soll der Ange­klag­te G. sich von hin­ten an sie her­an­ge­schli­chen haben und ihr im Trep­pen­haus eines Mehr­fa­mi­li­en­wohn­hau­ses in Bam­berg von hin­ten mit einem ham­mer­för­mi­gen Gegen­stand mit der­ar­ti­ger Kraft gegen den Schä­del geschla­gen haben, dass die­ser brach. Die Geschä­dig­te erlitt eine offe­ne Schä­del­frak­tur, war zunächst halb­sei­tig gelähmt und lei­det seit dem Vor­fall an Angst­zu­stän­den. Anschlie­ßend soll der Ange­klag­te G. die Hand­ta­sche der Geschä­dig­ten mit einem Geld­be­trag von 1.800,00 € ent­wen­det haben​.In glei­cher Wei­se sol­len die Ange­klag­ten am spä­ten Vor­mit­tag des 01.10.2020 in Vöh­rin­gen einem 70-jäh­ri­gen gefolgt sein. Der Ange­klag­te G. soll sich an die­sen ange­schli­chen haben nach­dem der Geschä­dig­te vor sei­nem Wohn­an­we­sen gehal­ten hat­te und das Gara­gen­tor öff­nen woll­te und ihm von hin­ten mit der­ar­ti­ger Kraft mit einem ham­mer­för­mi­gen Gegen­stand auf des­sen Kopf geschla­gen haben, dass die­ser sich eine Schä­del­frak­tur, eine Frak­tur des Joch­beins und eine Gehirn­blu­tung zuzog.

Anschlie­ßend soll der Ange­klag­te G. dem Geschä­dig­ten Bar­geld in Höhe von 3.000,00 € ent­wen­det haben, dass die­ser zuvor bei der Spar­kas­se abge­ho­ben hatte.

Eben­so sol­len die Ange­klag­ten am Nach­mit­tag des 29.09.2020 in Ingol­stadt einer 88-jäh­ri­gen gefolgt sein und der Ange­klag­te G. soll ihr im Bereich des Unte­ren Gra­bens mit einem ham­mer­för­mi­gen Gegen­stand gegen den Kopf geschla­gen haben, so dass sie ein schwe­res Schä­del­Hirn-Trau­ma in Form einer lmpres­si­ons­frak­tur erlitt. Anschlie­ßend soll der Ange­klag­te G. die Hand­ta­sche der Geschä­dig­ten mit 25,00 € Bar­geld ent­wen­det haben, wobei er ein Kuvert im Rol­la­tor der Geschä­dig­ten mit einem Bar­geld­be­trag von 10.000,00 €, den die­se zuvor bei der Haupt­stel­le der Spar­kas­se Ingol­stadt abge­ho­ben hat­te, ver­se­hent­lich zurück gelas­sen haben soll.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne:

  • 30.07.2021, 09:00 Uhr
  • 16.08.2021, 13:00 Uhr
  • 17.08., 23.08., 02.09., 03.09., 20.09., 22.09.2021,
  • jeweils 09:00 Uhr

Bezüg­lich son­sti­ger Fort­set­zungs­ter­mi­ne von bereits frü­her begon­ne­nen erst­in­stanz­li­chen Straf­ver­fah­ren vor dem Land­ge­richt Bam­berg wird auf die frü­he­ren Mit­tei­lun­gen verwiesen.

Orga­ni­sa­to­ri­scher Hin­weis: Der­zeit fin­den auf­grund der „Coro­na-Kri­se“ stren­ge Ein­gangs­kon­trol­len statt. Bei Betre­ten des Gerichts­ge­bäu­des ist eine Selbst­aus­kunft zu COVID- 19 aus­zu­fül­len. Das Selbst­aus­kunfts­form­blatt fin­det sich unter fol­gen­dem Link: https://​www​.justiz​.bay​ern​.de/​g​e​r​i​c​h​t​e​-​u​n​d​-​b​e​h​o​e​r​d​e​n​/​o​b​e​r​l​a​n​d​e​s​g​e​r​i​c​h​t​e​/​b​a​m​b​e​rg/

Aus Zeit­er­spar­nis­grün­den kann die­ses im Vor­feld schon aus­ge­druckt, aus­ge­füllt und mit­ge­bracht werden.

2 Antworten

  1. Florian sagt:

    Die Sei­te für das Selbst­aus­kunfts­form­blatt wur­de nicht gefunden.

  2. Redaktion sagt:

    Dan­ke – ist korrigiert.