Polizeibericht Landkreis ERH vom 10.07.2021

Symbolbild Polizei

Polizeiinspektion Erlangen Stadt und -Land

– Fehlanzeige –

Polizeiinspektion Herzogenaurach

Hochwasser überflutet Straßen und Keller

Herzogenaurach – Wie bereits berichtet, kam es im Laufe des Freitags zu ersten Sperrungen auf Grund des ansteigenden Pegelstands der Aurach. In den Abendstunden trat die Aurach an mehreren Örtlichkeiten im Stadtgebiet und den umliegenden Gemeinden über die Ufer, so dass zahlreiche Grünflächen, Straßen und Parkplätze überflutet wurden und die Keller angrenzender Wohn- und Geschäftsgebäude vollliefen. Polizei und Feuerwehr waren in der gesamten Nacht im Einsatz.

Verkehrsunfallflucht auf Supermarktparkplatz

Herzogenaurach – Auf dem Kundenparkplatz der Einkaufsmärkte in der Erlanger Straße 60 kam es am Freitagnachmittag zwischen 14:00 Uhr und 15:30 Uhr zu einer Verkehrsunfallflucht. Der Lkw-Anhänger eines Lieferanten wurde im genannten Zeitraum durch einen bislang unbekannten Verkehrsteilnehmer angefahren und beschädigt. Im Anschluss entfernte sich der Unfallverursacher von der Örtlichkeit. Hinweise zum Unfallhergang nimmt die Polizeiinspektion Herzogenaurach entgegen (Tel.: 09132/78090).

Verstoß gegen die Maskenpflicht

Herzogenaurach – In den Abendstunden des Freitags betrat eine bislang unbekannte weibliche Person den Verkaufsraum einer Tankstelle in der Erlanger Straße, ohne den erforderlichen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Aufforderung, die Tankstelle zu verlassen, kam sie mehrfach nicht nach, entfernte sich letztendlich jedoch vor dem Eintreffen der verständigten Polizeibeamten. Ermittlungen bezüglich des Hausfriedensbruchs und eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz sowie zur Identität der Person wurden eingeleitet.

Unter Alkoholeinfluss auf E-Scooter unterwegs

Herzogenaurach – Am frühen Samstagmorgen wurde ein 18-Jähriger als Fahrer eines E-Scooters im Stadtgebiet einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch wahrnehmen. Ein Alkotest ergab einen Wert von 1,38 ‰. Dies hatte die Sicherstellung seines Führerscheins, die Durchführung einer Blutentnahme und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens auf Grund der Trunkenheit im Straßenverkehr zur Folge.