Thier­stein: Dieb nutzt Pfle­ge­ver­hält­nis aus

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Hof

THIER­STEIN, LKR. WUN­SIE­DEL. Um einen älte­ren Mann zu besteh­len, nutz­te ein 37-Jäh­ri­ger des­sen Hilfs­be­dürf­tig­keit scham­los aus. Er bot sei­ne Dien­ste als Betreu­ungs­kraft an, doch das Wohl des 67-Jäh­ri­gen schien ihm im Gegen­satz zu des­sen Wert­ge­gen­stän­den nicht zu inter­es­sie­ren. Sein wei­te­res Ver­hal­ten lässt die Kri­po Hof ermit­teln und durch die Staats­an­walt­schaft Hof erging ein Untersuchungshaftbefehl.

Wegen Vor­er­kran­kun­gen muss das Opfer dau­er­haft umsorgt wer­den. Der online ange­wor­be­ne Betreu­er trat am 1. Juli 2021 vor­mit­tags sei­nen Dienst an und soll­te im glei­chen Haus woh­nen, um rund um die Uhr ent­spre­chend Sor­ge lei­sten zu kön­nen. Die Ange­hö­ri­gen zeig­ten ihm bei Arbeits­be­ginn noch die für den Not­fall im Haus ver­bau­ten Über­wa­chungs­ka­me­ras. Sobald der Täter mit dem Pfle­ge­be­dürf­ti­gen allei­ne war, dreh­te er die Kame­ras zur Sei­te, um unbe­merkt Geld und Schmuck im Wert von ins­ge­samt 15.000 Euro ein­zu­stecken. Die Ver­wand­ten woll­ten sich gegen Abend ver­ge­wis­sern, dass es dem Thier­stei­ner gut geht. Dabei bemerk­ten sie die geän­der­te Aus­rich­tung der Kame­ras. Sie über­prüf­ten die Auf­nah­men genau und stell­ten dabei einen Feh­ler des Die­bes fest. Trotz des Weg­dre­hens zeig­te ihn eine Auf­zeich­nung bei sei­ner Tat. Sofort ver­stän­dig­ten die Ange­hö­ri­gen die Poli­zei, die das Die­bes­gut beim angeb­li­chen Betreu­er sicher­stell­te und ihn umge­hend fest­nahm. Da der Tat­ver­däch­ti­ge kei­nen festen Wohn­sitz hat, befin­det er sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.