Pfarr­haus Göß­wein­stein: Doch kein Architektenwettbewerb

Das katholische Pfarrhaus soll zum neuen Rathaus werden. Doch dies gestaltet sich schwieriger, als gedacht. Foto: Thomas Weichert
Das katholische Pfarrhaus soll zum neuen Rathaus werden. Doch dies gestaltet sich schwieriger, als gedacht. Foto: Thomas Weichert

Einen Archi­tek­ten­wett­be­werb zum Umbau und zur Erwei­te­rung des Pfarr­hau­ses zum neu­en Rat­haus, wie von der Regie­rung von Ober­fran­ken drin­gend emp­foh­len, wird es in die­ser Form nun doch nicht geben. In der Novem­ber­sit­zung letz­tes Jahr stimm­te der Markt­ge­mein­de­rat der Durch­füh­rung eines Archi­tek­ten­wett­be­werbs zwar zu, Pro­fes­sor Andre­as Emmin­ger vom Nürn­ber­ger Büro „Johan­nis­raum Archi­tek­ten“ kam aber zu dem Schluss, das ein klas­si­scher Archi­tek­ten­wett­be­werb auf­grund des vor­han­de­nen denk­mal­ge­schüt­zen Gebäu­des kei­nen Sinn macht.

Dies hat­te in der Ver­gan­gen­heit Hans Heckel (CSU) kri­ti­siert und wie­der­hol­te nun noch ein­mal, das man zuerst eine Bestands­auf­nah­me machen und ein Sta­tik­gut­ach­ten ein­ho­len müs­se um her­aus­zu­fin­den, ob das Pfarr­haus über­haupt als Rat­haus geeig­net sei. Der nun beauf­trag­te Ver­fah­rens­be­treu­er Emmin­ger stell­te fest, dass auf­grund der vor­han­de­nen Bau­sub­stanz nicht annä­hernd erschöp­fend beschrie­ben wer­den kann, dass eine aus­rei­chen­de Grund­la­ge für die Teil­neh­mer eines Archi­tek­ten­wett­be­werbs zur Bear­bei­tung der Auf­ga­ben­stel­lung eines sol­chen sicher­ge­stellt wer­den kann. Ins­be­son­de­re The­men des Bestan­des, die sich aus der Ver­mitt­lung zwi­schen Denk­mal­ei­gen­schaft einer­seits und Anfor­de­run­gen der geplan­ten Nut­zung hin­sicht­lich des Brand­schut­zes, unter ande­rem ande­rer­seits erge­ben, kön­nen nicht in aus­rei­chen­der Tie­fe dar­ge­stellt wer­den. Die not­wen­di­ge, über die zeich­ne­ri­sche Erfas­sung des Bestands hin­aus­ge­hen­de Grund­la­gen­er­mitt­lung müss­te laut des Gut­ach­ters im Dia­log mit allen Ver­fah­rens­be­tei­lig­ten im Pla­nungs­pro­zess selbst am Gegen­stand erar­bei­tet wer­den. Dies steht der Schaf­fung einer ver­läss­li­chen und belast­ba­ren Grund­la­ge für die Aus­lo­bung eines Pla­nungs­wett­be­werbs entgegen.

Hin­zu kom­me, und hier gibt der Exper­te Heckel recht, dass der Umgang mit dem Bestand aus der vor­han­de­nen Situa­ti­on her­aus kaum Gestal­tungs­spiel­räu­me zulässt, auch nicht für die not­wen­dig erach­te­te Erwei­te­rung Rich­tung Pfarr­gar­ten. Eine typo­lo­gi­sche Viel­falt sei daher im Pla­nungs­wett­be­werb nicht zu errei­chen, da die Ein­schrän­kun­gen aus dem Bau­feld und die Anbin­dungs­fä­hig­keit höchst gerin­ge Ent­fal­tungs­mög­lich­kei­ten bie­ten. Heißt im Klar­text etwa: Das Pfarr­haus darf in sei­ner Sub­stanz nur gering­fü­gig ver­än­dert wer­den, da es unter Denk­mal­schutz steht. Es geht also haupt­säch­lich um eine Gebäu­de­sa­nie­rung, für die man laut Emmin­ger ein qua­li­fi­zier­tes Archi­tek­tur­bü­ro brau­che, das vom Anbe­ginn des Pla­nungs­pro­zes­ses mit am Tisch sit­zen müsse.

Der Exper­te schlägt daher nach Rück­spra­che mit allen Betei­lig­ten das Ver­ga­be­ver­fah­ren als Ver­hand­lungs­ver­fah­ren ohne inte­grier­ten Pla­nungs­wett­be­werb durch­zu­füh­ren. Für den Erwei­te­rungs­bau schlägt der Ver­fah­rens­be­treu­er vor, das aus­ge­wähl­te drei bis fünf Archi­tek­ten skiz­zen­haf­te städ­te­bau­li­che Lösungs­vor­schlä­ge dazu ein­rei­chen. Nun ging es dar­um ein Aus­wahl­gre­mi­um dafür zu instal­lie­ren das aus den drei Bür­ger­mei­ste­rin, Bau­di­rek­tor Gün­ther Neu­ber­ger von der Regie­rung von Ober­fran­ken, zwei Ver­tre­tern des Erz­bi­schöf­li­chen Ordi­na­ri­ats und dem Regens­bur­ger Archi­tek­ten Joa­chim Wien­brey­er besteht. Das Ver­fah­ren, ohne inte­grier­ten Pla­nungs­wett­be­werb, soll nun bis Mit­te Juli aus­ge­ar­bei­tet und abge­stimmt sein damit der Markt­ge­mein­de­rat Ende Juli dar­über beschlie­ßen kann. Am 16. August soll dann die Auf­trags­be­kannt­ma­chung erfol­gen. Mit 10:6 Stim­men stimm­ten die Räte nun die­ser Vor­ge­hens­wei­se zu.