Nach Mes­ser­an­griff in Hof Unter­su­chungs­haft­be­fehl erlassen

Symbolbild Justiz

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Hof

HOF. Nach dem töd­li­chen Mes­ser­an­griff auf einen Bus­fah­rer am frü­hen Diens­tag­mor­gen erging gegen den 43 Jah­re alten Tat­ver­däch­ti­gen aus Sach­sen am Diens­tag­mit­tag ein Unter­su­chungs­haft­be­fehl durch den Ermitt­lungs­rich­ter des Amts­ge­richts Hof. Die Ermitt­lun­gen von Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft Hof zu den Hin­ter­grün­den der Tat lau­fen unter Hochdruck.

Im Ver­lauf des Vor­mit­ta­ges konn­ten die Kri­mi­nal­be­am­ten einen Teil der pol­ni­schen Rei­se­grup­pe mit Hil­fe von Dol­met­schern als Zeu­gen ver­neh­men. Dem­nach waren die Rei­sen­den mit zwei voll­be­setz­ten Rei­se­bus­sen unab­hän­gig von­ein­an­der unter­wegs und tra­fen sich am Bahn­hofs­vor­platz in Hof zum Pas­sa­gier­wech­sel. Nach der­zei­ti­gem Stand gehen die Ermitt­ler davon aus, dass der 43-jäh­ri­ge Mann aus dem Vogt­land­kreis zunächst unver­mit­telt auf einen 52-jäh­ri­gen Fahr­gast zu ging und ihm einen Faust­schlag ver­pass­te. Der 52-Jäh­ri­ge stand mit wei­te­ren Fahr­gä­sten auf dem Geh­weg in unmit­tel­ba­rer Nähe des Rei­se­bus­ses. Durch den Schlag stürz­te der Mann zu Boden und erlitt leich­te Ver­let­zun­gen. Unmit­tel­bar dar­auf attackier­te der 43-Jäh­ri­ge mit einem Mes­ser den 63 Jah­re alten pol­ni­schen Bus­fah­rer, der in näch­ster Nähe stand und dazwi­schen gehen woll­te. Dadurch erlitt der 63-Jäh­ri­ge töd­li­che Stich­ver­let­zun­gen am Ober­kör­per. Ein­zel­hei­ten soll eine rechts­me­di­zi­ni­sche Unter­su­chung klä­ren. Die Tat­waf­fe, ein klapp­ba­res Taschen­mes­ser mit einer etwa acht Zen­ti­me­ter lan­gen Klin­ge, stell­ten die Beam­ten noch am Tat­ort sicher.

Unter­su­chungs­haft­be­fehl erlassen

Den 43-Jäh­ri­gen konn­ten Poli­zei­be­am­te unmit­tel­bar nach der Attacke vor­läu­fig fest­neh­men. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Hof wur­de er noch am glei­chen Tag dem Ermitt­lungs­rich­ter vor­ge­führt. Der Mann mach­te Anga­ben und räum­te ein, den Bus­fah­rer mit einem Mes­ser ver­letzt zu haben. Er bestrei­tet aller­dings, dass er den Fah­rer habe töten wol­len. Poli­zei­be­am­te lie­fer­ten den Tat­ver­däch­ti­gen anschlie­ßend in eine Justiz­voll­zugs­an­stalt ein. Da der Beschul­dig­te psy­chi­sche Auf­fäl­lig­kei­ten zeigt, wird hier­zu eine Begut­ach­tung erfol­gen. Nach der­zei­ti­gem Stand hat die Tat kei­ner­lei frem­den­feind­li­chen oder poli­tisch moti­vier­ten Hintergrund.

Die Rei­se­grup­pen aus Polen konn­ten im Anschluss ihre Fahr­ten mit den Bus­sen fort­set­zen. Zeu­gen unter den Fahr­gä­sten, die Anga­ben machen konn­ten, wur­den im Anschluss an die Ermitt­lun­gen mit einem sepa­ra­ten Bus nach Polen gebracht. Eben­so die am Tat­ort anwe­sen­de Lebens­ge­fähr­tin des getö­te­ten Bus­fah­rers, die in der Nacht von einem Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­team betreut wor­den war.