Appell der Stadt Bay­reuth: Alko­hol­ver­bot in der Innen­stadt respektieren

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In den Stra­ßen und auf den Plät­zen der Bay­reu­ther Innen­stadt gilt jen­seits der hier­für frei­ge­ge­be­nen Frei­schank­flä­chen der ansäs­si­gen Gastro­no­mie­be­trie­be ein gene­rel­les Ver­bot für den Kon­sum von alko­ho­li­schen Geträn­ken. Hier­auf weist die Stadt­ver­wal­tung hin. In den ver­gan­ge­nen Wochen, spe­zi­ell an den Wochen­en­den, muss­ten immer wie­der grö­ße­re, dicht gedräng­te Men­schen­an­samm­lun­gen im Innen­stadt­be­reich fest­ge­stellt wer­den, so zum Bei­spiel auf dem La-Spe­zia-Platz, am Mühl­ka­nal und in der Von-Römer-Stra­ße. Bei der sich breit­ma­chen­den Par­ty­stim­mung wur­de nicht nur gegen das Alko­hol­ver­bot, son­dern auch gegen gel­ten­de Coro­na-Regeln wie Kon­takt­be­schrän­kung und Min­dest­ab­stand ver­sto­ßen. Zudem kam es wie­der­holt zu Lärm­be­lä­sti­gun­gen der Anwoh­ner und Ver­schmut­zun­gen der öffent­li­chen Stra­ßen und Plät­ze durch weg­ge­wor­fe­nen Müll.

Daher weist die Stadt Bay­reuth nach­drück­lich auf die unver­än­dert gel­ten­de städ­ti­sche Son­der­nut­zungs­sat­zung hin. Sie unter­sagt auf den öffent­li­chen Stra­ßen und Plät­zen der Innen­stadt den Kon­sum von Alko­hol außer­halb zuge­las­se­ner Frei­schank­flä­chen. Buß­gel­der bis zu einer Höhe von 2.500 Euro kön­nen bei Ver­stö­ßen ver­hängt wer­den. Die Stadt appel­liert ein­dring­lich an die Ver­nunft jedes Ein­zel­nen, mit den dank eines nied­ri­gen Infek­ti­ons­ge­sche­hens wie­der­ge­won­ne­nen Frei­hei­ten ver­ant­wor­tungs­be­wusst umzu­ge­hen und sich an das Alko­hol­ver­bot in der Innen­stadt sowie die gel­ten­den Coro­na-Bestim­mun­gen zu halten.