Son­der-Impf­ak­ti­on im Land­kreis Lich­ten­fels mit Vak­zin von John­son & Johnson

Vakzin von Johnson & Johnson
Vakzin von Johnson & Johnson

Nur eine Imp­fung not­wen­dig: Ange­bot für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ab 18 Jah­ren – Kei­ne Prio­ri­sie­rung mehr im Impfzentrum

„Was in der Pan­de­mie hilft, ist das Imp­fen. Schüt­zen Sie sich und ande­re: Las­sen Sie sich imp­fen!“, so Land­rat Chri­sti­an Meiß­ner. Der Land­kreis Lich­ten­fels star­tet in sei­nem Impf­zen­trum eine Son­der-Impf­ak­ti­on mit dem Vak­zin Jans­sen von John­son & John­son. Dafür kön­nen sich ab sofort alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger des Land­krei­ses Lich­ten­fels ab 18 Jah­ren anmel­den. Eine Prio­ri­sie­rung erfolgt nicht mehr.

Für die Impf­ak­ti­on ste­hen 600 Impf­do­sen John­son & John­son zur Ver­fü­gung. Das Vak­zin von John­son & John­son ist der ein­zi­ge in der Euro­päi­schen Uni­on zuge­las­se­ne Impf­stoff, bei dem nur eine Imp­fung erfor­der­lich ist. 14 Tage nach der Imp­fung hat man den voll­stän­di­gen Impfschutz.

„Damit möch­ten wir auch all jenen Impf­wil­li­gen ein Ange­bot machen, die wegen ihrer Urlaubs­pla­nung bis­her gezö­gert haben, sich imp­fen zu las­sen, da ihre Zweit­imp­fung in die Urlaubs­zeit fal­len könn­te“, erläu­tert Land­rat Chri­sti­an Meiß­ner. „Wer sich mit dem Johnson-&-Johnson-Vakzin imp­fen lässt, braucht kei­ne zwei­te Imp­fung und muss des­we­gen nicht war­ten. Er ist bereits 14 Tage nach dem ersten Piks geschützt.“

Wer eine Imp­fung mit dem Vak­zin von John­son & John­son erhal­ten möch­te, kann sich unter auf der Home­page des Land­krei­ses Lich­ten­fels www​.lkr​-lif​.de/​j​o​h​n​son anmel­den. Die Ter­mi­ne wer­den in der Rei­hen­fol­ge des Ein­gangs der Anmel­dun­gen ver­ge­ben. Eine auto­ma­ti­sche Ter­min­ver­ga­be über das Baye­ri­sche Impf­por­tal ist für die­se Akti­on nicht möglich.

Die ange­mel­de­ten Impf­wil­li­gen wer­den tele­fo­nisch über ihren Impf­ter­min benach­rich­tigt. Die Imp­fun­gen wer­den sehr zeit­nah ab dem 3. Juli 2021 statt­fin­den. Die Anmel­dun­gen wer­den nach dem Anmel­de­zeit­punkt abge­ar­bei­tet. Die Inter­es­sen­ten müs­sen tele­fo­nisch erreich­bar sein, um an einen Impf­ter­min zu kommen.

Die Ein­tra­gung in die Johnson&Johnson-Liste ist an fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen gebunden:

  • Die Impf­wil­li­gen müs­sen das 18. Lebens­jahr voll­endet haben.
  • Sie dür­fen in den zurück­lie­gen­den zwei Wochen kei­ne ande­re Imp­fung erhal­ten haben.
  • Sie dür­fen in den zurück­lie­gen­den sechs Mona­ten nicht mit Coro­na infi­ziert gewe­sen sein.