Bam­berg: Erste Ergeb­nis­se der beauf­trag­ten Anwalts­kanz­lei zur Auf­ar­bei­tung des BKPV-Prüfberichts

Im Sin­ne einer sach­lich kor­rek­ten und trans­pa­ren­ten Auf­ar­bei­tung des Prüf­be­richts des Baye­ri­schen Kom­mu­na­len Prüf­ver­ban­des und der Stel­lung­nah­men der Stadt Bam­berg sowie der Regie­rung von Ober­fran­ken fasst die Stadt Bam­berg in Abstim­mung mit dem Rech­nungs­prü­fungs­aus­schuss-Vor­sit­zen­den Wolf­gang Gra­der die vor­läu­fi­gen Ergeb­nis­se des Gut­ach­tens der Kanz­lei Gleiss Lutz im Fol­gen­den für die Öffent­lich­keit zusammen:

Die Anwalts­kanz­lei Gleiss Lutz hat dem Rech­nungs­prü­fungs­aus­schuss und dem Per­so­nal­se­nat in einer gemein­sa­men Sit­zung am 29. Juni die wesent­li­chen Ergeb­nis­se aus ihrer bis­he­ri­gen Arbeit vor­ge­stellt. Dabei han­delt es sich um vor­läufige Ergeb­nis­se. Das end­gül­ti­ge Gut­ach­ten wird in 2–3 Wochen erwartet.

Die Kanz­lei war beauf­tragt wor­den, fol­gen­de Sach­fra­gen zu klären:

1. Prü­fung von Rück­for­der­ungan­sprü­chen an Mit­ar­bei­ter der Stadt, die unzu­läs­si­ge Zah­lun­gen erhal­ten haben.

2. Prü­fung von Regress­an­sprü­chen an Mit­ar­bei­ter der Stadt, die unzuläs­sige Zah­lun­gen gewährt haben.

3. Bera­tung der Stadt bei der Eröff­nung von Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren gegen eige­ne Mitarbeiter.

Das schrift­li­che Gut­ach­ten wird aus­führ­lich zu jeder Zah­lung Stel­lung neh­men und der Stadt die wei­te­ren Hand­lungs­schrit­te emp­feh­len. Die Regie­rung von Ober­fran­ken hat die Stadt bereits auf­ge­for­dert, die not­wen­di­gen Schrit­te schnellst­mög­lich einzuleiten.

Der vor­läu­fi­ge Bericht der Kanz­lei kommt in den wesent­li­chen Fra­gen zu folgen­den Ergebnissen:

1. Lei­stun­gen an Ange­stell­te sind auch über­ta­rif­lich zuläs­sig, daher schei­den Rück­for­de­rungs­an­sprü­che in der Regel aus. Dar­un­ter kön­nen auch Über­stun­den­pau­scha­len und Prä­mi­en fal­len. Ledig­lich in einem Fall liegt ein Rück­for­de­rungs­an­spruch auf Grund eines geson­der­ten Rechts­ver­sto­ßes vor.

Der Rechts­grund für das Behal­ten­dür­fen begrün­det sich aus der Ver­tragsfreiheit als wirk­sa­me Indi­vi­du­al­zu­sa­ge, die im Tarif­ver­trag abgebil­det ist, wes­halb die Zah­lun­gen größ­ten­teils wirk­sam sind.

Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gegen Ent­schei­der kom­men in den Fäl­len in Betracht, in denen eine unan­ge­mes­sen hohe Ver­gü­tung gewährt wur­de. Die Recht­fer­ti­gung für höhe­re Zah­lun­gen ist in eini­gen Fäl­len zweifel­haft, dies kann sowohl an man­geln­der Doku­men­ta­ti­on, als auch an feh­lenden Grün­den für höhe­re Zah­lun­gen lie­gen. Hier­zu sind in den kom­menden Wochen Anhö­run­gen der Mit­ar­bei­ter durch­zu­füh­ren um kon­kret zu ermit­teln, ob und in wel­chen Fäl­len Scha­dens­er­satz gel­tend gemacht wer­den kann.

2. Lei­stun­gen an Beam­te unter­lie­gen einer strik­te­ren Geset­zes­bin­dung und füh­ren in der über­wie­gen­den Zahl der unter­such­ten Fäl­le zur Rechts­wid­rig­keit von gewähr­ten Lei­stun­gen in Bezug auf pau­scha­le Mehr­ar­beits­ver­gü­tung, Aus­zah­lun­gen von Zeit­gut­ha­ben zu Diensten­de oder pau­scha­lier­ten Auf­wands­ent­schä­di­gun­gen. Grund­sätz­lich kennt das Baye­ri­sche Besol­dungs­ge­setz dabei kei­nen grund­sätz­li­chen Ver­jäh­rungs- oder Ver­wir­kungs­zeit­raum, wes­halb dort Rück­for­de­run­gen mög­lich sein kön­nen. In den ein­zel­nen Fäl­len von Lei­stungs­prä­mi­en sind die kon­kre­ten Ein­zel­lei­stun­gen, die zur Gewäh­rung führ­ten, nicht in jedem Fall aus den Akten ersicht­lich. Da die Begrün­dun­gen hier­für zu all­ge­mein gefasst wur­den, emp­fiehlt das Gut­ach­ten daher die Über­prü­fung der Gewäh­run­gen durch Anhö­run­gen der jewei­li­gen Antragssteller.

3. Zu der kon­kre­ten Sum­me etwa­iger Rück­for­de­rungs- und Regressan­sprüche kann vor der Über­ga­be des Gut­ach­tens und den recht­lich not­wendigen Anhö­run­gen der Mit­ar­bei­ter der­zeit kei­ne Aus­sa­ge getrof­fen werden.

Zu den wei­te­ren Hand­lungs­schrit­ten wird der Per­so­nal­se­nat am 06.07.2021 die erfor­der­li­chen Beschlüs­se fas­sen. Unab­hän­gig davon ist in der Stadt­ver­wal­tung zur Umset­zung des Gut­ach­tens ein Pro­jekt­stab ein­ge­rich­tet wor­den. Dar­über hin­aus ist die Per­so­nal­ver­tre­tung infor­miert worden.