Abkoch­a­n­ord­nung für Vor­dorf, Hil­den­bach, Kühl­grün, Vierst und Obe­res Waffenhammer

In der Trink­was­ser­ver­sor­gung des Zweck­ver­bands Vordorf/​Hildenbach sind bei einer Rou­ti­ne­kon­trol­le coli­for­me Kei­me fest­ge­stellt wor­den. Bis auf wei­te­res ist es des­halb für die Bewoh­ner der ange­schlos­se­nen Orts­tei­le Vor­dorf, Hil­den­bach, Kühl­grün, Vierst und Obe­res Waf­fen­ham­mer nötig, das Trink­was­ser abzu­ko­chen. Alle not­wen­di­gen Maß­nah­men, dar­un­ter auch die Chlor­ung des Was­sers, wur­den bereits ein­ge­lei­tet. Das zustän­di­ge Gesund­heits­amt infor­miert umge­hend, sobald die­se Abkoch­a­n­ord­nung wie­der auf­ge­ho­ben wer­den kann.