Digi­ta­ler Impf­nach­weis im Land­kreis Kulm­bach: Down­load­mög­lich­keit für im Impf­zen­trum erfolg­te Impfungen

Symbolbild Impfung

Wer im Impf­zen­trum des Land­krei­ses Kulm­bach geimpft wur­de und sei­nen Online-Account noch hat, kann sich ab sofort auf der Home­page https://​impf​zen​tren​.bay​ern/ die Zer­ti­fi­ka­te über Erst- und Zweit­imp­fung eigen­stän­dig her­un­ter­la­den, aus­drucken oder direkt in eine App ein­le­sen. Soll­te dies über den per­sön­li­chen Account nicht mög­lich sein, besteht auch die Mög­lich­keit, sich direkt im Land­rats­amt Kulm­bach die­ses Zer­ti­fi­kat aus­stel­len zu las­sen. Hier­zu wird ein Aus­weis­do­ku­ment sowie eine Impf­be­stä­ti­gung zur Vor­la­ge benö­tigt. Kosten für das Erstel­len die­ses Doku­ments ent­ste­hen nicht.

Das euro­päi­sche Impf­zer­ti­fi­kat bekommt jeder, der voll­stän­dig geimpft ist. Gül­tig ist es aller­dings erst zwei Wochen nach der zwei­ten Imp­fung, da erst dann eine voll­stän­di­ge Immu­ni­sie­rung erreicht wird. Wer nach dem 11.06. geimpft wur­de, erhält das Zer­ti­fi­kat vor Ort im Impf­zen­trum oder ggf. beim Haus­arzt direkt ausgehändigt.

Wer bereits vor dem 11.06. geimpft wur­de, kann sich die­ses Zer­ti­fi­kat seit zwei Wochen auch nach­träg­lich aus­stel­len las­sen. Das geht bei­spiels­wei­se in vie­len Apo­the­ken. Wel­che Apo­the­ken die­sen Ser­vice anbie­ten, kann man unter www​.mein​-apo​the​ken​ma​na​ger​.de abru­fen. Um ein sol­ches Zer­ti­fi­kat zu bekom­men, muss man sei­nen Aus­weis und eine Impf­be­stä­ti­gung, etwa einen Ein­trag im gel­ben Impf­heft­chen vorlegen.

Den euro­päi­schen Nach­weis über eine voll­stän­di­ge Imp­fung kann man künf­tig über­all vor­zei­gen, wo ein Immu­ni­täts­nach­weis ver­langt wird. Man kann das Zer­ti­fi­kat aber auch in eine App hoch­la­den und dann ein­fach das Han­dy vor­zei­gen. Hier gibt es bei­spiels­wei­se mit Cov­Pass eine eige­ne App des Robert-Koch-Insti­tuts, die genau für die­sen Zweck pro­gram­miert wur­de. Alter­na­tiv kann man das Zer­ti­fi­kat aber auch in der Coro­na-Warn-App hin­ter­le­gen, die bereits auf vie­len Smart­phones instal­liert ist.

Für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die nur eine Imp­fung bekom­men haben, weil sie bereits eine Coro­na-Infek­ti­on über­stan­den haben, kön­nen sich die­ses Zer­ti­fi­kat aktu­ell noch nicht aus­stel­len las­sen. Die­se Opti­on wird vor­aus­sicht­lich ab Juli mög­lich sein.