Mdl Gabi Schmidt for­dert Fami­li­en auf, Lei­stun­gen aus dem Bil­dungs­pa­ket auch tat­säch­lich abzurufen

MdL Gabi Schmidt
MdL Gabi Schmidt © Abgeordnetenbüro Schmidt

Vie­le von uns kämp­fen noch mit den Fol­gen der Coro­na-Pan­de­mie – auch bei man­chen Schü­lern haben die Pha­sen des Distanz­un­ter­richts Spu­ren hin­ter­las­sen. Ein Teil von ihnen sucht nun Unter­stüt­zung bei Nach­hil­fe­leh­rern, um die Lücken im Schul­stoff zu schlie­ßen. Fami­li­en, die Anspruch auf Lei­stun­gen für Bil­dung und Teil­ha­be haben, bekom­men die Lern­för­de­rung sogar vom Staat finan­ziert. Doch zu weni­ge Fami­li­en neh­men die­ses Ange­bot auch wirk­lich in Anspruch, wie die Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Gabi Schmidt (Freie Wäh­ler, Uehl­feld) kritisiert.

„Vie­le rufen die Lei­stun­gen nicht ab, son­dern tra­gen die Kosten für die Nach­hil­fe statt­des­sen selbst“, sagt Schmidt. Das müs­se aber nicht sein und stra­pa­zie­re das in die­sen Fami­li­en ohne­hin ange­spann­te Finanz­bud­get unnö­tig. „Wir müs­sen die­ses För­der-Ange­bot des­halb noch bekann­ter machen“, sagt die Abge­ord­ne­te, die auch stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de der Freie Wäh­ler-Land­tags­frak­ti­on ist. Die ent­spre­chen­den Behör­den müss­ten die Anspruchs­be­rech­tig­ten bes­ser infor­mie­ren, auch in Eltern­krei­sen müs­se sich die Mög­lich­keit, Lei­stun­gen aus dem Bil­dungs­pa­ket zu erhal­ten, mehr herumsprechen.

Anspruchs­be­rech­tigt für Lei­stun­gen für Bil­dung und Teil­ha­be sei­en Kin­der, Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne, wenn sie selbst oder ihre Eltern bei­spiels­wei­se Arbeits­lo­sen­geld II oder auch Wohn­geld oder Hil­fe zum Lebens­un­ter­halt bezie­hen. Lern­för­de­rung erhal­ten könn­ten auf die­sem Weg Schü­le­rin­nen und Schü­ler, deren Lei­stun­gen man­gel­haft sei­en oder deren Ver­set­zung bzw. Abschluss gefähr­det sei. „Die Schu­le bestä­tigt in sol­chen Fäl­len, in wel­chen Fächern und in wel­chem Umfang Lern­för­de­rung erfor­der­lich ist“, erklärt Schmidt.

Die jewei­li­gen Gut­schei­ne für die Lern­för­de­rung gibt es auf Antrag. Wo die­ser zu stel­len sei, hän­ge von den Lei­stun­gen ab, die die Eltern oder das Kind bezie­hen: Im Fall von Arbeits­lo­sen­geld II sei das Job­cen­ter Ansprech­part­ner, anson­sten der jewei­li­ge Land­kreis oder die ent­spre­chen­de Stadtverwaltung.