Von Bay­reuth aus wis­sen­schaft­lich beglei­tet: Neu­er Kodex zur Digi­tal­ver­ant­wor­tung von Unternehmen

Prof. Dr. Dr. Alexander Brink / Foto: Privat

Prof. Dr. Dr. Alex­an­der Brink / Foto: Privat

Das Bun­des­mi­ni­ste­ri­um der Justiz und für Ver­brau­cher­schutz (BMJV) hat gemein­sam mit füh­ren­den Unter­neh­men einen Kodex zur umfas­sen­den Ver­ant­wor­tung von Unter­neh­men auf dem Gebiet der Digi­ta­li­sie­rung, zur Cor­po­ra­te Digi­tal Respon­si­bi­li­ty, ver­öf­fent­licht. Prof. Dr. Dr. Alex­an­der Brink, Pro­fes­sor für Wirt­schafts- und Unter­neh­mens­ethik an der Uni­ver­si­tät Bay­reuth, hat die Erar­bei­tung die­ser Leit­li­ni­en gemein­sam mit Dr. Frank Essel­mann von der con­cern GmbH, einer Aus­grün­dung der Uni­ver­si­tät Bay­reuth, im Auf­trag des BMJV wis­sen­schaft­lich beglei­tet. Zen­tra­les The­ma des Kodex ist unter ande­rem der trans­pa­ren­te Umgang mit Kundendaten.

„Cor­po­ra­te Digi­tal Respon­si­bi­li­ty – kurz CDR – gewinnt als Teil einer umfas­sen­den Unter­neh­mens­ver­ant­wor­tung immer stär­ker an Bedeu­tung. Vie­le Geschäfts­mo­del­le, ange­fan­gen von inno­va­ti­ven Start-ups bis hin zu glo­bal agie­ren­den Kon­zer­nen, grün­den heu­te auf der Gewin­nung, Aus­wer­tung und Über­mitt­lung von Daten – sei es von indi­vi­du­el­len Per­so­nen, von zivil­ge­sell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen oder von Unter­neh­men. Die­se unter­neh­me­ri­sche Nut­zung von Daten wirkt mitt­ler­wei­le in nahe­zu alle Berei­che unse­res Zusam­men­le­bens hin­ein. Trotz­dem sind die dar­aus resul­tie­ren­den ethi­schen Her­aus­for­de­run­gen längst nicht allen bewusst. Daher ist es sehr zu begrü­ßen, dass das Bun­des­mi­ni­ste­ri­um der Justiz und für Ver­brau­cher­schutz die Initia­ti­ve ergrif­fen hat, um Leit­li­ni­en zur unter­neh­me­ri­schen Digi­tal­ver­ant­wor­tung auf den Weg zu brin­gen“, sagt Brink.

Im Pro­gramm „Phi­lo­so­phy and Eco­no­mics“ an der Uni­ver­si­tät Bay­reuth setzt sich der Unter­neh­mens­ethi­ker seit vie­len Jah­ren dafür ein, die Ver­bin­dung von Ethik, sozia­ler Ver­ant­wor­tung und unter­neh­me­ri­schem Han­deln als eine Win-Win-Situa­ti­on für alle Betei­lig­ten zu begrei­fen. In die­sem Zusam­men­hang sieht Brink auch die neu­en Leit­li­ni­en zur CDR: „Der CDR-Kodex ist nicht auf eine Beschrän­kung unter­neh­me­ri­scher Frei­heit aus­ge­rich­tet. Viel­mehr liegt die­sen Leit­li­ni­en die Erkennt­nis zugrun­de, dass sozia­le und öko­lo­gi­sche Ver­ant­wor­tung gera­de auch im Bereich der Digi­ta­li­sie­rung im urei­ge­nen unter­neh­me­ri­schen Inter­es­se liegt. Das haben zahl­rei­che wis­sen­schaft­li­che Stu­di­en in jüng­ster Zeit klar bestä­tigt. Umso dring­li­cher ist es jetzt, die­se Erkennt­nis für die Aus­ge­stal­tung von Geschäfts­mo­del­len in der Digi­tal­wirt­schaft zu nutzen.“

Zu den Erst-Unter­zeich­nern des heu­te ver­öf­fent­lich­ten CDR-Kodex gehö­ren die Unter­neh­men Deut­sche Tele­kom, ING Deutsch­land, Otto Group, Tele­fó­ni­ca Deutsch­land und Zalan­do. Wei­te­re Unter­neh­men sind nun ein­ge­la­den, den CDR-Kodex ihrer­seits zu unter­zeich­nen und so einen Bei­trag zur Digi­tal­ver­ant­wor­tung zu lei­sten. Von zen­tra­ler Bedeu­tung sind die Anfor­de­run­gen des Ver­brau­cher­schut­zes: Unter­neh­men sind zur Errei­chung ihrer stra­te­gi­schen Zie­le dar­auf ange­wie­sen, Daten „von außen“ gewin­nen, spei­chern und ver­ar­bei­ten. Dies muss auf eine so trans­pa­ren­te Wei­se gesche­hen, dass die ver­schie­de­nen Anspruchs­grup­pen dem Unter­neh­men dau­er­haft ver­trau­en kön­nen. Rasan­te Ent­wick­lun­gen auf dem Gebiet der Künst­li­chen Intel­li­genz stei­gern den Rege­lungs­be­darf auf dem Gebiet der CDR: Schon heu­te wer­den wich­ti­ge Dienst­lei­stun­gen in der Medi­zin, im Han­del und im Ver­kehr von Men­schen auf Com­pu­ter und Robo­ter über­tra­gen. Auch öko­lo­gi­sche Fra­gen rücken in den Vor­der­grund – bei­spiels­wei­se wenn es um die Nach­hal­tig­keit der Quel­len und die Höhe des Ver­brauchs von Ener­gie geht, die Unter­neh­men für digi­ta­le Pro­zes­se ein­set­zen müssen.

Leit­li­ni­en zur sozia­len und öko­lo­gi­schen Ver­ant­wor­tung sind in zahl­rei­chen Bran­chen ein selbst­ver­ständ­li­cher Teil der Unter­neh­mens­kul­tur. Doch sie betref­fen haupt­säch­lich die her­kömm­li­chen ana­lo­gen Geschäfts­be­rei­che. Der heu­te ver­öf­fent­lich­te Kodex soll nun ein ethi­sches Gerüst bil­den, um die unter­neh­me­ri­sche Ver­ant­wor­tung im Bereich der Digi­ta­li­sie­rung zu stär­ken. „Zudem defi­niert der Kodex all­ge­mei­ne Prin­zi­pi­en, die alle Mit­glie­der der CDR-Initia­ti­ve in ihrer Arbeit lei­ten sol­len. Dazu gehö­ren unter ande­rem: Trans­pa­renz, Men­schen­zen­trie­rung und die Ach­tung gesell­schaft­li­cher Grund­wer­te wie Demo­kra­tie, Frei­heit und die Gleich­be­hand­lung aller Men­schen“, erklärt das Bun­des­mi­ni­ste­ri­um der Justiz und für Ver­brau­cher­schutz in sei­ner heu­ti­gen Pres­se­er­klä­rung. Bereits im Mai 2018 hat­te das BMJV gemein­sam mit Unter­neh­men eine CDR-Initia­ti­ve als Lern­platt­form gestar­tet, um ethi­sche Grund­la­gen und Eck­punk­te der Digi­tal­ver­ant­wor­tung von Unter­neh­men gemein­sam zu erarbeiten.