Stadt­rats­an­trag der Peg­nit­zer FW / FWG Frak­ti­on bezüg­lich des Freizeitparks

Sehr geehr­ter Hr. Bürgermeister,
sehr geehr­te Kol­le­gin­nen und Kollegen,

mit sehr viel Ent­täu­schung sehen wir die Gescheh­nis­se rund um unse­ren Frei­zeit­park. Begin­nen wir mit dem Cabrio­Sol: Das 2010 für 17 Mio. € eröff­ne­te Bad ist in sei­ner bestehen­den Form und in sei­nem Lei­stungs­an­ge­bot zu hin­ter­fra­gen und neu aus­zu­rich­ten. Unab­hän­gig von den Bau­män­geln konn­ten weder die pro­gno­sti­zier­ten Besu­cher­zah­len, noch der viel­ge­lob­te steu­er­li­che Quer­ver­bund erreicht werden.

Ein­her mit dem Akzep­tanz­pro­blem geht der wirt­schaft­li­che und bau­tech­ni­sche Miss­erfolg des Bades.

Der wirt­schaft­li­che Miss­erfolg ist schnell erzählt: Im Durch­schnitt muss­ten wir all­jähr­lich mehr als 2 Mio. € Defi­zit­aus­gleich lei­sten, Ten­denz stei­gend. Die bau­tech­ni­schen Män­gel sind sehr viel komplexer:

  • Der Betrieb der Hack­schnit­zel­an­la­ge berei­tet Probleme
  • Es feh­len bzw. fehl­ten Baupläne
  • Die elek­tri­sche Anla­ge wur­de teil­wei­se falsch bzw. unvoll­stän­dig verkabelt
  • Rauch­mel­der wur­den nicht installiert
  • Fen­ster sind teil­wei­se ohne Funktion
  • Die Chlor­auf­be­rei­tung ist kosten­in­ten­siv und nicht zeitgemäß
  • Die Abdich­tung des Daches hat noch nie den geplan­ten Zustand erreicht
  • Die Ter­ras­se über dem Kiosk ist undicht
  • Das Schwim­mer­becken ist im Umlauf von etwa 1m unterspült
  • Das Sole-Becken ist erneut undicht
  • ….

Unser Cabrio­Sol braucht eine umfas­sen­de und nach­hal­ti­ge Lösung. Wir for­dern deshalb:

1. Voll­stän­dig betriebs­wirt­schaft­li­che Umge­stal­tung des Frei­zeit­parks / Windparks

Das Kom­mu­nal­un­ter­neh­men Frei­zeit­park / Wind­park und der Eigen­be­trieb Frei­zeit­park / Wind­park wer­den in zwei wirt­schaft­lich selbst­stän­di­ge Unter­neh­men, dem Geschäfts­zweck ent­spre­chend, über­führt. Wir schla­gen vor, in Abspra­che mit dem BKPV, nach der jeweils geeig­net­sten Unter­neh­mens­form zu suchen.

Begrün­dung: Zweck der gegen­wär­ti­gen Betriebs­struk­tur war der Ver­such den steu­er­li­chen Quer­ver­bund zu errei­chen. Wir betrach­ten das Vor­ha­ben als „geschei­tert“ und sehen auch kei­ne Chan­ce für die Zukunft. In zwei Urtei­len des Bun­des­fi­nanz­ho­fes vom 16.12.2020 hat sich der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) zu Aus­le­gungs­fra­gen zum steu­er­li­chen Quer­ver­bund ent­spre­chend geäußert.

2. Aus­la­ge­rung der Buchführung

Nach einer erfolg­rei­chen Umor­ga­ni­sa­ti­on der Betriebs­or­ga­ni­sa­ti­on, steht einer Aus­la­ge­rung der Buch­füh­rung an exter­ne Dienst­lei­ster nichts im Wege. Wir sind davon über­zeugt, dass sich mit die­ser Maß­nah­me Auf­wand spa­ren lässt.

3. Über­prü­fung und Umge­stal­tung des Geschäfts­be­trie­bes „Cabrio­Sol“

Wie in der Ein­lei­tung bereits erwähnt, fin­det das Bad nicht den erwünsch­ten Zuspruch bei den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern. Die Ursa­chen sind sicher­lich viel­schich­tig. Um genaue­re Erkennt­nis­se zu erlan­gen, wün­schen wir uns eine Ana­ly­se hierzu.

Als Frak­ti­on ste­hen wir einer völ­li­gen Neu­kon­zep­ti­on offen gegen­über. Damit kein fal­scher Ein­druck ent­steht: Wir wün­schen uns auch zukünf­tig einen Bad­be­trieb in Peg­nitz, ins­be­son­de­re das Schul­schwim­men ist uns ein wich­ti­ges Anlie­gen, wenn­gleich es kei­ne kom­mu­na­le Pflicht­auf­ga­be darstellt.

Die Auf­recht­erhal­tung des Schul­schwimm­be­trie­bes ist aus unse­rer Sicht eine inter­kom­mu­na­le Auf­ga­be. Dem­nach muss aus­ge­lo­tet wer­den, in wel­chem Umfang die angren­zen­den Gemein­den in die Lösungs­fin­dung mit ein­be­zo­gen wer­den kön­nen. Die Lösung kann auch in einer Betei­li­gung des Land­krei­ses lie­gen, zumin­dest hat der amtie­ren­de Land­rat im Kom­mu­nal­wahl­kampf 2020 für eine sol­che Lösung Wahl­kampf gemacht.

Ein wei­te­res Sor­gen­kind ist unser Eisstadion.

Unab­hän­gig von der Dis­kus­si­on um den Neu­bau einer Eis­sport­are­na durch pri­va­te Hand, steht die Dis­kus­si­on um den vor­läu­fi­gen Wei­ter­be­trieb des Eis­sta­di­ons „drin­gend“ an. Die­se Dis­kus­si­on kann nicht im Werk­aus­schuss oder dem Ver­wal­tungs­rat, unter Aus­schluss der Öffent­lich­keit, geführt wer­den, schließ­lich ist das The­ma „Haus­halts­re­le­vant“.

Als Frak­ti­on sehen wir kei­ne Mög­lich­keit, den Betrieb im bestehen­den Eis­sta­di­on fortzuführen.

Unse­rem Kennt­nis­stand nach beläuft sich das jähr­li­che Defi­zit, allei­ne aus dem Betrieb des Eis­sta­di­ons, auf etwa 300.000€. Dazu kom­men offen­kun­dig 200.000 bis 300.000 € an zwin­gend erfor­der­li­chen Inve­sti­tio­nen um über­haupt eröff­nen zu können.

In Anbe­tracht der pre­kä­ren Haus­halts­si­tua­ti­on und um die Kon­so­li­die­rung nicht zu gefähr­den, ist ein Wei­ter­be­trieb nicht ver­ant­wort­bar. In die­sem Zusam­men­hang ver­wei­sen wir auf das Schrei­ben des Land­rats­am­tes Bay­reuth vom 08.06.2021.

Beschluss­vor­schlag:

1. Die Stadt­ver­wal­tung wird mit der wirt­schaft­li­chen Umor­ga­ni­sa­ti­on des Eigen­be­trie­bes und des Kom­mu­nal­un­ter­neh­mens „Frei­zeit­park / Wind­park, unter Zuhil­fe­nah­me exter­ner Fach­leu­te, beauf­tragt. Die Stadt­ver­wal­tung hat hier­für alle not­wen­di­gen Maß­nah­men zu betrei­ben und die not­wen­di­gen Ent­schei­dun­gen dem Stadt­rats­gre­mi­um vorzulegen.

Die Auf­tei­lung erfolgt, dem Geschäfts­zweck ent­spre­chend, in zwei eigen­stän­di­ge Geschäfts­be­trie­be. Der BKPV wird beauf­tragt, ent­spre­chen­de Vor­schlä­ge zur Orga­ni­sa­ti­ons­form und deren Aus­ge­stal­tung zu erarbeiten.

2. Unab­hän­gig von der gegen­wär­ti­gen oder zukünf­ti­gen Unter­neh­mens­form des Frei­zeit­parkes, wird die Ver­wal­tung mit der Kon­zep­ti­on eines zukünf­ti­gen Bad­be­triebs beauf­tragt. Ziel­stel­lung ist die nach­hal­ti­ge Redu­zie­rung des not­wen­di­gen Defi­zit­aus­glei­ches durch die Stadt Peg­nitz. Dabei genießt das Schul­schwim­men ober­ste Prio­ri­tät. Das erwar­te­te Kon­zept soll sich nicht auf die Ein­schrän­kung der Öff­nungs­zei­ten oder der Redu­zie­rung des Spei­se­an­ge­bo­tes beschränken!
In die Kon­zep­ti­on und die Ent­schei­dun­gen ist das Stadt­rats­gre­mi­um umfas­send mit einzubeziehen.

3. Im Rah­men unse­rer Zustän­dig­keit wird auf einen Wei­ter­be­trieb des Eis­sta­di­ons ver­zich­tet. Die Haus­halts­an­sät­ze sind ent­spre­chend zu kor­ri­gie­ren. Die Ver­wal­tung stellt alle ange­lau­fe­nen und geplan­ten Maß­nah­men zum Wei­ter­be­trieb ein.

Die Rechts­auf­sicht ist über den getrof­fe­nen Beschluss unver­züg­lich zu informieren.

Ein Wei­ter­be­trieb durch einen pri­va­ten Trä­ger bleibt vom Beschluss unbe­rührt. Dies müss­te jedoch ohne Kosten­be­tei­li­gung der Stadt Peg­nitz geschehen.

Mit freund­li­chen Grüßen
FW / FWG Fraktion
Claus Spie­ler
Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der