Wel­che Ver­si­che­run­gen sind wirk­lich wich­tig? Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern gibt hilf­rei­che Tipps

Symbol-Bild Tipps & Tricks

Nach Erfah­run­gen der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern lebt mehr als die Hälf­te der Men­schen in länd­li­chen Räu­men im Wohn­ei­gen­tum. Die Ten­denz ist stei­gend. Für die­se und ande­re Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer ist eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ein Muss. Sie tritt ein, wenn das Haus beschä­digt oder zer­stört wird. Grund­sätz­lich wer­den damit Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Natur­ge­fah­ren, wie Sturm oder Hagel, abge­deckt. Beim Abschluss der Ver­si­che­rung soll­ten Haus­be­sit­zer dar­auf ach­ten, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me hoch genug ist, rät die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern.

Auch die Haus­rat­ver­si­che­rung ist als Gegen­stück zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wich­tig. Sie kommt für Schä­den an den beweg­li­chen Gegen­stän­den in Woh­nung oder Haus auf. Im Scha­dens­fall wird Ver­brau­chern der Neu­wert von Möbel, Elek­tro­nik oder Klei­dung ersetzt. „Bei der Haus­rat­ver­si­che­rung soll­te die Ver­si­che­rungs­sum­me nach einem festen Betrag pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che bestimmt wer­den, sagt Sascha Straub, Jurist bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Damit erspart man sich nicht nur eine feh­ler­an­fäl­li­ge Preis­er­mitt­lung des Haus­ra­tes. Der Geschä­dig­te erhält im Scha­dens­fall auch die vol­le Ver­si­che­rungs­sum­me ohne Abzug wegen mög­li­cher Unterversicherung.“

Unver­zicht­bar – Die pri­va­te Haftpflichtversicherung

Die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für jeden unent­behr­lich. Sie schützt vor Schä­den, die in die Mil­lio­nen gehen kön­nen. Ein zer­bro­che­nes Fen­ster kann meist noch aus eige­ner Tasche bezahlt wer­den. Bei einem Unfall mit meh­re­ren Betei­lig­ten ist die Scha­dens­sum­me in der Regel jedoch exi­stenz­be­dro­hend. Ver­si­chert wer­den durch die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung des­halb unter ande­rem Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer im Stra­ßen­ver­kehr. Aber auch wenn der Woh­nungs- oder Büro­schlüs­sel ver­lo­ren geht und die kom­plet­te Schließ­an­la­ge aus­ge­tauscht wer­den muss, kann sich der Betrof­fe­ne meist auf die Ver­si­che­rung beru­fen. Die Ver­si­che­rungs­sum­me muss aber auch hier hoch genug sein. Die Min­dest­deckungs­sum­me soll­te bei min­de­stens zehn Mil­lio­nen Euro lie­gen. Auf der siche­ren Sei­te ist man mit einer Deckungs­sum­me von 50 Mil­lio­nen Euro. „Unab­hän­gig davon wel­che Ver­si­che­run­gen Ver­brau­cher abschlie­ßen, ist es rat­sam, alle Unter­la­gen und Ver­trags­be­din­gun­gen gründ­lich zu prü­fen,“ rät der Jurist. „Zusätz­lich soll­ten meh­re­re Ange­bo­te ver­gli­chen werden.“

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den wich­tig­sten Ver­si­che­run­gen gibt es in den Erklär­vi­de­os des Pro­jekts „Infor­ma­ti­on zum Ver­brau­cher­schutz in länd­li­chen Räu­men“ unter www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de/​l​a​e​n​d​l​i​c​h​e​-​r​a​e​u​m​e​/​v​i​d​eos. Das Bun­des­pro­jekt wird durch das Bun­des­mi­ni­ste­ri­um der Justiz und für Ver­brau­cher­schutz gefördert.

Indi­vi­du­el­le Fra­gen zum The­ma Ver­si­che­run­gen beant­wor­tet die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Infor­ma­tio­nen dazu sind unter www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de zu fin­den. Das Ser­vice­te­le­fon der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern ist unter (089) 55 27 84–0 erreichbar.