Bay­ern: Wei­te­re Erleich­te­run­gen im Sport­be­trieb – Steh­plät­ze für Zuschau­er freigegeben

Künf­tig sind 100 Zuschau­er ohne feste Sitz­platz­zu­wei­sung bei Ein­hal­tung des Sicher­heits­ab­stands von 1,5 Metern bei Spie­len auf Sport­plät­zen im Out­door­be­reich erlaubt. Dies ergibt sich aus einer erneu­ten Novel­lie­rung der 13. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung, auf die der BLSV in zahl­rei­chen Gesprä­chen mit der Staats­re­gie­rung gedrun­gen hat­te. Damit sind jetzt auch ste­hen­de Zuschau­er erlaubt – eine wei­te­re Erleichterung.

Wie die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung heu­te im Rah­men einer Pres­se­kon­fe­renz bekannt­gab, sind bei Sport- und Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen unter frei­em Him­mel wie bis­her höch­stens 500 Zuschau­er zuläs­sig. 100 davon dür­fen aller­dings ohne feste Plät­ze (als Steh­plät­ze) mit Min­dest­ab­stand ver­ge­ben wer­den – die übri­gen nur als feste Sitz­plät­ze. Dies stellt einen ersten Ein­stieg in die­sem Bereich dar und kann inzi­denz­ab­hän­gig wei­ter­ent­wickelt werden.

Jörg Ammon: „Wich­ti­ger Ein­stieg zur Rück­kehr in den Vor-Corona-Sportbetrieb“

„Wir waren zunächst sehr froh, dass auf­grund der sin­ken­den Inzi­den­zen und zuneh­men­den Imp­fun­gen die Coro­na-Rege­lun­gen durch die 13. Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung des Frei­staats wei­ter gelockert wur­den und wie­der deut­lich mehr Sport mög­lich ist“, sagt der Prä­si­dent des Baye­ri­schen Lan­des-Sport­ver­ban­des (BLSV), Jörg Ammon. „Schon vor der neu­en Ver­ord­nung und dann erneut beim Ent­wurf des Rah­men­kon­zep­tes Sport haben wir aller­dings dar­auf hin­ge­wie­sen, dass eine Rege­lungs­lücke für die Ver­ei­ne bestand, die kei­ne Sitz­mög­lich­kei­ten für Zuschau­er haben. Dass nun durch die neu­en Beschlüs­se drau­ßen bis zu 100 ste­hen­de Zuschau­er unter Wah­rung der Abstands­re­ge­lun­gen zuge­las­sen sind, hat die Staats­re­gie­rung im Sin­ne der Ver­ei­ne, der Sport­le­rin­nen und Sport­ler sowie der Fach­ver­bän­de mit einem ersten Ein­stieg in die­sem Bereich reagiert. Wir hof­fen, dass nun zeit­nah wei­te­re Schrit­te fol­gen. Dar­über hin­aus muss jetzt auch die Mas­ken­pflicht auf Sport­stät­ten im Out­door­be­reich auf­ge­ge­ben wer­den, so wie es in der Schu­le ja bereits umge­setzt wird.“

Appell an Kom­mu­nen: Sport im öffent­li­chen Raum zulassen

Einen wei­te­ren Auf­ruf rich­tet BLSV-Prä­si­dent Jörg Ammon dar­über hin­aus an die Kom­mu­nen: „Wich­tig ist wei­ter, dass Sport auch im öffent­li­chen Raum geneh­migt und zuge­las­sen wird. Dies ist der­zeit bei vie­len Sport­events wie etwa Lauf- und Tri­ath­lon-Ver­an­stal­tun­gen noch nicht mög­lich. Wir appel­lie­ren daher an die Kom­mu­nen, dies zu ändern.“

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