Wie­der Coro­na-Erst­imp­fun­gen im Land­kreis Bayreuth

Symbolbild Impfung

Bit­te alle nöti­gen Unter­la­gen zum Impf­ter­min mitbringen!

Nach­dem in den ver­gan­ge­nen Wochen fast aus­schließ­lich Coro­na-Zweit­imp­fun­gen ver­ab­reicht wer­den konn­ten, sind nun auch wie­der Erst­imp­fun­gen möglich.

Wer ist zur Imp­fung berechtigt?

In den baye­ri­schen Impf­zen­tren gilt nach wie vor die Prio­ri­sie­rung nach der Coro­na­Impf­ver­ord­nung. Die Impf­zen­tren in Stadt und Land­kreis Bay­reuth imp­fen der­zeit in der Prio­ri­sie­rungs­grup­pe 3. Inner­halb die­ser Grup­pe gibt es eine Unter­glie­de­rung anhand der im System getä­tig­ten Angaben.

Ohne Anmel­dung kei­ne Impfung

Um sich in den Impf­zen­tren imp­fen las­sen zu kön­nen, ist eine vor­he­ri­ge Anmel­dung und der anschlie­ßen­de Erhalt eines Ter­mins zwin­gend erfor­der­lich. Ohne Ter­min kann kei­ne Imp­fung erfol­gen! Am ein­fach­sten ist eine Anmel­dung online über fol­gen­den Link: https://​impf​zen​tren​.bay​ern

Mon­tags bis frei­tags ist von 8 bis 13:30 Uhr auch eine tele­fo­ni­sche Anmel­dung, aus­schließ­lich über die­se Num­mer, mög­lich: 0921 728700. Bit­te rufen Sie kei­nes­falls bei der Schu­le an, in deren Turn­hal­le sich das Impf­zen­trum Bay­reuth befindet.

Was muss der Impf­ling mitbringen?

Die Impf­lin­ge soll­ten ihren Impf­pass, einen Licht­bild­aus­weis und die Nach­wei­se über die Prio­ri­sie­rung (Atte­ste, Arbeit­ge­ber­be­schei­ni­gung) dabei­ha­ben. Zur Zweit­imp­fung müs­sen die Unter­la­gen über die Erst­imp­fung vor­ge­legt wer­den. Aus Grün­den der Hygie­ne ist es sinn­voll, auch einen eige­nen Kugel­schrei­ber mit­zu­brin­gen. Bit­te sehen Sie davon ab, die­se Unter­la­gen vor­ab ins Land­rats­amt zu schicken.