Sper­rung der Orts­durch­fahrt Lich­ten­ei­che, Gemein­de­ge­biet Memmelsdorf

Symbolbild Umleitung

Bau­ar­bei­ten an der Kreis­stra­ße BA 4 begin­nen am kom­men­den Mon­tag, 21. Juni 2021

Mit rund 5,2 Mio. Euro inve­stiert der Land­kreis Bam­berg 2021 eine beacht­li­che Sum­me in den Stra­ßen­bau. Dabei kom­men über 800.000 Euro der Orts­durch­fahrt Lich­ten­ei­che (BA 4) zu Gute.

Bereits am kom­men­den Mon­tag, 21. Juni begin­nen die Aus­bau­ar­bei­ten an der Gun­dels­hei­mer Stra­ße im Orts­teil Lich­ten­ei­che. Hier­bei ist eine Voll­sper­rung der Gun­dels­hei­mer Stra­ße in bestimm­ten Abschnit­ten unausweichlich.

Die Bau­maß­nah­me mit einer Gesamt­län­ge von ca. 900 m und einer Bau­zeit bis Ende 2022 beginnt ober­halb des Schüt­zen­hau­ses Lich­ten­ei­che (außer­orts) und endet kurz vor dem Ein­mün­dungs­be­reich in die Staats­stra­ße 2190 (inner­orts). Die neue Fahr­bahn­brei­te vari­iert zwi­schen 6,00 m (außer­orts) und 6,50 m (inner­orts). Die an die Fahr­bahn angren­zen­den Geh­we­ge wer­den mit einer durch­ge­hen­den Brei­te von 1,50 m, eben­so wie die Park­plät­ze, bestands­ori­en­tiert mit einer Asphalt­ober­flä­che ausgebaut.

An der Ein­mün­dung Stock­see­stra­ße wird der bestehen­de Fuß­gän­ger­über­weg durch eine Fuß­gän­ger-Licht­si­gnal­an­la­ge und der Fuß­gän­ger­über­weg im Bereich der VR-Bank durch eine Fuß­gän­ger-Que­rungs­hil­fe ersetzt. Die­se bei­den Über­we­ge wer­den dem neue­sten Stand der Tech­nik ent­spre­chend mit Leit­ele­men­ten für Seh­be­hin­der­te ausgestattet.
Für die gesam­te Maß­nah­me in drei Bau­ab­schnit­ten ist eine Bau­zeit von Juni 2021 bis Dezem­ber 2022 vor­ge­se­hen, wobei der 1. Bau­ab­schnitt in der Zeit vom 21. Juni 2021 bis Ende 2021 erfolgt.

Eine Umlei­tung erfolgt über Gun­dels­heim – Wei­chen­dorf – Mem­mels­dorf – Staats­stra­ße 2190 – Lich­ten­ei­che und umgekehrt.

Die Zufahrt zur Schle­si­en­stra­ße ist für Anlie­ger, Ret­tungs- und Ent­sor­gungs­fahr­zeu­ge jeder­zeit mög­lich. Die Ein- und Aus­fahrt „Am Renn­steig“ in die Kreis­stra­ße ist wäh­rend die­ses Bau­ab­schnit­tes nicht mög­lich. Die bekann­ten Bus­hal­te­stel­len (Schul- und Stadt­bus) wer­den wie gewohnt angefahren.

Der Land­kreis bedankt sich für das Ver­ständ­nis der Ver­kehrs­teil­neh­mer und Anwoh­ner, ins­be­son­de­re wegen der unver­meid­ba­ren Beein­träch­ti­gun­gen und Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen wäh­rend der Bauzeit.