Leben­di­ger Immo­b­li­en­markt im Land­kreis Wunsiedel

Nach­fra­ge steigt stetig

Der Trend zur eige­nen Immo­bi­lie ist unge­bro­chen – davon pro­fi­tiert auch der länd­li­che Raum seit gerau­mer Zeit spür­bar. So wech­seln im Land­kreis Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge zuletzt mehr und mehr Immo­bi­li­en zu höhe­ren Prei­sen ihre Besitzer.

Ein soge­nann­ter Gut­ach­ter­aus­schuss für Grund­stücks­wer­te, der im Land­rats­amt ange­sie­delt ist, legt alle zwei Jah­re Richt­wer­te fest, die Eigen­tü­mern, Mak­lern oder Bau­wil­li­gen als Ori­en­tie­rung die­nen können.

Im Zuge sei­ner Tätig­keit hat der Gut­ach­ter­aus­schuss in den Jah­ren 2019 und 2020 aber­mals einen Anstieg der Ver­kaufs­zah­len für Immo­bi­li­en im Land­kreis ver­zeich­net. Von der Geschäfts­stel­le des Gut­ach­ter­aus­schus­ses sind in die­sem Zug cir­ca 2.400 Grund­stücks­kauf­ver­trä­ge aus­ge­wer­tet wor­den. Die Zahl der Ver­trä­ge von bebau­ten Grund­stücken stieg von cir­ca 1000 auf über 1150 und die der unbe­bau­ten Grund­stücke, dar­un­ter auch die land­wirt­schaft­li­chen Flä­chen, von cir­ca 800 auf 860. Gleich­blei­bend war die Zahl der ver­kauf­ten Eigen­tums­woh­nun­gen von cir­ca 400.

All das deu­tet dar­auf hin, dass sich der Immo­bi­li­en­markt im Land­kreis Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge wei­ter­hin erfreu­lich leben­dig ver­hält und sich sowohl Ver­kaufs­zah­len als auch Umsät­ze zuletzt ste­tig nach oben ent­wickelt haben.

Die Boden­richt­wer­te zum Stich­tag 31.12.2020 wur­den in einer Sit­zung am 6. Mai 2021 neu fest­ge­setzt und wer­den dem­nächst von allen Gemein­den öffent­lich bekannt gemacht. Wer nähe­re Aus­künf­te über die Boden­richt­wer­te benö­tigt, kann sich aber bereits jetzt an die Geschäfts­stel­le im Land­rats­amt Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge, Jean-Paul-Stra­ße 9, 95632 Wun­sie­del wen­den. Die­se ist unter der Num­mer 09232 80–442 oder 09232 80–406 zu errei­chen. Anträ­ge für schrift­li­che Boden­richt­wert­aus­künf­te wer­den unter Anga­be des ent­spre­chen­den Grund­stückes (Flur­num­mer und Gemar­kung) posta­lisch oder per E‑Mail (gutachterausschuss@​landkreis-​wunsiedel.​de) ent­ge­gen­ge­nom­men. Hin­weis: Die­se Aus­künf­te sind aller­dings gebührenpflichtig.